Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Änderung der Baugrube BW 57
Die ursprüngliche Planung sah vor, die beiden Rohrleitungen DN1100 (Stb) im Bereich des Bauwerks 57 in offener Bauweise zu verlegen. Um die offene Baugrube gegen die Wasserstände der Donau bis Mittelwasserstand zu schützen, war ein dichter Fangedamm mit OK 309,50 müNN geplant, der parallel zur Donau verlaufen sollte. Die Erkundungsbohrung Nied-B- 60 wurde in unmittelbarer Nähe der geplanten beiden Rohrleitungen DN1100 (Stb) abgeteuft. Im Zuge der Ausführung wurde jedoch hoch wasserdurchlässiger Kies angetroffen, deutlich wasserdurchlässiger als gemäß der Bohrung Nied-B- 60 zu erwarten war, weshalb bei der Bauausführung zu einem höheren Wasserandrang in der Baugrube gekommen ist. Die Verlegung der Rohrleitungen DN1100 (Stb) im Bereich des Bauwerks 57 ist aus oben ausgeführten Gründen nur bei einer geschlossenen Baugrube möglich. Der Wasserzutritt in die Baugrube kann mit Hilfe eines geschlossenen Spundwandverbaus, wie in der Hauptbaugrube, deutlich reduziert werden.
Im Einzelnen sind folgende Leistungen erforderlich:
- Planum + Rampe für Rammgerät
- Spundwandarbeiten
Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes
Vor Beginn von Eingriffen in den Hochwasserschutz muss vom Auftragnehmer ein Hochwasserschutzkonzept in Abhängigkeit vom geplanten Bauablauf des Auftragnehmers erstellt werden. Die Leistung ist im beauftragten Leistungsumfang nicht enthalten.
Im Einzelnen ist folgende Leistung erforderlich:
- Erstellung eines Hochwasserschutzkonzepts