Richtlinie 2009/81/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S)
Richtlinie 2009/81/EG
1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein
Die Fristen eines nichtoffenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein
Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen: nein
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: technische Gründe
Der Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein
Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein
Der Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein
Die BwBM gehört zum logistischen System der Bundeswehr. Der Aufgabenbereich der BwBM kann derzeit durch keine andere Stelle ersetzt werden. Damit hat die BwBM entscheidenden Anteil an der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr. Durch die Vorgaben für die BwBM-Folgelösung ab dem 01.01.2023 soll eine tiefe Prozessintegration zwischen der BwBM und der Bundeswehr erfolgen. Daten sollen den zuständigen Stellen der Bundeswehr durch Zugriff und Kopplung an das SASPF der Bundeswehr bereitgestellt werden. Eine friktionsfreie Kopplung unterschiedlicher ERP-Systeme ist nach Auffassung des Auftraggebers nicht in zufriedenstellender Weise zu erreichen. Aus diesem Grund sollen nur Produkte des Herstellers SAP SE zur Anwendung kommen. Das bei der BwBM einzuführende Gesamtsystem soll maßgeblich aus den Modulen SAP for Defense & Security sowie Retail und Fashion bestehen. Nach hiesiger Kenntnis wurdendiese Module bisher noch nie zu einem Gesamtsystem zusammengeführt. Erschwerend kommt hinzu, dass ein so individualisiertes System noch nie an das individualisierte System eines Dritten, insbesondere an das für die Bundeswehr speziell angepasste SASPF angebunden wurde. Diese Herausforderung erfordert das technische Know-how des Herstellers der Software, der gleichzeitig die Individualisierung für die Bundeswehr durchgeführt hat. Nur dieser hat Zugriff auf den Quellcode, dessen Anpassung zur zufriedenstellenden Anbindung erforderlich ist. Im Rahmen der hier durchgeführten Beschaffung wurden die für das weitere Vorgehen erforderlichen Beratungsleistungen beschafft. Mit diesen Beratungsleistungen sollen im Rahmen der sog. Explore-Phase die Fit-to-Standard Workshops, die Definition der Soll-Prozesse aber vor allem auch die Unterstützung bei der Erstellung der Schnittstellen-Spezifikationen durchgeführt werden.Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben