323196-2021 - ErgebnisDeutschland-Potsdam: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
OJ S 122/2021 28/06/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Beamer
Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-5412-69-21
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über folgende Tätigkeiten:
— Lieferung von Beamern,
— Montagedienstleistungen für Beamer,
— Durchführung regelmäßiger Wartungsarbeiten für Beamer.
Die geplante Gesamtvertragslaufzeit beträgt 3 Jahre (36 Monate) und setzt sich aus einer zweijährigen (24-monatigen)Mindestvertragslaufzeit und einer automatischen Verlängerung um ein weiteres Jahr (12 Monate), sofern dieser nicht 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird, zusammen.
An den derzeit 46 Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam sind aktuell ungefähr 500 Beamer im Einsatz.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
30200000 Computeranlagen und Zubehör, 30231000 Computerbildschirme und Konsolen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Landeshauptstadt Potsdam 14469 Potsdam Die zu beliefernden Schuladressen sind in der Anlage A der Leistungsbeschreibung aufgelistet.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über folgende Tätigkeiten:
— Lieferung von Beamern,
— Montagedienstleistungen für Beamer,
— Durchführung regelmäßiger Wartungsarbeiten für Beamer.
Die geplante Gesamtvertragslaufzeit beträgt 3 Jahre (36 Monate) und setzt sich aus einer zweijährigen (24-monatigen)Mindestvertragslaufzeit und einer automatischen Verlängerung um ein weiteres Jahr (12 Monate), sofern dieser nicht 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird, zusammen.
An den derzeit 46 Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam sind aktuell ungefähr 500 Beamer im Einsatz.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 065-164040
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Beamer
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Das Vergabeverfahren ist mit dem Ergebnis, dass kein Angebot eingegangen ist, welches den Bedingungen entspricht, bzw. kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde, zu bewerten und wurde gem. § 63 Abs. 1 S.1 Nr. 1 VgV aufgehoben.
Die Leistung wird zeitnah neu ausgeschrieben.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRR93S
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/06/2021