Auf der Grundlage des Erlasses des SMI vom 10. Oktober 2012; Az.:
31-1262.21/218 und unter Bezugnahme der Ausführungen des Bundeslagebild „Drogen im Straßenverkehr 2011“ unter Pkt. 2 (Seite 10) sowie der Punkte 7 und 9 (S. 21/22) wird seit Anfang 2014 statt des bisherigen Zweifachtestes DrugWipe 2S Can/Amph bzw. Co/Opiate, der Drogenvortest DrugWipe 5S der Firma Securetec zentral beschafft und dem sächsischen Polizeivollzugsdienst zur Verfügung gestellt. Gemäß des Einführungserlasses des SMI vom 13. Juni 2014; Az.: 31-1142.90/18 wird der DrugWipe 5F für die Drogendetektion auf Oberflächen (z. B. Lenkrad, Schaltknauf) zum Einsatz gebracht. Der Einsatz des Kombitestes DrugWipe 5A der Firma Securetec wird mit diesem Erlass ebenfalls bestätigt.
Die Firma SECURETEC ist Hersteller dieser Drogenvortests und vertreibt diese o. g. Produkte ausschließlich selbst, demnach kommt nur die Firma SECURETEC für die Leistungserbringung in Frage.
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b u. c VgV ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig.