328003-2022 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
OJ S 116/2022 17/06/2022
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle (Z-FV-Vg)
E-Mail: Vergabestelle@bmwi.bund.de
Telefon: +49 30-186157163
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmwi.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Mandatar des Bundes bei der Vergabe von Großbürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen im Inland
Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/005-21#015
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Bund kann Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen zur Förderung der Binnenwirtschaft und zur Abdeckung von Haftungslagen im Inland gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Haushaltsgesetz in Verbindung mit den verbindlichen Erläuterungen zu Nr. 5 im Einzelplan 32, Kapitel 08 des Bundeshaushaltsplanes (im Folgenden „Bundesgewährleistungen“) übernehmen. Den ganz überwiegenden Schwerpunkt bilden Gewährleistungsübernahmen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft, bei denen in aller Regel BMWi als federführendes Fachressort auftritt . Die Anwendungsfälle können eine Vielzahl von Konstellationen betreffen. Während in der Mehrzahl die Absicherung von Krediten privater oder staatlicher Banken durch Bürgschaften und Garantien betroffen ist, fallen in Einzelfällen und im Rahmen von Sonderprogrammen auch Eigenkapitalmaßnahmen des Bundes (unmittelbar oder mit Bundesgewährleistungen unterlegt) in den Anwendungsbereich dieser Vereinbarung .
Der Auftragnehmer (im Folgenden: „Mandatar“) erbringt die für eine Entscheidung über eine Bundesgewährleistung erforderlichen Prüf- und Beratungsleistungen sowie sonstige Unterstützungsleistungen. Dies umfasst u.a. die Prüfung ob eine andere, privatwirtschaftliche Finanzierung nicht möglich ist (sog. Subsidiarität) und, ob das Vorhaben betriebswirtschaftlich tragfähig ist. Sowohl das BMWi als auch das BMF werden brechtigt sein, Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abzurufen. Der Auftrag besteht aus einer dauerhaft zu erbingenden Grundleistung und nach Bedarf abrufbaren Leistungsmodulen (im Einzelnen siehe Leistungebschreibung).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Niedrigstes Angebot: 3 421 000,00 EUR / höchstes Angebot: 3 990 000,00 EUR das berücksichtigt wurde
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75111100 Dienstleistungen der Exekutive, 79212100 Buchprüfung, 79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung, 79210000 Rechnungslegung und -prüfung, 79310000 Marktforschung, 72221000 Beratung im Bereich Unternehmensanalyse, 66171000 Finanzberatung, 79212000 Betriebsprüfung, 79410000 Unternehmens- und Managementberatung, 79910000 Verwaltung von Beteiligungsvermögen, 79941000 Gebührenerhebung, 79994000 Vertragsverwaltung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Siehe Leistungsbeschreibung
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Geschäftsentwicklung im Bereich der Inlandsgewährleistungen hängt erfahrungsgemäß stark von der wirtschaftlichen Gesamtlage ab. Eine Prognose der zukünftigen Fall-zahlen ist daher schwierig. Während die Anzahl der Neudeckungen im Bürgschaftsbereich und der Einzelfälle z.B. in den Jahren 2009/10 (Finanz- und Wirtschaftskrise) und 2020/21 (Corona-Krise) bei 5-10 pro Jahr lag, lag sie in wirtschaftlich stabilen Jahren deutlich niedriger bei 0 bis 3 Fällen pro Jahr. Während der Corona-Krise waren über den WSF zusätzlich 42 Anträge auf Stabilisierungsmaßnahmen zu bearbeiten.
Die der Schätzung des Auftragswertes zugrundeliegende Spanne der nach der Rahmen-vereinbarung erfolgenden Leistungsabrufe für die gesamte Vertragslaufzeit liegt bei 2,0 Mio. Euro netto bis 32 Mio. Euro netto. Der Auftragswert wird auf 8,5 Mio. Euro netto geschätzt (Auftragswertschätzung nach § 21 Absatz 1 Satz 2 Vergabeverordnung). Dabei handelt es sich um einen reinen Schätzwert, der auf den folgenden - alleine zum Zweck der rechtlich zwingend vorzunehmenden Auftragswertschätzung getroffenen - Annahmen beruht:
Für die Schätzung des Mindestauftragsvolumens von 2,0 Mio. Euro netto wurde davon ausgegangen, dass neben der Erbringung der Grundleistungüber die gesamte Vertragslaufzeit jeweils ein Antrag auf eine parallele Bund-Landes-Bürgschaft pro Jahr zu bearbeiten ist mit der Folge, dass die Leistungsmodule 3.1.1 und 3.1.2 insgesamt je sechsmal abgerufen werden. Aufgrund der schwankenden Anzahl der Fälle in der Bestandsverwaltung wurde zudem davon ausgegangen, dass das Leistungsmodul 3.1.3 insgesamt ca. 15 Mal abgerufen wird. Weiterhin wurde davon ausgegangen, dass in der Laufzeit des Vertrag ein Schadensfall eintritt und somit das Leistungsmodul 3.1.4 einmal abgerufen wird.
Das maximal mögliche Gesamtvolumen aller nach der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen wird aufgrund des nicht hinreichend zuverlässig prognostizierbaren Leistungsvolumens und zur Gewährleistung der notwendigen Flexibilität auf 32 Mio. Euro netto festgelegt. Dieser Angabe liegen die Erfahrungen aus den von der Corona-Krise ge-prägten vergangenen Jahre (zzgl. eines Sicherheitspuffers) zugrunde. Die Mandatartätig-keit betraf in dieser Zeit eine besonders hohe Anzahl von Bürgschaftsanträgen (s.o.), mehrere Sonderfälle und die Schaffung und Begleitung eines neues Stabilisierungsprogramms (WSF).
Für die Schätzung des Auftragswertes wurde angenommen, dass eine gegenüber den Annahmen zum Mindestauftragsvolumen deutlich erhöhte Anzahl von Fällen zu betreuen ist, aber keine ausgeprägte Krisensituation vorliegt, die etwa ein eigenständiges Stabilisierungsprogramm erfordert. Der Auftragswert wurde daher in der Spanne zwischen Mindest- und maximalem Auftragsvolumen im unteren Drittel bei 8,5 Mio. Euro netto geschätzt.
Vor dem Hintergrund der obenstehenden Ausführungen ist der Auftragsschätzwert mit großer Unsicherheit behaftet. Der Wert der tatsächlich abgerufenen Leistungen kann die Auftragswertschätzung daher auch erheblich unterschreiten. Durch den Abschluss der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung wird kein Anspruch des Rahmenvertragspartners auf ein bestimmtes Mindestauftragsvolumen - mit Ausnahme der Grundleistung - begründet.
Die Angabe der Schätzwerte und des maximal möglichen Gesamtvolumens schließt neben den vom Bund zu leistenden Entgelten auch die von den Bundesländern im Falle pa-ralleler Bund-/Landesbürgschaften aufgrund gesonderter Entgeltvereinbarungen (s. Ziff. 11 des Vertragsentwurfs) zu erbringenden Entgelte ein.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verfahren, das Verhandlungen einschließt
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.10.
Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren
IV.1.11.
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 005-009729
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 17104/005-21#015
Bezeichnung des Auftrags:
Mandatar des Bundes bei der Vergabe von Großbürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen im Inland
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
13/06/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: PricewaterhouseCoopers GmbH
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 8 500 000,00 EUR
Niedrigstes Angebot: 3 421 000,00 EUR / höchstes Angebot: 3 990 000,00 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe- Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Hinweis: Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angebotsdateien zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken! Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/06/2022