323559-2023 - ErgebnisDeutschland-Garching: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
OJ S 103/2023 31/05/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: TUM Technische Universität München
Postanschrift: Römerhofweg 67
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
E-Mail: wolfgang.abold@gesonline.eu
Telefon: +49 15170517751
Fax: +49 8212590650
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Sammlung, Transport, Verwertung u. Beseitigung m. Behältergest. v. Sonderabfällen der TUM Weihenst.
Referenznummer der Bekanntmachung: TUM W 2023-001
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Ausschreibung sind bei der TUM Weihenstephan Sonderabfälle
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21B Freising
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Technische Universität München (kurz TUM oder TU München) ist die einzige Technische Universität in Bayern. Sie ist mit ca. 48.000 Studenten die zweitgrößte Technische Hochschule in Deutschland (TU 9). Ihr Stammsitz ist München. Die TUM Technische Universität München hat mit dem Stammgelände in der Münchner Innenstadt, dem Forschungcampus in Garching und dem Wissenschaftszentrum für Ernährung, Landnutzung und Umwelt in Freising-WEIHENSTEPHAN drei Hauptstandorte. Die TUM verarbeitet, verwertet und entsorgt ihre Abfälle auf der Grundlage des Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) und des Bayerischen Abfallgesetz (BayAbfG). Hierbei werden auf der gesamten Fläche der TUM alle anfallenden Abfälle gesetzeskonform eingesammelt, befördert und auf der gesetzlichen Grundlage möglichst einem System zur stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt. Die ausgeschriebenen Leistungen werden von den TUM für den Standort WEIHENSTEPHAN und sonstigen zugehörigen TUM Standorten nach den Ausschreibungsunterlagen zum 01.06.2023 neu vergeben. Im Rahmen der Ausschreibung sind bei Sonderabfälle bei der TUM Weihenstephan: - die Sammlung, der Transport von Sonderabfällen zur Entsorgungs- und Verwertungseinrichtung mit Dienstleistung, d.h. Betriebsführung der Sonderabfall-sammelstellen (Sonderabfalllager) auf dem TUM Gelände. - Betrieb einer Annahmestelle für Kleinmengen an Sonderabfall. - Gestellung und Vermietung von Abfallbehältern (Container) laut Behälterverzeichnis der TUM Weihenstephan. - In Bezug auf die Kanister, Fässer und Boxen handelt es sich in Bezug auf eine Bestellung um eine optionale Position. Die TUM entscheidet während der Vertragslaufzeit, inwieweit sie diese Behälter (Kanister und Fässer) beim Unternehmer bestellt. Der Unternehmer hat aber dafür Sorge zu tragen, dass er in jedem Fall die ausge-wiesenen Kanister und Fässer der TUM zur Verfügung stellen kann, wenn es die anfallenden Sonderabfallmengen erfordern. -Bei Auftragsbeginn müssen neue Behälter / Container (siehe Bilder in der Anlage) mit jeweils gleicher Ausführung an den jeweiligen Standorten zur Aufstellung kommen, d.h. die technischen Ausführungen und einheitlichen Aufklebern nach den Vorgaben der ADR. anzubieten. Technische / logistische Anforderungen:Für den sach- und umweltgerechten Transport der Abfälle nach detaillierten Angaben bzw. Nachweisen über die eingesetzten Fahrzeuge inkl. der Antriebs- und Schadstoffklasse (mindestens Euro Norm 6 bis maximal zum 30. Mai 2026) nach folgender Logistik-Konzeption:Im Rahmen der Umsetzung des „Saubere Fahrzeug Beschaffung Gesetz“ besteht folgendes verbindliches logistische Umsetzungskonzept: Phase 1: Ab Vertragsbeginn bis spätestens 30.05.2026 mit dem Einsatz von Sonderabfallfahrzeug(en) mit mindestens Euro Norm 6 Antrieboderfrüherer Einsatz von Sonderabfallfahrzeug(en) mit alternativen Antriebsformen mit E-Antrieb oder Wasserstoff-Antrieb mit Matrixbepunktung. Phase 2: Ab spätestens 01.06.2026 Sonderabfalltransporter(n) mit alternativem Antrieb (E-Antrieb oder Wasserstoff-Antrieb) Auftragsvergabe unter Verwendung einer Vergabematrix:Die TUM vollzieht die Auftragsvergabe und die Bewertung aller Angebote mit Heranziehung einer Bewertungsmatrix. Bei der Bewertungsmatrix werden die Komponenten:- Preis max. 100 Punkte, - Entfernung Betriebsstätte zum TUM Stammgelände max. 10 Punkte, - Entfernung TUM Weihenstephan und Sonderabfall-/Zwischenlager max. 10 Punkte- das beste Beschwerdemanagement max. 10 Punkte,- Qualifikation Leitung/Sammelteam max. 5 Punkte,- Sozialaspekte max- 5 Punkte- Nachhaltigkeitskonzepte des Unternehmers max. 10 Punkte- Einsatz alternatier Antriebsformen max. 10 Punkteverwendet.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 040-117145
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
18/05/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: HEINZ Entsorgung GmbH & Co. KG
Ort: Moosburg
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85368
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstrasse 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 89217622847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26/05/2023