322262-2022 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
OJ S 114/2022 15/06/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: rueckfragepool@bbr.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Instrumente zur Sicherung des bezahlbaren Wohnens und zum Erhalt vielfältiger Nutzungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 10.04.04-21.070
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Für viele Städte und Gemeinden sind die wohnungspolitischen Herausforderungen weiterhin groß. Dies gilt vor allem für die angespannten Wohnungsmärkte vieler Groß- und Universitätsstädte, die durch eine anhaltende Dynamik und Engpässe im bezahlbaren Wohnungsmarktsegment geprägt sind. Insbesondere in den stark nachgefragten innerstädtischen, häufig gemischt genutzten Quartieren sind die Mieten und Immobilienpreise in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Auch in Zukunft ist zu erwarten, dass die Dynamik auf angespannten Wohnungsmärkten weiter anhält. Hinzu kommt, dass insbesondere in den Großstädten der Tourismus und die Nachfrage nach Ferienwohnungen stark zugenommen haben. Dies führt vielfach zu einer Verknappung des Angebots durch die Nutzung von Wohnraum für anderweitige Zwecke, bspw. die touristische Nutzung.
Die vielfach befürchteten und negativ bewerteten Folgen dieser Entwicklungen sind Umnutzungen sowie Aufwertungen von Immobilien und Quartieren mit einer damit verbundenen Verdrängung der alteingesessenen Bewohnerschaft aus vielfältigen Gründen sowie eine weitere Verknappung des Wohnraumangebotes.
Zur Bewältigung dieser wohnungspolitischen Herausforderungen werden in einigen Kommunen nach längerer Zeit wieder vermehrt wohnungspolitische und städtebauliche Instrumente angewandt, die vor allem die Bestandssicherung von bezahlbarem Wohnraum und die Gewährleistung des Zugangs zu angemessenem bezahlbarem Wohnraum für alle Bedarfsgruppen sowie den Erhalt der ansässigen Wohnbevölkerung zum Ziel haben. Diese Instrumente sind unterschiedlichen Rechtsgebieten und föderalen Ebenen zuzuordnen und entfalten ihre Wirkung (teilweise) im Zusammenspiel von Rechtsgrundlagen von Bund, Ländern und Kommunen sowie der entsprechenden Anwendungspraxis bei Ländern und Kommunen.
In diesem Forschungsvorhaben sollen vor allem bundesrechtlich und landesrechtlich verankerte Instrumente untersucht werden, die von den Kommunen angewendet werden können. Dazu zählen insbesondere:
- Soziale Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (ggf. auch in Verbindung mit den Erhaltungszielen Nr. 1 oder 3)
- Rechtsverordnungen zur Umwandlungsgenehmigung in sozialen Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie die Ausübung des allgemeinen Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4
- Rechtsverordnungen und kommunale Satzungen über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
- Die Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b BauGB in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB
- Die Genehmigung der Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten nach § 250 BauGB
Im Rahmen der Studie sollen die folgenden fünf inhaltlichen Bausteine bearbeitet werden:
- Analyse der wohnungspolitischen und städtebaulichen Instrumente zur Bestandssicherung von bezahlbarem Wohnraum
- Darstellung von bundesrechtlichen und landesrechtlichen Gesetzen sowie Rechtsverordnungen und kommunalen Satzungen zur Implementation von wohnungspolitischen und städtebaulichen Instrumenten zur Bestandssicherung von bezahlbarem Wohnraum
- Analyse der Verbreitung der Anwendung von wohnungspolitischen und städtebaulichen Instrumenten zur Bestandssicherung von bezahlbarem Wohnraum bei Ländern und Kommunen unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen
- Untersuchung der Anwendung von Instrumenten zur Bestandssicherung von bezahlbarem Wohnraum auf kommunaler Ebene sowie deren Wirksamkeit in unterschiedlichen Maßstabsebenen
- Im Rahmen des optionalen Bausteins: Abschätzung geeigneter städtebaulicher Instrumente, inwieweit gebietsprägendes Handwerk; Kleingewerbe, -prägender Einzelhandel im Bestand vor Verdrängung geschützt werden kann.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 168 067,22 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
siehe "Leistungsbeschreibung"
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Problem- und Aufgabenverständnis / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Methodisches Vorgehen / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Arbeits- und Zeitplan / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 20
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
siehe "Leistungsbeschreibung"
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 153-407231
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 10.04.04-21.070
Bezeichnung des Auftrags:
Instrumente zur Sicherung des bezahlbaren Wohnens und zum Erhalt vielfältiger Nutzungen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
02/12/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: fS Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH
Postanschrift: Lützowstraße 93
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 168 067,22 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 168 013,80 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/06/2022