Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
Frühere Bekanntmachung: 2019/S035- 078906. Unter Ziff. IV.2) kann die frühere Bekanntmachung nicht eingetragen werden, da diese aufgrund einer Vorgabe in dem genutzten Vergabeportal nicht als Konzession, sondern hilfsweise als Auftrag eingegeben werden musste. Ein Verweis in einer Konzessionsbekanntmachung auf eine Auftragsbekanntmachung ist technisch in dem vorliegenden Portal nicht möglich.
Es handelt sich um eine Auftragsänderung entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 GWB.