327397-2025 - Auftragsänderung
Deutschland – Softwarepaket für die optische Zeichenerkennung (OCR) – Beschaffung einer Datenerfassungs- /Analysesoftware
OJ S 97/2025 21/05/2025
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBayerisches Polizeiverwaltungsamt
E-Mailpva.ze@polizei.bayern.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeschaffung einer Datenerfassungs- /Analysesoftware
BeschreibungBeschaffung einer Datenerfassungs- /Analysesoftware
Kennung des Verfahrens2d754a5b-af9c-460c-852f-2cc94060ff8f
Interne Kennung13-8014/04/24
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48313000 Softwarepaket für die optische Zeichenerkennung (OCR)
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtStraubing
Postleitzahl94315
Land, Gliederung (NUTS)Straubing, Kreisfreie Stadt (DE223)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 15 Abs. 1 Satz 1 VgV
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelBeschaffung einer Datenerfassungs-/ Analysesoftware
BeschreibungBeschaffung einer Datenerfassungs-/ Analysesoftware mit Dienstleistungskontingent zur Implementierung besagter Software. Erhöhung des Dienstleistungeskontingents in Stunden von zuvor max. 1.500 Stunden auf 3.132 Stunden.
Interne Kennung13-8014/04/24
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer Südbayern zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat (§ 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB), ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Hat der Auftraggeber die Informations- und Wartepflicht gem. § 134 Abs. 2 GWB missachtet oder hat er einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 Satz 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Stellung eines Nachprüfungsantrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBayerisches Polizeiverwaltungsamt
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungInsiders Technologies GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsInsiders
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Angebots234 600,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVertrag Insiders
Datum der Auswahl des Gewinners28/10/2024
Datum des Vertragsabschlusses28/10/2024
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung345944-2024
Identifikator des geänderten VertragsVertrag Insiders
Grund für die ÄnderungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
BeschreibungIm Projektverlauf ist absehbar, dass das im Ursprungsvertrag vorgesehene Stundenkontingent nicht ausreicht, um die Implementierung der Datenanalyse-/Datenerfassungssoftware im Rahmen der Einführung der elektronischen Akte im vorgesehenen Funktionsumfang abzuschließen. Der Bedarf eines zusätzlichen Stundenkontingents zur Implementierung wurde erst im Rahmen des Vertragsvollzugs festgestellt; die Dienstleistungen sind auch erforderlich, um die Implementierung der Software weiter voran zu treiben und den für die Einführung der eAkte erforderlichen Funktionsumfang herzustellen. Allein der Auftragnehmer ist als Hersteller aus technischen Gründen in der Lage, seine individuellen Produkte soweit anzupassen und weiter zu entwickeln, um den für den erforderlichen Funktionsumfang für die Einführung der eAkte beim Bayer. Polizeiverwaltungsamt herzustellen. Die Software-Produkte wurden in einer herstellereigenen Programmiersprache entwickelt und können nur in dieser Programmiersprache auf die Bedürfnisse des Bayer. Polizeiverwaltungsamtes angeglichen werden. Zudem wurden bereits Dienstleistungen zur Anpassung der Software-Produkte durch den Auftragnehmer erbracht, auf welchen die künftig benötigten Dienstleistungen aufbauen. Die Einarbeitung eines ggf. alternativen Auftragnehmers würden einen immensen Kosten- und auch Zeitaufwand bedeuten, was beim Bayer. Polizeiverwaltungsamt mit erheblichen Schwierigkeiten hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Pflicht zur Einführung der eAkte führen würde und zudem zu beträchtlichen Zusatzkosten für die Einarbeitungsleistungen. Die Voraussetzungen über eine Änderung des Auftrages gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB sind somit erfüllt.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenErhöhung des Stundenkontigentes für die Implementierung der erworbenen Software zur Umsetzung der elektronischen Akte
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungBayerisches Polizeiverwaltungsamt
Registrierungsnummer09-0305003-75
StadtStraubing
Postleitzahl94315
Land, Gliederung (NUTS)Straubing, Kreisfreie Stadt (DE223)
LandDeutschland
KontaktpersonZentraleinkauf - Vergabestelle
E-Mailpva.ze@polizei.bayern.de
Telefon+49 94215490
Fax+49 9421549119
Internetadressewww.polizei.bayern.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungInsiders Technologies GmbH
RegistrierungsnummerDE223304264
StadtKaiserslautern
Postleitzahl67657
Land, Gliederung (NUTS)Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
LandDeutschland
E-Mailinfo@insiders-technologies.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Südbayern
Registrierungsnummerunbekannt
StadtMünchen
Postleitzahl80534
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
KontaktpersonRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 89 2176-2411
Fax+49 89 2176-2847
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungf4a04b50-78ce-4de7-b74d-70f74f1944b0  -  02
FormulartypAuftragsänderung
Art der BekanntmachungBekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung20/05/2025 09:47:05 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung327397-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe97/2025
Datum der Veröffentlichung21/05/2025