325543-2023 - AuftragsänderungDeutschland-Bonn: Softwareprogrammierung und -beratung
OJ S 103/2023 31/05/2023
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentralstelle für IT Beschaffung (ZIB)
E-Mail: zib@bescha.bund.de
Telefon: +49 22899610-3535
Fax: +49 22899610-3537
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
IT-Dienstleistungen im Bereich OZG (hier: Konzeption und Design) - BMI
Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 15.17 - 9930/21/VV : 1
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72220000 Systemberatung und technische Beratung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einer Höchstmenge von 55.274 Personentagen abgerufen werden. Es handelt sich um ein Verfahren mit insgesamt drei Losen.
Los 1: 9930/21/VV : 1 (BMI)
Los 2: 9930/21/VV : 2 (Geschäftsbereich BMI)
Los 3: 9930/21/VV : 3 (Restliche Bundesverwaltung)
Die drei Lose werden aus systemtechnischen Gründen in drei Vergabeverfahren (VV) ausgeschrieben.
Der Zuschlag wird bei jedem Los jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird im ersten Schritt für jedes Los nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt.
Es besteht die Möglichkeit, sich auf ein oder alle Lose zu bieten, jedoch kann der Bieter nur für ein Los den Zuschlag (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 S.2 VgV) erhalten.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 24
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 025-063145

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
IT-Dienstleistungen im Bereich OZG (hier: Konzeption und Design) - BMI
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
12/01/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: init AG für digitale Kommunikation
Postanschrift: Köpenicker Straße 9
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland
E-Mail: evergabe@init.de
Telefon: +49 30/97006230
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 55 000 000,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26/05/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72220000 Systemberatung und technische Beratung
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einer Höchstmenge von 82.911 Personentagen abgerufen werden. Es handelt sich um ein Verfahren mit insgesamt drei Losen.
Los 1: 9930/21/VV : 1 (BMI)
Los 2: 9930/21/VV : 2 (Geschäftsbereich BMI)
Los 3: 9930/21/VV : 3 (Restliche Bundesverwaltung)
Die drei Lose werden aus systemtechnischen Gründen in drei Vergabeverfahren (VV) ausgeschrieben.
Der Zuschlag wird bei jedem Los jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird im ersten Schritt für jedes Los nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt.
Es besteht die Möglichkeit, sich auf ein oder alle Lose zu bieten, jedoch kann der Bieter nur für ein Los den Zuschlag (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 S.2 VgV) erhalten.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 24
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 82 500 000,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: init AG für digitale Kommunikation
Postanschrift: Köpenicker Straße 9
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland
E-Mail: evergabe@init.de
Telefon: +49 30/97006230
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Vorliegend erfolgt eine Erhöhung des Volumens der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung für den kurzfristig erforderlichen Bedarf.
Es erfolgt keine Anpassungen der Leistungen, weshalb der Gesamtcharakter der Rahmenvereinbarung nicht geändert wird.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Durch unvorhergesehenen Bedarf bedingt, ist eine Erhöhung des Volumens des bestehenden Vertrages gem. § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB unumgänglich geworden. Hintergrund sind kurzfristig zu erbringende Leistungen, die aufgrund des Online Zuganggesetzes notwendig wurden. Für die Umsetzung der Maßnahme ist eine Aufstockung des bestehenden Vertrages unerlässlich. Ein erfahrener Anbieter mit umfangreichem Know-how ermöglicht ein nahtloses Projektmanagement und spart Zeit sowie Ressourcen. Dadurch kann eine zentralisierte Leistungserbringung gewährleistet werden, was aufgrund der Komplexität der Aufgaben erforderlich ist.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 55 000 000,00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 82 500 000,00 EUR