Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Infrastrukturdienstleister in kommunaler Hand
I.5.
Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Standortentwicklung Chemie- und Industriepark Zeitz
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Klärschlammentsorgung aus dem Chemie- und Industriepark Zeitz
Referenznummer der Bekanntmachung: 400822
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 90513900 Schlammentsorgung
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Übernahme, Transport und thermische Verwertung von Klärschlämmen aus zwei Abwasserbehandlung der Infra-Zeitz
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Hauptort der Ausführung:
Hauptstraße 45
06729 Elsteraue
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Übernahme, Transport und thermische Verwertung von entwässertem Klärschlamm aus der zentralen Abwasserbehandlung und der Abwasservorbehandlung aus dem Industriepark Zeitz. Abholung und Transport von Klärschlämmen der Abfallschlüsselnummern AVV 190805 mit eine Jahresmengen von ca. 6.000t/OS sowie der Abfallschlüsselnummer AVV070212 mit einer Jah-resmenge von ca. 90t/OS im Zeitraum 2022/2023, optional 2024.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 198-516647
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Klärschlammentsorgung aus dem Chemie- und Industriepark Zeitz
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
1. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal https://www.evergabe.de/. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich. Für die Angebotsabgabe muss sich der Interessent auf dem Vergabeportal anmelden. Die Kommunikation (z.B. Nachforderung von Unterlagen, Änderungen der Vergabeunterlage durch die Vergabestelle) erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Eine schriftliche Angebotsabgabe ist nicht mehr möglich! „Unterschriften“ werden grundsätzlich durch die elektronische Identifizierung des Bieters über das Vergabeportal ersetzt.
2. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen, soweit durch den Zusammenschluss der Wettbewerb nicht beeinträchtigt wird.
3. Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter bzw. Eignungsverleiher anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder ...
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Vergabekammer -
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 13/06/2022