321783-2023 - ErgebnisDeutschland-Stuttgart: Programmierung von Anwendersoftware
OJ S 102/2023 30/05/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg, vert. d. d. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, dieses vertr. d. d. Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW)
Postanschrift: Heilbronner Str. 172
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB
E-Mail: vergabe@tcilaw.de
Telefon: +49 30200542-0
Fax: +49 30200542-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ibbw-bw.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Digitale Komponente für die Erstellung, Organisation, Durchführung und Auswertung von zentralen Prüfungen mit simulierten Umgebungen zur Abbildung realer berufsbezogener Handlungen
Referenznummer der Bekanntmachung: IBBW - EU 13/2022
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72212000 Programmierung von Anwendersoftware
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Entwicklung einer webbasierten Komponente, welche zentrale Anwendungen eines Bildschirmarbeitsplatzes in einer digitalen Umgebung simuliert abbildet. Diese soll einerseits dem Zweck der Erstellung, der Organisation, der Durchführung und der Auswertung kompetenzorientierter computergestützter Abschlussprüfungen an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg dienen und andererseits für den Einsatz im Unterricht und der Prüfungsvorbereitung zum Lehren, Lernen und Üben eingesetzt werden. Dabei müssen sowohl die prüfungsspezifischen Prozesse als auch die didaktischen Anforderungen nutzerorientiert berücksichtigt werden. Zugleich muss diese Komponente in die parallel in Entwicklung befindliche Zentrale Plattform der Kultusverwaltung Baden-Württembergs (BW) integriert werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) Heilbronner Str. 172 70191 Stuttgart
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des DigitalPakts Schule des BMBF entwickelt das Land BW eine Zentrale Plattform, welche formative und summative Assessments und Evaluationen im Bereich der Kultusverwaltung in einer webbasierten Anwendung bereitstellen wird. Dabei werden verschiedene Anwendungen und Bedürfnisse vereint, insbesondere auch das Erstellen und Durchführen von Prüfungen sowie deren Bewertung und die damit verbundene Leistungsrückmeldung.
Aktuell finden zentrale Prüfungen des Landes BW unter enormen Vorbereitungs- und Verwaltungsaufwänden papierbasiert statt. Eine Digitalisierung ermöglicht hierbei gleich doppelten Nutzen: organisatorisch sowie auch didaktisch. Das Entfallen der logistischen Herausforderungen zum Druck und zur Verteilung der Papierprüfungen sorgt für eine zeitliche und finanzielle Entlastung aller beteiligten Personen. In der Prüfungserstellung und -korrektur schaffen digitale Unterstützungs- und Kollaborationswerkzeuge eine Optimierung des Workflows. Gleichzeitig können die beruflichen Handlungsanforderungen realitätstreuer und interaktiver abgebildet werden, was die Unterrichtssituation und die Prüfung näher an das Lern- und Arbeitsgeschehen stellt, und somit eine gesteigerte Unterrichtsqualität und eine deutlich höhere Messqualität erbringt. Die Abschlussnote ist somit aussagekräftiger und die Teilnahmemotivation der Prüfungsteilnehmenden höher.
Auftragsgegenstand ist in diesem Umfeld die Entwicklung einer webbasierten Komponente, welche zentrale Anwendungen eines Bildschirmarbeitsplatzes in einer digitalen Umgebung simuliert abbildet. Diese soll einerseits dem Zweck der Erstellung, der Organisation, der Durchführung und der Auswertung kompetenzorientierter computergestützter Abschlussprüfungen an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg dienen und andererseits für den Einsatz im Unterricht und der Prüfungsvorbereitung zum Lehren, Lernen und Üben eingesetzt werden. Dabei müssen sowohl die prüfungsspezifischen Prozesse als auch die didaktischen Anforderungen nutzerorientiert berücksichtigt werden. Zugleich muss diese Komponente in die parallel in Entwicklung befindliche Zentrale Plattform der Kultusverwaltung Baden-Württembergs (BW) integriert werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 209-596901
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: IBBW - EU 13/2022
Bezeichnung des Auftrags:
Digitale Komponente für die Erstellung, Organisation und Auswertung von zentralen Prüfungen mit simulierten Umgebungen zur Abbildung realer berufsbezogener Handlungen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0U6XJ9
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Str. 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/.
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/05/2023