323415-2023 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Kofferdurchleuchtungsausrüstung
OJ S 103/2023 31/05/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: B19.19@bescha.bund.de
Telefon: +49 22899610-2713
Fax: +49 2289910610-2713
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
CT-Gepäckprüfanlagen EDSCB-C3 vom Typ HI-SCAN 6040cTIX
Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.19 - 0783/22/VV : 1
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38581000 Kofferdurchleuchtungsausrüstung
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
CT-Gepäckprüfanlagen EDSCB-C3 vom Typ HI-SCAN 6040cTiX (Smith Detection) für verschiedene Flughäfen, Austausch der Altgeräte 6040aTiX und Einbettung in bereits vorhandene Peripherie an den Standorten, Schulungen des Personals
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 7 162 621,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
38581000 Kofferdurchleuchtungsausrüstung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
24x HI-SCAN 6040cTiX (Smith Detection) inkl. Austausch und Verbringung der vorhandenen Geräte sowie Schulung des Personals
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die an den Flughäfen innerhalb der Fluggastkontrollstellen eingesetzten Gepäckprüfanlagen vom Typ HI-SCAN™ 6046 si und HI-SCAN 6040aTiX für die Kontrolle des mitgeführten Handgepäcks wurden aus einer mit der Fa. Smiths Detection Germany geschlossenen Rahmenvereinbarung beschafft und sollen nun durch HI-SCAN 6040cTiX CT-Geräte ersetzt werden. Diese sollen anstelle der bisher vorhandenen Geräte in die bereits vorhandene Peripherie und Kontrolllinien eingebaut werden. Ziel ist eine Steigerung des Sicherheitsniveaus und eine Steigerung der Effizienz der Luftsicherheitskontrolltechnik zu Beginn des Sommerreiseverkehrs 2023, auch weil die während der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie verloren gegangenen Luftsicherheitsassistenten bis heute nicht ersetzt werden konnten.
Das CT-Gerät muss in die vorhandene Peripherie der Kontrollspuren von Smith Detection integrierbar sein. Ein Bedarf die komplette Kontrollspur auszutauschen besteht nicht, insbesondere da die Beschaffung einer kompletten Kontrollspur unwirtschaftlich im Vergleich dazu wäre, nur die Geräte auszutauschen.
Weiterhin ist der Austausch der GPAs kurzfristig (bis zum Sommerreiseverkehr) umsetzbar, ein Aufbau neuer Kontrolllinien vor dem geplanten Einsatzzeitpunkt voraussichtlich nicht mehr möglich.
CT Geräte eines anderen Herstellers in die Kontrolllinien von Smith Detection einzubauen, ist nicht möglich. Die verlässliche Funktionalität im Zusammenwirken kann nicht garantiert werden kann.
Die Wannen sind Bestandteil der Zertifizierung der eingesetzten Gepäckprüfanlage. Die vorhandenen, zu den in den vorhandenen Kontrolllinien integrierten Wannenrückfördersystemen passenden Wannen können nicht ohne weiteres in Gepäckprüfanlagen anderer Hersteller eingesetzt werden. Hierzu wäre vorher eine Neuzertifizierung durch den Hersteller der Gepäckprüfanlage in Verbindung mit den vorhandenen Wannen durchzuführen. Im Anschluss müsste die für neu zertifizierte Kombination von Gepäckprüfanlage und Wanne die nationale Zulassung erwirkt werden. Ob die Kombination aus vorhandener Wanne und Gepäckprüfanlage des anderen Herstellers die Zertifizierung schafft, ist ungewiss.
Weiterhin entsteht durch das Auswechseln der Gepäckprüfanlage gegen eine andere Type eine neue Maschine nach der Maschinenrichtlinie (MaschRL), für welche dann eine neue CE-Konformitätserklärung abgegeben werden muss. Es besteht keine Verpflichtung der ehemaligen Auftragnehmerin zur Lieferung notwendiger Unterlagen über die Komponenten der Maschine, sodass es einem Dritten nicht möglich sein wird, für eine mit bestehenden Komponenten errichtete Handgepäckkontrolllinie eine CE-Konformitätserklärung abzugeben.
Die von der Fa. Smiths Detection angebotene EDS-CB HI-SCAN 6040cTiX ist die für das erfüllen des EU-Standards C3 entwickelte Nachfolgerin der früher angebotenen HI-SCAN 6040aTiX. Die HI-SCAN 6040cTiX kann 1:1 in Kontrollspuren integriert werden, in welchen bislang die HI-SCAN 6040aTiX integriert waren, aber auch in solche, welche mit den ohne automatische Detektion arbeitenden Hi-SCAN 6046i/si ausgestattet waren. Alle vorgenannten Hi-SCAN-Geräte verfügen über vergleichbare Interfaces zur Anbindung der Förderstrecken. Da. Fa. Smiths Detection verfügt über alle notwendigen Unterlagen, um für die möglichen Kombinationen von Förderstrecken und GPA-Typen die CE-Konformitätserklärungen erstellen zu können.
Daher kommen für den durchzuführenden Ersatz der konventionellen Gepäckprüfanlage durch automatisch detektierende EDSCB nur die Geräte des Typs HI-SCAN 6040cTiX der Herstellerin Fa. Smiths Detection Germany in Frage.
Die Herstellerin Smiths Detction Germany vertreibt ihre Produkte ausschließlich selbst und kommt entsprechend nur selbst als mögliche Auftragnehmerin in Frage, sodass ein Verhandlungsverfahren gem. §14 Abs. 4 Nr. 2 VGV durchzuführen ist und keine vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgt ist.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
CT-Gepäckprüfanlagen EDSCB-C3 vom Typ HI-SCAN 6040cTIX
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
28/04/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Smiths Detection Germany GmbH
Postanschrift: Im Herzen 4
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 7 162 621,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26/05/2023