326951-2022 - ErgebnisDeutschland-Bayreuth: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
OJ S 116/2022 17/06/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bayreuther Festspiele GmbH
Postanschrift: Festspielhügel 1-2
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95445
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Technische Leitung - Vergabestelle
E-Mail: mitarbeit.vergabe@bayreuther-festspiele.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bayreuther-festspiele.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: juristische Person des Privatrechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Errichtung und Betrieb einer Corona-Teststation zur Proben- und Festspielzeit 2022
Referenznummer der Bekanntmachung: 120422
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Dienstleister übernimmt die Errichtung und Einrichtung des Testzentrums und den täglichen Betrieb des Testzentrums jeweils nach Maßgabe des LVs unter Einhaltung der medizinischen Standards und Anforderungen. Eine nicht mobile Teststation ist auf dem Gelände der Bayreuther Festspiele (im folgendem "BF") in einem Zelt mit Alukassettenboden, welches von den BF zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wird, zu errichten und zu betreiben. Daneben ist auch eine mobile Teststation auf dem Gelände der BF rund um das Bayreuther Festspielhaus zu unterhalten. Über den konkreten Standort entscheidet die BF. Außerdem muss ein NAT-PCR-Testgerät oder gleich/höherwertig zum Schnellauswerten von PCR-Tests vorgehalten werden, um kurzfristig einzelne PCR-Tests Vor-Ort auswerten zu können. Es sollte eine Leistungskapazität der Auswertungen von bis zu 4 Tests pro Stunde aufweisen. Der Betrieb der Teststation wird am 01.06.2022 aufgenommen und für die Dauer der Vertragslaufzeit bis zum 03.09.2022 aktiv.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Bayreuth
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Dienstleister übernimmt sowohl die Errichtung und Einrichtung des Testzentrums als auch den täglichen Betrieb des Testzentrums jeweils nach
Maßgabe des LVs unter Einhaltung der medizinischen Standards und Anforderungen. Eine nicht mobile Teststation ist auf dem Gelände der Bayreuther
Festspiele (im folgendem "BF") in einem Zelt mit Alukassettenboden in der Größe 10x30m (Traufhöhe ca. 2,40m, Firsthöhe ca. 4,20m), welches von den BF
zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wird, zu errichten und zu betreiben. Daneben ist auch eine mobile Teststation auf dem Gelände der BF rund um
das Bayreuther Festspielhaus zu unterhalten. Über den konkreten Standort entscheidet die BF. Außerdem muss ein NAT-PCR-Testgerät oder
gleich/höherwertig zum Schnellauswerten von PCR-Tests vorgehalten werden, um kurzfristig einzelne PCR-Tests
Vor-Ort auswerten zu können. Es sollte eine Leistungskapazität der Auswertungen von bis zu 4 Tests pro Stunde aufweisen. Der Betrieb der Teststation
wird am 01.06.2022 aufgenommen und für die Dauer der Vertragslaufzeit bis zum 03. September 2022 aktiv. Die Öffnungszeiten der Teststation sind nach
momentanem Stand folgendermaßen geplant:
- 01.06. - 18.06.2022 14 Öffnungstage - 05:30 - 20:00 Uhr (tägl. ca. 500 Tests)
- 19.06. - 01.09.2022 65 Öffnungstage werktags - 05:30 - 24:00 Uhr (tägl. ca. 750 Tests)
- 10 Öffnungstage spielfrei - 05:30 - 23:00 Uhr (tägl. ca. 250 Tests)
- 02.09. - 03.09.2022 im Testmobil, ca. 6 Stunden (Zeiten hierfür werden noch bekannt geben, ca. 50
Schnelltests)
Nach den Vorermittlungen der Vergabestelle geht diese von folgenden Abrufmengen und Höchstmengen aus:
- Kurierfahrten zum Labor: 240 (Höchstmenge: 350)
- Antigen-Testung: 35.000 (Höchstmenge: 45.000)
- Gurgeltest / Lollytest: 50 (Höchstmenge: 100)
- PCR-Testung soll als 5er Pools erfolgen: 4.000*5=20.000 (Höchstmenge: 5.000*5=20.000)
- PCR-Einzeltest: 100 (Höchstmenge: 100)
- Schnellauswertung PCR-Test vor Ort: 100 (Höchstmenge: 200)
Wegen der weiteren Anforderungen wird insbesondere auf die Vergabeunterlagen - insbesondere die
Leistungsbeschreibung und die Rahmenvereinbarung - verwiesen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 038-098563
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 120422
Bezeichnung des Auftrags:
Errichtung und Betrieb einer Corona-Teststation zur Proben- und Festspielzeit 2022
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Das gegenständliche Vergabeverfahren wurde nach § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VgV aufgehoben, weil sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat. Hierüber sind die Bieter zuvor schriftlich informiert worden. Vorliegend sind die angepassten Leitlinien der Verwaltungsberufsgenossenschaft am 25.05.2022 und damit deutlich nach der europaweiten Bekanntmachung am 15. April 2022 veröffentlicht worden. Mit dem von der Verwaltungsberufsgenossenschaft ausgesprochenen Verzicht einer Testpflicht auf Seiten der Bayreuther Festspiele GmbH haben sich neue Vorgaben für die Ausgestaltung des Geschäftsbetriebs in der weiteren Folge des Vergabeverfahrens manifestiert. Hierin liegt ein Aufhebungsgrund nach § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VgV, hilfsweise ein schwerwiegender Grund im Sinne des § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV. Es ist nicht beabsichtigt, ein weiteres Vergabeverfahren einzuleiten. Statt dessen soll auf eine Auftragsvergabe vollständig verzichtet werden.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 21 - Handel und Gewerbe, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen):
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/06/2022