Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
I.5.
Haupttätigkeit(en) Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte und Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Bredelar des Regionalforstamtes Hochstift
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/12/032*
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Abgeschlossen wird eine Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Auftragnehmer/n über die Durchführung von motormanueller Holzernte und Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Bredelar des Regionalforstamtes Hochstift des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Motormanuelle Holzernte im Forstbetriebsbezirk Bredelar
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft, 03400000 Erzeugnisse der Forst- und Holzwirtschaft, 03410000 Holz, 03440000 Forstwirtschaftliche Erzeugnisse, 77210000 Holzgewinnung, 77211000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Hauptort der Ausführung:
Forstbetriebsbezirk Bredelar Sauerlandstraße 180 34431 Marsberg-Bredelar Die Leistungserbringung erfolgt im Forstbetriebsbezirk (FBB) Bredelar. Zwei Übersichtskarten des FBB sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Eine Ausführliche Beschreibung ist der Allgemeinen Leistungsbeschreibung sowie der Leistungsbeschreibung Los 1 zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Über die Garantiemenge i. H. von 1.000 fm o. R. pro Jahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge in Höhe von 500 fm o. R. pro Vertragsjahr.
Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 500 fm o. R. pro Jahr liegen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Bredelar
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft, 03400000 Erzeugnisse der Forst- und Holzwirtschaft, 03410000 Holz, 03440000 Forstwirtschaftliche Erzeugnisse, 77210000 Holzgewinnung, 77211000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Hauptort der Ausführung:
Forstbetriebsbezirk Bredelar Sauerlandstraße 180 34431 Marsberg-Bredelar Die Leistungserbringung erfolgt im Forstbetriebsbezirk (FBB) Bredelar. Zwei Übersichtskarten des FBB sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Eine Ausführliche Beschreibung ist der Allgemeinen Leistungsbeschreibung sowie der Leistungsbeschreibung Los 2 zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Über die Garantiemenge i. H. von 1.000 fm o. R. pro Jahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge in Höhe von 500 fm o. R. pro Vertragsjahr.
Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 500 fm o. R. pro Jahr liegen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 182-515689
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe Christian Bunse
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 30/11/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Christian Bunse
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer NRW