Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Telekommunikationsendgeräten für die Stadt Köln
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0010-12-4 (Aufhebung)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 32550000 Fernsprechausrüstung
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadt Köln beschäftigt derzeit über 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an unterschiedlichen Standorten in mehr als 50 unterschiedlichen Ämtern und Dienststellen über das gesamte Stadtgebiet eingesetzt sind. Diese Ausschreibung umfasst die Lieferung von analogen und digitalen Telekommunikations-Endgeräten, sowie Zubehör aus dem Telekommunikationsumfeld. Die Stadt Köln betreibt einen Telekommunikations-Systemverbund der Firma Unify (vormals Siemens Enterprise) mit dezidierten, teilweise automatisierten Installationsverfahren und Freigabemechanismen. An diesem Verbund können nur systemspezifische Endgeräte der Open Stage beziehungsweise OpenScape Deskphone Endgeräteserie der Firma Unify beziehungsweise mit spezieller Freigabe von Unify versehenes Zusatzequipment (wie zum Beispiel AB/ SIP-Wandler), angeschaltet und betrieben werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Rahmenvertrag über die Lieferung von Telekommunikationsendgeräten für die Stadt Köln Stadtgebiet Köln
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Köln beschäftigt derzeit über 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an unterschiedlichen Standorten in mehr als 50 unterschiedlichen Ämtern und Dienststellen über das gesamte Stadtgebiet eingesetzt sind. Diese Ausschreibung umfasst die Lieferung von analogen und digitalen Telekommunikations-Endgeräten, sowie Zubehör aus dem Telekommunikationsumfeld. Die Stadt Köln betreibt einen Telekommunikations-Systemverbund der Firma Unify (vormals Siemens Enterprise) mit dezidierten, teilweise automatisierten Installationsverfahren und Freigabemechanismen. An diesem Verbund können nur systemspezifische Endgeräte der Open Stage beziehungsweise OpenScape Deskphone Endgeräteserie der Firma Unify beziehungsweise mit spezieller Freigabe von Unify versehenes Zusatzequipment (wie zum Beispiel AB/ SIP-Wandler), angeschaltet und betrieben werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 046-118818
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Telekommunikationsendgeräten für die Stadt Köln
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYCW1
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 13/06/2022