329200-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Bewachungsdienste – Objekt- und Werkschutzdienst auf dem Bergwerk Gorleben sowie der Salzhalde
OJ S 98/2025 22/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
E-MailVergabestelle@bge.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersUmweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelObjekt- und Werkschutzdienst auf dem Bergwerk Gorleben sowie der Salzhalde
BeschreibungDas Bewachungsobjekt - Bergwerk Salzstock Gorleben - liegt an der Straße K 2, zwischen den Ortschaften Gorleben und Gedelitz, im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Zum Bewachungsobjekt gehört das unter Aufsicht des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie stehende gesamte Werksgelände, sämtliche darauf errichteten Gebäude und Anlagen, einschließlich aller auf dem Werksgelände befindlichen technischen Einrichtungen und Maschinen. Hinzu kommt als Bewachungsobjekt die außerhalb des Werksgeländes ca. 500 m entfernt gelegene, umzäunte Salzhalde. Die Umfassungslängen der Objekte beinhalten im Einzelnen: - Bergwerksgelände: ca. 2.2 km (Außenlänge) - Salzhalde: ca. 1,7 km (Außenlänge). Die Flächen, in denen die Objekte sind, betragen wie folgt: - Fläche Bergwerksgelände (Innerhalb „juristischer Zaun"): 296.160,1 m² - Fläche Salzhaldengelände (Innerhalb „juristischer Zaun") einschließlich der Haldenwasserrückhaltebecken: 114.375,9 m² Die Bewachung des Werksgeländes hat durchgängig an jedem Tag, rund um die Uhr (24/7) in 3 Schichten zu erfolgen. Der Objektschutz der Salzhalde ist ganztägig in Form unregelmäßigen Kontrollfahrten zur Prüfung auf Sachbeschädigungen und unerlaubten Betretens um das Gelände je Schicht durchzuführen. Das gesamte Werksgelände einschl. Salzhalde ist durch Einrichtungen wie Zaunanlagen, Tore und technische Sicherungsanlagen gesichert, so dass ein ungehinderter und unkontrollierter Zugang durch unbefugte Dritte auf die vorgenannten Geländeflächen erschwert ist. Für die Bewachung ergeben sich folgende Aufgaben: - Schutz des Eigentums des Auftraggebers und in dessen Auftrag handelnder Unternehmen sowie des eingebrachten persönlichen Eigentums der Mitarbeiter vor Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung, - Verhütung und Aufklärung von strafbaren Handlungen auf dem Werksgelände und an den vorhandenen Sicherungsanlagen, - Schutz des Unternehmens (Auftraggeber) vor Spionage und Sabotage, - Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit auf dem Betriebsgelände durch Überwachung und Einhaltung der dazu erlassenen gesetzlichen bzw. betrieblichen Vorschriften und Anordnungen, - Personenkontrollen, Absicherung des Besucherverkehrs, - Durchführung des Schlüsseldienstes mit Schlüsselverwaltung, - Fahrzeugkontrollen und Überwachung der Materialtransporte, - Betreuung und Überwachung der technischen Sicherungsanlagen, - Bestreifung des gesamten Betriebsgeländes und Einflussnahme auf die Einhaltungen aller Belange des vorbeugenden Arbeitsschutzes, Brandschutzes, Umweltschutzes und der Ersten Hilfe sowie der betrieblichen Regelungen über den Objektschutz, - Hinhaltender Widerstand bei Störmaßnahmen oder sonstigen Einwirkungen Dritter, - Übernahme von Sonderaufgaben in Zusammenarbeit mit der Polizei (z.B. ortskundige Begleitung von Polizeikräften, Dokumentation von Straftaten), - Übernahme von zusätzlichen Bewachungsaufgaben entsprechend den Anweisungen des Auftraggebers, - Stellung von Heilgehilfen.
Kennung des Verfahrens2a9ba95e-87f5-4b69-abe0-8b6e2c3cbc3e
Interne KennungGORVGV3T-25-01
VerfahrensartNichtoffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRottlebener Weg 1  
StadtGorleben
Postleitzahl29475
Land, Gliederung (NUTS)Lüchow-Dannenberg (DE934)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeAuftragsunterlagen
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelObjekt- und Werkschutzdienst auf dem Bergwerk Gorleben sowie der Salzhalde
BeschreibungDas Bewachungsobjekt - Bergwerk Salzstock Gorleben - liegt an der Straße K 2, zwischen den Ortschaften Gorleben und Gedelitz, im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Zum Bewachungsobjekt gehört das unter Aufsicht des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie stehende gesamte Werksgelände, sämtliche darauf errichteten Gebäude und Anlagen, einschließlich aller auf dem Werksgelände befindlichen technischen Einrichtungen und Maschinen. Hinzu kommt als Bewachungsobjekt die außerhalb des Werksgeländes ca. 500 m entfernt gelegene, umzäunte Salzhalde. Die Umfassungslängen der Objekte beinhalten im Einzelnen: - Bergwerksgelände: ca. 2.2 km (Außenlänge) - Salzhalde: ca. 1,7 km (Außenlänge). Die Flächen, in denen die Objekte sind, betragen wie folgt: - Fläche Bergwerksgelände (Innerhalb „juristischer Zaun"): 296.160,1 m² - Fläche Salzhaldengelände (Innerhalb „juristischer Zaun") einschließlich der Haldenwasserrückhaltebecken: 114.375,9 m² Die Bewachung des Werksgeländes hat durchgängig an jedem Tag, rund um die Uhr (24/7) in 3 Schichten zu erfolgen. Der Objektschutz der Salzhalde ist ganztägig in Form unregelmäßigen Kontrollfahrten zur Prüfung auf Sachbeschädigungen und unerlaubten Betretens um das Gelände je Schicht durchzuführen. Das gesamte Werksgelände einschl. Salzhalde ist durch Einrichtungen wie Zaunanlagen, Tore und technische Sicherungsanlagen gesichert, so dass ein ungehinderter und unkontrollierter Zugang durch unbefugte Dritte auf die vorgenannten Geländeflächen erschwert ist. Für die Bewachung ergeben sich folgende Aufgaben: - Schutz des Eigentums des Auftraggebers und in dessen Auftrag handelnder Unternehmen sowie des eingebrachten persönlichen Eigentums der Mitarbeiter vor Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung, - Verhütung und Aufklärung von strafbaren Handlungen auf dem Werksgelände und an den vorhandenen Sicherungsanlagen, - Schutz des Unternehmens (Auftraggeber) vor Spionage und Sabotage, - Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit auf dem Betriebsgelände durch Überwachung und Einhaltung der dazu erlassenen gesetzlichen bzw. betrieblichen Vorschriften und Anordnungen, - Personenkontrollen, Absicherung des Besucherverkehrs, - Durchführung des Schlüsseldienstes mit Schlüsselverwaltung, - Fahrzeugkontrollen und Überwachung der Materialtransporte, - Betreuung und Überwachung der technischen Sicherungsanlagen, - Bestreifung des gesamten Betriebsgeländes und Einflussnahme auf die Einhaltungen aller Belange des vorbeugenden Arbeitsschutzes, Brandschutzes, Umweltschutzes und der Ersten Hilfe sowie der betrieblichen Regelungen über den Objektschutz, - Hinhaltender Widerstand bei Störmaßnahmen oder sonstigen Einwirkungen Dritter, - Übernahme von Sonderaufgaben in Zusammenarbeit mit der Polizei (z.B. ortskundige Begleitung von Polizeikräften, Dokumentation von Straftaten), - Übernahme von zusätzlichen Bewachungsaufgaben entsprechend den Anweisungen des Auftraggebers, - Stellung von Heilgehilfen.
Interne KennungGORVGV2T-25-02-ANR
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
Optionen
Beschreibung der OptionenNach Ablauf der Vertragslaufzeit hat der AG die Option auf Verlängerung des Vertrages um 2 x 12 Monate zu den ausgeschriebenen Rahmenbedingungen und Konditionen unter Berücksichtigung der tariflichen Anpassungen gemäß der Besonderen Vertragsbedingungen „BVB (Besondere Vertragsbedingungen) für den Objekt- und Werkschutzdienst auf dem Bergwerk Gorleben”.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRottlebener Weg 1  
StadtGorleben
Postleitzahl29475
Land, Gliederung (NUTS)Lüchow-Dannenberg (DE934)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/02/2026
Enddatum der Laufzeit31/01/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber7
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDer Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Anwendung folgender Kriterien und Gewichtung erteilt: 100% Preis. Das Zuschlagskriterium "Preis" berücksichtigt den Angebotspreis des Leistungsverzeichnisses als Gesamtpreis.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E61442846
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung30/06/2025
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E61442846
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge23/06/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: - § 134 GWB Informations- und Wartepflicht - § 135 GWB Unwirksamkeit - § 160 GWB Einleitung, Antrag Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Organisation, die Angebote bearbeitetBundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
RegistrierungsnummerLeitweg-ID 992-80101-41
PostanschriftEschenstr. 55
StadtPeine
Postleitzahl31224
Land, Gliederung (NUTS)Peine (DE91A)
LandDeutschland
E-MailVergabestelle@bge.de
Telefon+49 5171 43-0
Internetadressehttps://www.bge.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer022894990
PostanschriftVillemombler Straße 76
StadtBonn
Postleitzahl53123
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+4922894990
Fax+49 228 9499-163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung983d549a-ae30-4dcb-ba11-57dfb40f1ba2  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung20/05/2025 16:29:16 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung329200-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe98/2025
Datum der Veröffentlichung22/05/2025