Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
1) Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Ausschlusskriterium);
2) Nachweis über die Eintragung in das Gewerbezentralregister. Unternehmen können ausgeschlossen werden, sofern eine Eintragung vorhanden ist, die deren Eignung oder Zuverlässigkeit in Frage stellt (fakultatives Ausschlusskriterium);
3) Nachweis, dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (Ausschlusskriterium);
4) Nachweis, dass das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist (Ausschlusskriterium);
5) Erklärung des Unternehmens, ob Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird.
Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt. (fakultatives Ausschlusskriterium);
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zu 1. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung
Zu 2. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung
Zu 3. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung
Zu 4. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung
Zu 5. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Eigenerklärung vorliegt, und inhaltliche Prüfung
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
6) Nachweis einer bestehenden marktüblichen Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR pro Schadensfall. Ausschluss, wenn dieser Nachweis nicht erbracht wird (Ausschlusskriterium);
7) Angabe des Umsatzes des Unternehmens für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
8) Auflistung von vergleichbaren Leistungen (Referenzliste). Der Bewerber muss hierbei Erfahrungen beim Abteufen von Aufschlussbohrungen im innerstädtischen Bereich in den in Norddeutschland verbreiteten oder vergleichbaren Böden (siehe Ziffer 9.) nachweisen (Ausschlusskriterium). Diese Erfahrungen sind durch mindestens 3 entsprechende Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren mit Benennung des jeweiligen Auftragsvolumens und Auftraggebers zu belegen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zu 6. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung
Zu 7. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Eigenerklärung vorliegt, und inhaltliche Prüfung
Zu 8. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Referenzliste vorliegt, und inhaltliche Prüfung
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
9) Beschreibung und Auflistung des Geräteparks und Ausstattung. Es müssen mindestens 3 Bohrgeräte für verrohrte konventionelle Trockenbohrungen nach DIN EN 22475-1 mit Gewinnung von gestört entnommenen Bodenproben, ungestörten Proben und kontinuierlichen Rammkernstrecken, die in den norddeutschen Böden (Sande, Geschiebemergel, Beckenschluff, Lauenburger Ton, Glimmerton) sicher Bohrtiefen von 60-70 m erreichen können, zur Verfügung stehen(Ausschlusskriterium). Die Geräte müssen weiterhin in der Lage sein, mit einem Verrohrungsdurchmesser von rd. 273 mm etwa 40 m Tiefe zu erreichen, bevor bei festen Böden ggf. auf einen kleineren Verrohrungsdurchmesser von 219 mm teleskopiert werden muss (Ausschlusskriterium). Die Geräte sollen weiterhin schallgedämmt sein. Die Leistungsdaten der für den beschriebenen Leistungsumfang benötigten wesentlichen Geräte sind vom Bewerber zu benennen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zu 9. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Beschreibung und Auflistung vorliegen, und inhaltliche Prüfung;
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
10) Bestätigung, dass der Bewerber im Auftragsfalle bei einer Bohrkampagne mindestens 2 Bohrgeräte gemäß Ziffer 9. mit qualifizierter Bohrmannschaft kontinuierlich über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten für die Auftragsabwicklung stellen wird (fakultatives Ausschlusskriterium);
11) Der Bewerber muss in der Lage sein, für die kraftschlüssige Verfüllung von Bohrlöchern mit einer Zement-Bentonit-Suspension (Troptogel oder gleichwertig) im Kontraktorverfahren eine geeignete Misch- und Injektionsanlage zu stellen (Ausschlusskriterium). Dies hat der Bewerber zu bestätigen und für diese Anlage ein Leistungsdatenblatt vorzulegen;
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zu 10. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Bestätigung vorliegt, und inhaltliche Prüfung
Zu 11. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Bestätigung und das Leistungsdatenblatt vorliegen, und inhaltliche Prüfung
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
12) Nachweis, dass die vorgesehenen Geräteführer die Qualifikation der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) nach DIN EN 22475-1 „Geotechnische Erkundung und Untersuchung – Probenentnahme und Grundwassermessungen“ innehaben (Ausschlusskriterium); Diese Geräteführer müssen in der Lage sein, die in Norddeutschland verbreiteten Bodenarten (siehe Ziffer 9.) gesichert zu erkennen und zu beschreiben;
13) Der Bewerber muss bei Bohrungen in nicht kampfmittelfreien Bereichen für jedes Bohrgerät im Einsatz eine Person mit Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz stellen;
14) Nachweis der Zertifizierung gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt W 120-1 für den Ausbau von Grundwassermessstellen (Ausschlusskriterium);
15) Der Bewerber / das Unternehmen und die operativ tätigen Mitarbeiter und Führungskräfte sollen SCC zertifiziert sein nach dem Regelwerk „Sicherheits-Certifikat-Contraktoren“.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zu 12. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung
Zu 13. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche Eigenerklärung und Befähigungsscheine vorliegen, und inhaltliche Prüfung
Zu 14. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis der Zertifizierung vorliegt, und inhaltliche Prüfung
Zu 15. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung