322645-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen – RV Monitoring der Inklusionsbetriebe in Brandenburg
OJ S 96/2025 20/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
E-Mailpost@lasv.brandenburg.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRV Monitoring der Inklusionsbetriebe in Brandenburg
BeschreibungZiel des Beschaffungsvorhabens ist die Beauftragung eines betriebswirtschaftlichen Monitorings, das in den brandenburgischen Inklusionsbetrieben durchzuführen ist.
Kennung des Verfahrens540adfff-dcaa-4ad1-acc2-6cce3c8577c7
Interne KennungV-25/0152
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79210000 Rechnungslegung und -prüfung, 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXSDYYDYTECE4KJ0 Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
KorruptionSiehe Eigenerklärung E1
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungSiehe Eigenerklärung E1
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsSiehe Eigenerklärung E1
BetrugsbekämpfungSiehe Eigenerklärung E1
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenSiehe Eigenerklärung E1
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterSiehe Eigenerklärung E1
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Siehe Eigenerklärung E1
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenSiehe Eigenerklärung E1
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitSiehe Eigenerklärung E1
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenSiehe Eigenerklärung E1
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeSiehe Eigenerklärung E1
Einstellung der gewerblichen TätigkeitSiehe Eigenerklärung E1
Entrichtung von SteuernSiehe Eigenerklärung E1
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenSiehe Eigenerklärung E1
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelRV Monitoring der Inklusionsbetriebe in Brandenburg
BeschreibungInklusionsbetriebe haben sich als Markt- und Wettbewerbsteilnehmer in unterschiedlichen Branchen den sich ständig ändernden politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen zu stellen. Es besteht ein stetiges Interesse an der Neugründung von Inklusionsbetrieben. Möglich sind aber auch Betriebsschließungen einzelner Betriebe aus zumeist wirtschaftlichen Gründen. Insgesamt kann von der zuvor bereits benannten Zahl von ca. 30 Inklusionsbetrieben in Brandenburg über den ausgeschriebenen Zeitraum hinweg ausgegangen werden.
Interne KennungV-25/0152
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79210000 Rechnungslegung und -prüfung, 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur Verlängerungeine optionale Verlängerungen von 12 Monaten möglich
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung2029
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber / Bieter benennt den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre sowie den Umsatz (netto) mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen. Wir erklären, dass wir als Bieter über eine gültige Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die eine Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens 1.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden absichert. Die Obergrenze für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist dabei auf jeweils mindestens 1.000.000,00 Euro (oder höher) festgesetzt. Alternativ verpflichtet sich der Bewerber / Bieter eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung in dieser Höhe abzuschließen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
Beschreibung des EignungskriteriumsSofern der Bewerber / Bieter Teile des Auftrages an einen Unterauftragnehmer vergibt, benennt dieser den Unterauftragnehmer und die Teilleistungen, die durch diesen erbracht werden sollen. Sofern Unterauftragnehmer mit Teilen der Leistung beauftragt werden, muss durch den Unterauftragnehmer die Eigenerklärung E 1 UAN - Unternehmensdarstellung und Erklärung Eignung ausgefüllt und dem Angebot beigefügt werden. Auf Anforderung der Vergabestelle reicht der Unterauftragnehmer die Eigenerklärung E 5 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen und die Vertragsbedingung V 5 - Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleihung ein. Der Bewerber / Bieter gibt nachfolgende Erklärung verbindlich ab: 1. Der / die Auftragnehmer gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Auftragnehmers oder dessen Niederlassung in Russland, b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Auftragnehmer über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c. durch das Handeln des Auftragnehmers im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der weiteren Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber / Bieter bestätigt die Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Alternativ ist die Erlaubnis zur Berufsausübung in einer anderen Weise, nach den geltenden Vorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, nachzuweisen. Der Bewerber / Bieter erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten Fälle vorliegt, der einen Ausschluss nach sich ziehen könnte. Es wird erklärt, dass keine Personen, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftigt verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldstrafe nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftrat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). keine Personen, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurden oder gegen das Unternehmen eine Geldstrafe nach § 30 OWiG rechtkräftig festgesetzt worden ist., Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht einer Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Weiterhin wird erklärt, dass nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass der Bewerber/Bieter das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist. Der Bewerber / Bieter erklärt, dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber / Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Anzahl der durchschnittlich sozialversicherungspflichten Beschäftigten des Unternehmers der letzten drei Jahre, sowie die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten, welche Leistungen erbringen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand im Zusammenhang stehen. Der Bewerber / Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde mindestens 3 abgeschlossene(s) Referenzprojekt(e) der letzten 5 Geschäftsjahre. Jedes Referenzprojekt muss mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein. Der Auftragnehmer liefert die Hardware frei von Schaden stiftender Software, z.B. in mitgelieferten Treibern oder der Firmware. Dies ist in geeigneter Form zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Lieferung zu prüfen. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf Schaden stiftende Software ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z.B. zu Testzwecken. Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde Hardware frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hard- und/oder Software oder von Daten gefährden und den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch - Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten, - Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder - Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen. Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die Aktivität so weder vom Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung der Aktivität und ihrer Funktionsweise angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich autorisiert ("opt-in") wurde.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreiskriterium für "Bestangebots-Quotienten-Methode"
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAbdeckung Präsenztermine
Beschreibung'Die notwendigen Präsenztermine können vollumfänglich abgedeckt werden.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl0
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungVertretungsregelung
BeschreibungBei der Leistungserbringung werden Aufgaben zu erfüllen sein, die eine Aufschub nicht zulassen. Daher ist eine angemessene Vertretungsregelung und Erreichbarkeit des eigesetzten Personals abzusichern.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl0
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungDeutschkenntnisse
BeschreibungPersonen, die im direkten Kontakt mit dem Auftraggeber und den Inklusionsbetrieben stehen, beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift mindestens auf der Niveaustufe "C2 - fortgeschrittenes Kompetenzniveau" des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen - GER(S)" oder eines gleichwertigen Referenzrahmens.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl0
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungEinhaltung der datenschutz- und datenrechtlichen Bestimmungen
BeschreibungDer AN hat sicherzustellen, dass alle Personen, die mit der Leistungserbringung für den AG betraut sind, sämtliche datenschutz- und datenrechtlich relevante Bestimmungen beachten. Eine schriftliche Verpflichtung dieser Personen zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung, zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit ist vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit gegenüber dem AG vorzunehmen und auf Verlangen nachzuweisen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl0
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungEinhaltung der Vorschriften zu IT-Sicherheit, Arbeitsschutz und Korruptionsprävention
BeschreibungEinhaltung der Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland bzw. der EU und evtl. ergänzender Vorschriften des Landes Brandenburg in Bezug auf IT-Sicherheit, Arbeitsschutz und Korruptionsprävention
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl0
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualifikation des Projektleiters und der Projektmitarbeiter
BeschreibungQualifikationen des Projektleiters und der Berater auf dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaften sowie eine 3-jährige (PM) bzw. 5-jährige (PL) Berufserfahrung auf diesem Gebiet
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl0
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReferenzen des Projektteams
BeschreibungReferenzen des Projektteams
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzepterstellung
BeschreibungKonzepterstellung: - Konzeption zur Methode der Auswertung der betriebswirtschaftlichen Daten inkl. Darstellung der zu erwartenden Ergebnisse und Erläuterung der einzusetzenden technischen und analytischen Mittel und betriebswirtschaftlichen Methoden zur Aufbereitung, Analyse, Auswertung und Bewertung der Daten - Erstellung von Musterberichten für die Aufgabenkategorien 5.2, 5.4 und 5.5 - Schulungsangebot für die Aufgabenkategorie 5.7
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzepterstellung
BeschreibungKonzepterstellung: - Konzeption zur Methode der Auswertung der betriebswirtschaftlichen Daten inkl. Darstellung der zu erwartenden Ergebnisse und Erläuterung der einzusetzenden technischen und analytischen Mittel und betriebswirtschaftlichen Methoden zur Aufbereitung, Analyse, Auswertung und Bewertung der Daten - Erstellung von Musterberichten für die Aufgabenkategorien 5.2, 5.4 und 5.5 - Schulungsangebot für die Aufgabenkategorie 5.7
Kategorie des Schwellen-ZuschlagskriteriumsMindestpunktzahl
Zuschlagskriterium — Zahl1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/06/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXSDYYDYTECE4KJ0/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXSDYYDYTECE4KJ0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXSDYYDYTECE4KJ0
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote20/06/2025 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDas Angebotsdeckblatt einschließlich Unterschrift in Textform sowie das Preisblatt werden nicht nachgefordert. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin20/06/2025 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Bewerber / Bieter bestätigt, dass die Mitarbeiter, die mit der Ausführung des Auftrags / der Leistung beauftragt werden, über die nachfolgenden Qualifikationen verfügen: Hochschulabschluss (mind. Bachelor) in Wirtschaftswissenschaften oder vergleichbar
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
Finanzielle VereinbarungZahlungen erfolgen entsprechend den Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen. Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang der prüfungsfähigen Rechnung beim AG, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer des Landes Brandenburg
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Brandenburg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer des Landes Brandenburg schriftlich gestellt werden. Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltZentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtZentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
BeschaffungsdienstleisterZentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
Registrierungsnummer12345678
PostanschriftLipezker Straße 45
StadtCottbus
Postleitzahl03048
Land, Gliederung (NUTS)Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
LandDeutschland
E-Mailpost@lasv.brandenburg.de
Telefon+49 0000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungZentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Registrierungsnummer12-121096894459918-43
PostanschriftAm Baruther Tor 20
StadtZossen
Postleitzahl15806
Land, Gliederung (NUTS)Teltow-Fläming (DE40H)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle.zdpol@polizei.brandenburg.de
Telefon+49 000
Internetadressehttps://www.polizei.brandenburg.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Brandenburg
Registrierungsnummert:03318661719
PostanschriftHeinrich-Mann-Allee 107
StadtPotsdam
Postleitzahl14473
Land, Gliederung (NUTS)Barnim (DE405)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mwae.brandenburg.de
Telefon+49 000
Internetadressehttps://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung41f69cb2-d3ea-4281-8200-dc81ae991a64  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung19/05/2025 13:05:30 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung322645-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe96/2025
Datum der Veröffentlichung20/05/2025