328666-2022 - ErgebnisDeutschland-Köln: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 116/2022 17/06/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Postanschrift: Edmund-Rumpler-Strasse 8-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: Bieteranfragen@bwbm.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
I.2.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Inhousegesellschaft des Bundes
I.3.
Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4.
Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1.
Beschreibung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beratungsleistung
II.1.2.
Art des Auftrags und Ort der Ausführung bzw. Lieferung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 13: Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
Hauptort der Ausführung: Köln
NUTS-Code DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4.
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Beratungsleistungen für die Explore-Phase sowie für die Implementierung eines neuen Warenwirtschaftssystems auf SAP-Basis
II.1.5.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.
Gesamtwert des Auftrags/Loses
II.2.1.
Gesamtwert des Auftrags/Loses

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung

Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S)

Richtlinie 2009/81/EG

1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG

Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein

Die Fristen eines nichtoffenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein

Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen: nein

Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: technische Gründe

Der Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein

Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein

Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein

Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein

Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein

Der Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein

Die BwBM gehört zum logistischen System der Bundeswehr. Der Aufgabenbereich der BwBM kann derzeit durch keine andere Stelle ersetzt werden. Damit hat die BwBM entscheidenden Anteil an der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr. Durch die Vorgaben für die BwBM-Folgelösung ab dem 01.01.2023 soll eine tiefe Prozessintegration zwischen der BwBM und der Bundeswehr erfolgen. Daten sollen den zuständigen Stellen der Bundeswehr durch Zugriff und Kopplung an das SASPF der Bundeswehr bereitgestellt werden. Eine friktionsfreie Kopplung unterschiedlicher ERP-Systeme ist nach Auffassung des Auftraggebers nicht in zufriedenstellender Weise zu erreichen. Aus diesem Grund sollen nur Produkte des Herstellers SAP SE zur Anwendung kommen. Das bei der BwBM einzuführende Gesamtsystem soll maßgeblich aus den Modulen SAP for Defense & Security sowie Retail und Fashion bestehen. Nach hiesiger Kenntnis wurdendiese Module bisher noch nie zu einem Gesamtsystem zusammengeführt. Erschwerend kommt hinzu, dass ein so individualisiertes System noch nie an das individualisierte System eines Dritten, insbesondere an das für die Bundeswehr speziell angepasste SASPF angebunden wurde. Diese Herausforderung erfordert das technische Know-how des Herstellers der Software, der gleichzeitig die Individualisierung für die Bundeswehr durchgeführt hat. Nur dieser hat Zugriff auf den Quellcode, dessen Anpassung zur zufriedenstellenden Anbindung erforderlich ist. Im Rahmen der hier durchgeführten Beschaffung wurden die für das weitere Vorgehen erforderlichen Beratungsleistungen beschafft. Mit diesen Beratungsleistungen sollen im Rahmen der sog. Explore-Phase die Fit-to-Standard Workshops, die Definition der Soll-Prozesse aber vor allem auch die Unterstützung bei der Erstellung der Schnittstellen-Spezifikationen durchgeführt werden.
IV.2.
Zuschlagskriterien
IV.2.1.
Zuschlagskriterien
IV.2.2.
Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3.
Verwaltungsangaben
IV.3.1.
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
IV.3.2.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 3062039781
Bezeichnung: Beratungsleistungen für die Explore-Phase sowie für die Implementierung
V.1.
Tag des Vertragsabschlusses
25.5.2022
V.2.
Angaben zu den Angeboten
V.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: SAP Deutschland SE & Co. KG
Postanschrift: Hasso-Plattner-Ring 7
Ort: Walldorf
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
V.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
VI.2.
Zusätzliche Angaben
VI.3.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94-99-0
Fax: +49 228-94-99-400
VI.3.2.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
VI.3.3.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14.6.2022