321899-2021 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Versicherungen
OJ S 121/2021 25/06/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH, Alexander Rassmann/Martina Walke, Marienbader Platz1, 61348 Bad Homburg
E-Mail: martina.walke@dva.db.de
Telefon: +49 6172 / 4868-355
Fax: +49 6172/48689355
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Vertrauensschadenversicherung für den Konzern der Deutsche Bahn AG
Referenznummer der Bekanntmachung: HFL/WM/DB/VS/2021
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
66510000 Versicherungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Vertrauensschadenversicherung für den Konzern der Deutsche Bahn AG (100 % Alleinzeichnung).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
66515000 Schaden- oder Verlustversicherungen, 66515411 Veruntreuungsversicherungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe ist die Vertrauensschadenversicherung der Deutschen Bahn AG sowie sämtlicher in- und ausländischer Tochterunternehmen im Zeitpunkt des Versicherungsfalls, an denen die Deutsche Bahn AG direkt oder indirekt mehr als 50 % der Anteile hält bzw. erwirbt oder Minderheitsbeteiligungen mit beherrschendem Einfluss sowie alle Stiftungen. Nicht von diesem Versicherungsvertrag umfasst sind die Schenker AG und ihre Tochtergesellschaften.
Der ausgeschriebene Versicherungsvertrag bietet Versicherungsschutz für Vermögensschäden, die den versicherten Unternehmen (s.o.) durch unerlaubte vorsätzliche Handlungen der versicherten Personen entstehen und für die eine gesetzliche Schadenersatzpflicht besteht. Es gilt ein genereller Selbstbehalt von 250 000 EUR. Die Deckungssumme je Schadenfall beträgt 50 Mio. EUR, 2-fach maximiert p.a.
Ausgeschrieben sind 100 % der Deckung zur Alleinzeichnung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Vertrags- und Schadenbearbeitung / Gewichtung: 30 %
Preis - Gewichtung: 70 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 053-134680
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Vertrauensschadenversicherung für den Konzern der Deutsche Bahn AG
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
25/05/2021
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22/06/2021