325812-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Heidelberg: Mikroskope
OJ S 116/2022 17/06/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ulrike John
E-Mail: vergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de
Telefon: +49 6221567423
Fax: +49 6221564096
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.med.uni-heidelberg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
OP-Mikroskope für verschiedene Fachabteilungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-017
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38510000 Mikroskope
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das UKHD beabsichtigt die Ersatz-bzw. Neubeschaffung von 5 OP-Mikroskopen im Zentral-OP der Kopfklinik mit den operierenden Fächern Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, HNO, Neurochirurgie sowie im Operationsbereich der Frauenklinik und der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie mit /Wirbelsäulenchirugie sowie Hand-und Mikrochirurgie.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 643 584,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Universitätsklinikum Heidelberg, Kliniken im Neuenheimer Feld 400/440, Klinik Orthopädie Schlierbacher Landstr. 200a, Heidelberg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das UKHD beabsichtigt die Ersatz-bzw. Neubeschaffung von 5 OP-Mikroskopen im Zentral-OP der Kopfklinik mit den operierenden Fächern Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, HNO, Neurochirurgie sowie im Operationsbereich der Frauenklinik und der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie mit /Wirbelsäulenchirugie sowie Hand-und Mikrochirurgie. Dabei soll eine einheitliche Plattform über ein leistungsfähiges Basismodel geschaffen werden, das für die operierenden Fächer mit den fachspezifische notwendigen features ausgerüstet werden kann, um insbesondere in den zentralen OP Bereichen Redundanzen zu haben. Die operierende Fachbereiche formulieren bezgl. ihrer Operationskataloge bedingte hochqualifizierte und individuelle Anforderungen an Qualität, Technik, Robustheit für Patientenversorgung, Forschung und Lehre. Einheitlich sind dabei die Anforderungen an Handhabung des OP Systems in den Basisfunktionen:
- Bedienung und ergonomische Handhabbarkeit des Mikroskopeinheit für 2 Operateure
- Leichte intraoperative Verschiebbarkeit in beengten Raumverhältnissen
- -großer und flexibler Arbeitsabstand
- Optimiertes Dämpfungssystem zur Vermeidung von Bildunschärfen bei Positionsänderung
- Komfortabel Änderung der Bildvergrößerung
- Anbindung der Navigationseinheit der Brainlab Serie
- Die Forderung aus Lehr und Forschung ist die optimal funktionierende Netzwerkkonnektivität zum schnellen Streamen
Spezielle Anforderungen der Operateure an Qualität der Optik, der Bildgebung, Netzhaut-Bildvergrößerung, Einstellungsmodi, Änderung der Bildvergrößerung, , Mechanik wurden fachspezifisch definiert ( wie z.B: für rekonstruktive onkologische Chirurgie / Neurochirurgische Operationen/ plastisch rekonstruktive Eingriffe reanostosomierter Blugefäße, minimalinvasive Nukleotomie usw. ) zum Gerätevergleich herangezogen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: FUnktion, Bauart, Verfahrbarkeit,Bedienung, Remote Service / Gewichtung: 90
Preis - Gewichtung: 10
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Eine europaweite Markterkundung hat ergeben, dass die Firma Carl Zeiss Meditec Vertriebsgesellschaft mbH derzeit mit ihrem System TIVATO 700 eine technische Alleinsteilung hat.
Im Einzelnen:
Im Sinne der Öffnung des Wettbewerbs wurden Systeme des Marktes für dieser Leistungsklasse (OP Mikroskopen für die Patientenversorgung, Klinische Studien sowie Lehre und Forschung der genannten Fachrichtung) geprüft. Hierbei wurde alleinig das System der Produktreihe TIVATO 700 der Carl Zeiss Meditec Vertriebsgesellschaft mbH als das qualitativ beste beurteilt. Für die Erfüllung der o.g. Basisfunktionen verfügt das TIVATO 700 zudem über folgende Alleinstellungsmerkmale, die durch ZEISS-Patente geschützt sind und bei den Systemen der Mitbewerber nicht zur Verfügung stehen:
- Patentierte aktive Schwingungsdämpfung ( Patent DE102004008381)
- patentierter Falttubus für optimale ergonomische Anpassung an 2 Operateure (DE100200903721)
- sowie einzigartig optimierter intraoperativer Gewichtsausgleich in allen Achsen
- Beweglichkeit: 360Grad mobile Handgriffe (DE10004004616)
- Kabellose Patientenverwaltung via PAD und ZEISS-eigener connect-APP
Durch die mittels oben genannten Alleinstellungsmerkmale und den optimierten Aufbau erreichte ultimative Reichweite und Flexibilität sowie auch in der qualitativen Ausprägung stellt sich das System TIVATO 700 in der Erfüllung der Anforderungen aller beteiligten Fachdisziplinen in toto als alternativlos dar.
Die auf shared Network LAN und WLAN basierte Netzwerkverbindung erlaubt über Webbrowser zudem das optimale Streaming im Rahmen der Lehre und Ausbildung.
Das von Zeiss angebotene intelligente serienmäßig inkludierte Servicemodell (Remote Control, technischer Vorabservice) ist ebenfalls in Ausprägung und Unterstützung ohne vergleichbare Alternative.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2021-180
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
5 OP Mikroskope für verschiedene Fachkliniken
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
04/01/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Carl Zeiss Meditec Vertriebsgesellschaft mbH
Postanschrift: Rudolf-Eber-Str.11
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 700 000,00 EURGesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 643 584,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/06/2022