Zusätzliche Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Bei dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin handelt es sich um den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge, inkl. aller erforderlichen Anlagen, auf dem Bieterportal
http://www.deutschebahn.com/bieterportal. Eine Zusendung per E-Mail ist ausgeschlossen. Eine Angebotsabgabe zu diesem Termin ist unzulässig. Für die Teilnahmeanträge ist zwingend die Exceltabelle (Datei „Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag...“) des Auftraggebers auszufüllen, anderenfalls finden die Teilnahmeanträge keine Berücksichtigung. Der Auftraggeber stellt diese Exceltabelle auf dessen Bieterportal
http://www.deutschebahn.com/bieterportal jedem Bewerber zum Download zur Verfügung. Es ist nicht ausreichend auf dem Bieterportal nur Dateien zu hinterlegen.
Der Teilnahmeantrag ist zwingend bis zum Ende einer Buchung durchzuführen, sofern man sich an der Vergabe beteiligen will.
Der Bewerber hat, durch Ankreuzen im Teilnahmeantrag (Datei „Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag...“), klar zu verdeutlichen, für welche Lose er sich mit dem Antrag bewirbt. Grundsätzlich kann sich ein Bewerber für mindestens eines und maximal alle Lose bewerben.
Die bestplatzierten Anbieter und somit wirtschaftlichsten Anbieter erhalten pro Los den Zuschlag. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, den Zuschlag pro Los an bis zu 2 Anbieter zu erteilen. Anhand inhaltlich-fachlicher Kriterien in Bezug auf den konkreten Auftrag wird zwischen den beiden Verträgen je Los gewählt. In Einzelfällen wird der Auftraggeber zur Feststellung des wirtschaftlicheren Vertrages einen nachgelagerten Wettbewerb zwischen den Rahmenvertragspartnern (ggf. auch losübergreifend) durchführen.
Anlagen mit der Kennung „A“ sind bereits für den Teilnahmewettbewerb relevant.
Anlagen mit der Kennung „B“ sind erst für die Angebotsabgabe relevant.
Anlagen ohne Kennung „A“ oder „B“ sind allgemeingültig und für beide Phasen relevant (Teilnahmewettbewerbs- und Angebotsphase).
Information zum finalen Verhandlungsprozess:
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Der Auftraggeber beabsichtigt hierzu, das Verhandlungsverfahren in Form eines strukturierten und abgestuften Verhandlungsprozesses durchzuführen. Dieser Verhandlungsprozess besteht aus einer oder mehreren aufeinander folgenden Verhandlungsphasen. Eine Verhandlungsphase besteht wiederum aus einer oder mehreren Verhandlungsrunden. Im Rahmen der finalen Verhandlungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber nur noch über kaufmännische Bedingungen, wie insbesondere den Preis zu verhandeln. Der Auftraggeber behält sich hierbei vor, Verhandlungsmethoden wie zum Beispiel sog. „holländische“ oder „englische“ Beschaffungsauktionen einzusetzen. Hierbei kann der Auftraggeber den Bietern gleichzeitig oder auch nacheinander Zielpreise vorgeben. Der Auftraggeber behält sich auch vor, in diesem Zusammenhang einem Bieter ein „Erstangebotsrecht“ einzuräumen. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, den Zuschlag auch ohne jegliche bzw. jede weitere Verhandlung zu erteilen.
Die Verhandlungen erfolgen entweder als Präsenzveranstaltung, per Telefon oder auch unter Einsatz elektronischer Mittel (virtuell). Für die Entscheidungen über eine Angebotsabgabe in den finalen Verhandlungsphasen erhalten die Bieter jeweils eine Zeitvorgabe, die zwischen wenigen Minuten und einigen Tagen variieren kann. Der Auftraggeber wird für die Durchführung des finalen Verhandlungsprozesses im Vorfeld zur weiteren Konkretisierung geeignete Regeln festlegen und diese rechtzeitig allen verbliebenen Bietern kommunizieren.