329065-2021 - ErgebnisDeutschland-München: Softwareprogrammierung und -beratung
OJ S 124/2021 30/06/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Postanschrift: Prinzregentenstraße 28
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: zentralevergabestelle@stmwi.bayern.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmwi.bayern.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bayerische Lockdown-Hilfe („Oktober-Hilfe“)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Bereitstellung der notwendigen Software für Betrieb und Hosting einschließlich Helpdesk zur Umsetzung der Bayerischen Lockdown-Hilfe („Oktober-Hilfe“).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 2 000 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Bereitstellung der notwendigen Software für Betrieb und Hosting einschließlich Helpdesk zur Umsetzung der Bayerischen Lockdown-Hilfe („Oktober-Hilfe“).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoptionen: Zweimal um jeweils bis zu 6 Monate
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die bayerische Oktoberhilfe soll die Voraussetzungen und Konditionen der Novemberhilfe des Bundes übernehmen. Die Berechnung erfolgt dann in den wesentlichen Teilen nach den Regeln der Novemberhilfe des Bundes. Daher soll auch in technischer Hinsicht eine Adaption der Lösung „Novemberhilfe“ des Bundes auf die Bayerische Oktoberhilfe erfolgen. D. h. das Fachverfahren „Novemberhilfe“ soll auf den für den Oktober notwendingen Umfang und die entsprechende Prüfsystematik angepasst werden. Die wesentlichen Daten werden bereits im System der Novemberhilfe erfasst und verifiziert. Außerdem können die zur Missbrauchsprävention gebotenen Datenabgleiche aus dem IT-System der Novemberhilfe übernommen werden und digital erfolgen. Daher ist es notwendig, die bundesweite Plattform auch für die Oktoberhilfe zu nutzen.
Da das bayerische Programm der Systematik der Novemberhilfe folgt, kann es IT-technisch nur durch ein „Andocken“ an das durch die]init[AG, dem IT-Dienstleiter des Bundes, erstellte System der Novemberhilfe erfolgen. Vertragspartner des Bundes ist die Init AG, die die Bundesplattform pflegt und hostet. Die Länder (auch der Freistaat Bayern) sind nur Nutzer dieser Plattform über eine Beitrittserklärung. Ein anderer vom Freistaat Bayern beauftragter Dienstleister kann daher auf das Fachverfahren „Novemberhilfe“ nicht zugreifen.
Es besteht daher auch keine vernünftige Alternative, da ein anderer Dienstleister eine IT-Plattform zur Oktoberhilfe vollständig neu entwickeln müsste, was einen unverhältnismäßig erhöhten Mehraufwand insbesondere in finanzieller Hinsicht bedeuten würde. Bei einer Beauftragung eines anderen Anbieters könnten auch keine Synergieeffekte aus den bestehenden Bundesprogrammen, die über die Bundesplattform laufen (und an die aus Gründen der Synergie uns Sparsamkeit angedockt werden soll) erzeugen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
28/01/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ]init[Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation
Postanschrift: Köpenicker Straße 9
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2 000 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bei dem angegeben Gesamtwert des Auftrags von 2 000 000 EUR (ohne USt.) handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert, sondern um eine vom AG gesetzte Preisobergrenze.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf §135 Abs. 2 GWB i. V. m. § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
§ 135 GWB:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/06/2021