ABS Niebüll-Klanxbüll (-Westerland) - Sicherungsleistungen für Baugrunderkundung
Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59933
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Hauptort der Ausführung:
Niebüll-Klanxbüll
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Sicherungsleistungen für Baugrunderkundung
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 08/09/2022Ende: 01/08/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 22FEI59933
Bezeichnung des Auftrags:
ABS Niebüll-Klanxbüll (-Westerland) - Sicherungsleistungen für Baugrunderkundung
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 26/08/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: AMR Gleissicherung GmbH
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 0,01 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung
findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 26/05/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Hauptort der Ausführung:
Niebüll-Klanxbüll
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Sicherungsleistungen für Baugrunderkundung
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 08/09/2022Ende: 01/08/2023
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0,01 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: AMR Gleissicherung GmbH
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
NT01 Nutzung ATWS aufgrund angepasster RIL 132 (Abschnitt 1)
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Aufgrund einer Regelwerksanpassung (RIL 132) (16.01.2023) sind Veränderungen im "Rimini" vorgenommen worden(Auswahlprozess für Sicherungsmaßnahmen). Hierdurch wurde der Einsatz von Sicherungsposten weiter beschränkt, weshalbder Einsatz einer ATWS notwendig ist. Diese Regelewerksanpassung ist erst nach dem Zeitpunkt der Vergabe (09/2022)sowie dem Beginn der Arbeiten (10/2022) umgesetzt worden. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt mit dieserNachtragsleistung unverändert. Der AN führt die eingetakteten Sicherungsleistungen für die Baugrunderkundung durch. Beidem Nachtrag handelt es sich um eine notwendige Anpassung der Sicherung.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)