324505-2023 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 103/2023 31/05/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentralstelle IT-Beschaffung
E-Mail: zib@bescha.bund.de
Telefon: +49 22899610-3535
Fax: +49 22899610-3537
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bescha.bund.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Technologiespezifische Software und Cloud-Services des Herstellers Oracle
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Technologiespezifische Software und Cloud-Services des Herstellers Oracle
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 3 886 000 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48611000 Datenbanksoftwarepaket, 48612000 Datenbankverwaltungssystem, 48981000 Kompilierungssoftwarepakete, 48983000 Entwicklungssoftwarepaket
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Rahmenvereinbarung umfasst Lizenzen sowie Wartung, Support, Subscriptions, Cloud-Leistungen und zugehörige Dienstleistungen aus verschiedenen Oracle Produktkategorien. Für die Leistungserbringung ist die Einhaltung des Bedürfnisses des öffentlichen Auftraggebers nach einem möglichst hohen Grad der Informations- und Datensicherheit von zentraler Bedeutung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionale Verlängerung der Rahmenvereinbarung um zwei Jahre.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Der vorliegende Auftrag kann aus technischen Gründen nur vom Auftragnehmer ausgeführt werden:
Nur das Herstellerunternehmen kann die Einhaltung der IT-Sicherheitsanforderungen des BSI (mit seinem weitreichenden Wirkungsbereich u.a. verantwortlich für den Schutz der KRITIS und der Regierungsnetze) hinsichtlich der benötigten Produkte und Services sicherstellen, indem bedarfsorientierte Prüfungen von Sicherheitsaussagen zu Produkten und Services erfolgen und sicherheitsrelevante Informationen ausgetauscht werden.
Im Wege einer vertraulichen Kooperationsvereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem BSI wurde eine Grundlage geschaffen, um einen sicherheitstechnisch angemessenen Einsatz von Produkten und Diensten zu ermöglichen. Hierzu werden Expertinnen und Experten beider Seiten an einem neu eingerichteten technischen Evaluations- und Advisory-Board teilnehmen, um sich regelmäßig zu regulativen Vorgaben, technischen Richtlinien, Mindeststandards, Sicherheitsempfehlungen und Best-Practices zum Einsatz der Oracle Produkte und Services in der Bundesverwaltung auszutauschen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
25/05/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Oracle Deutschland B.V. & Co. KG
Postanschrift: Riesstraße 25
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 3 886 000 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3 886 000 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26/05/2023