330087-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Bau von Feuerwachen – Geschäftsbesorgungsleistungen Projekt Feuerwehrhaus
OJ S 98/2025 22/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen - Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Wilhelmsthal
E-Mailinfo@wilhelmsthal.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelGeschäftsbesorgungsleistungen Projekt Feuerwehrhaus
BeschreibungZUM PROJEKT: Der Auftraggeber beabsichtigt, auf den unbebauten Grundstücken mit den Flurnummern 249 und 250/1 der Gemarkung Hesselbach ein Feuerwehrhaus für die Nutzung durch die Freiwillige Feuerwehr Wilhelmsthal zu errichten. Die Grundstücke stehen im Eigentum des Auftraggebers und liegen an einer Gemeindeverbindungsstraße. Im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße sind Anlagen der Ver- und Entsorgung (u.a. Nahwärme) vorhanden, an die der Bau angeschlossen werden kann. Aktuell befinden sich die Grundstücke noch im Außenbereich im Sinne des BauGB. Der Auftraggeber bereitet jedoch vor, die Grundstücke zu überplanen. Der Aufstellungsbeschluss soll im Juli 2025 gefasst werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, mit der Umsetzung des Projekts unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Das Feuerwehrhaus soll spätestens im Juli 2027 in Betrieb genommen werden. Für das Projekt sollen Fördermittel des Freistaates Bayern nach der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien – FwZR, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsmi-nisteriums des Innern, für Sport und Integration vom 23. Dezember 2024, Az. D1-2244-1-20, erlangt werden. Nach Ziffer 4.3.1 der FwZR müssen bei der Planung und Ausführung von Feuerwehrhäusern einschlägige Unfallverhütungsvorschriften sowie die in der DIN 14092 Teil 1, 3 und 7 enthaltenen Festlegungen zur Sicherheit sowie zur Notstromversorgung mit Ersatzstromerzeuger beachtet werden. ZU DEN GESCHÄFTSBESORGUNGSLEISTUNGEN: Der Auftragnehmer wird als Geschäftsbesorger tätig und übernimmt in dieser Funktion für den Auftraggeber vollumfänglich die Aufgaben der Bauherrschaft für das Projekt. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere die kaufmännische und finanzwirtschaftliche Betreuung des Projekts sowie Projektsteuerungs- und Finanzierungsdienstleistungen und sorgt für die Erbringung aller erforderlicher Planungs- und Bauleistungen für das Projekt. Mit Erteilung des Zuschlags in diesem Verfahren werden ausschließlich Ge-schäftsbesorgungsleistungen beauftragt, die der Vorbereitung und Planung des Projekts dienen. Weitere Leistungen werden mit Zuschlag in diesem Verfahren nicht beauftragt. Der Auftraggeber hat ein einseitig ausübbares, vertragliches Optionsrecht, weitere Leistungen abzurufen. Eine Verpflichtung zum Abruf besteht allerdings nicht. Bei Nicht-Abruf weiterer Leistungen stehen dem Auftragnehmer keine Ersatzansprüche oder sonstigen Ansprüche gegen den Auftraggeber zu.
Kennung des Verfahrens7ddbac14-afa8-40c9-a1b3-dfbb29c40e07
Interne Kennung761/24
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45216121 Bau von Feuerwachen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftWilhelmsthal, Grundstücke mit den Flurnummern 249 und 250/1 der Gemarkung Hesselbach  
StadtWilhelmsthal
Postleitzahl96352
Land, Gliederung (NUTS)Kronach (DE24A)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDer AG führt ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durch und weist auf Folgendes hin: Der AG behält sich die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
KorruptionNach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...] 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und intern. Bedienstete) 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
BetrugNach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...] 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungNach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenNach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...] 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Einstellung der gewerblichen TätigkeitNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungNach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...] 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsNach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...] 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
ZahlungsunfähigkeitNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelGeschäftsbesorgungsleistungen Projekt Feuerwehrhaus
BeschreibungZUM PROJEKT: Der Auftraggeber beabsichtigt, auf den unbebauten Grundstücken mit den Flurnummern 249 und 250/1 der Gemarkung Hesselbach ein Feuerwehrhaus für die Nutzung durch die Freiwillige Feuerwehr Wilhelmsthal zu errichten. Die Grundstücke stehen im Eigentum des Auftraggebers und liegen an einer Gemeindeverbindungsstraße. Im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße sind Anlagen der Ver- und Entsorgung (u.a. Nahwärme) vorhanden, an die der Bau angeschlossen werden kann. Aktuell befinden sich die Grundstücke noch im Außenbereich im Sinne des BauGB. Der Auftraggeber bereitet jedoch vor, die Grundstücke zu überplanen. Der Aufstellungsbeschluss soll im Juli 2025 gefasst werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, mit der Umsetzung des Projekts unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Das Feuerwehrhaus soll spätestens im Juli 2027 in Betrieb genommen werden. Für das Projekt sollen Fördermittel des Freistaates Bayern nach der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien – FwZR, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsmi-nisteriums des Innern, für Sport und Integration vom 23. Dezember 2024, Az. D1-2244-1-20, erlangt werden. Nach Ziffer 4.3.1 der FwZR müssen bei der Planung und Ausführung von Feuerwehrhäusern einschlägige Unfallverhütungsvorschriften sowie die in der DIN 14092 Teil 1, 3 und 7 enthaltenen Festlegungen zur Sicherheit sowie zur Notstromversorgung mit Ersatzstromerzeuger beachtet werden. ZU DEN GESCHÄFTSBESORGUNGSLEISTUNGEN: Der Auftragnehmer wird als Geschäftsbesorger tätig und übernimmt in dieser Funktion für den Auftraggeber vollumfänglich die Aufgaben der Bauherrschaft für das Projekt. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere die kaufmännische und finanzwirtschaftliche Betreuung des Projekts sowie Projektsteuerungs- und Finanzierungsdienstleistungen und sorgt für die Erbringung aller erforderlicher Planungs- und Bauleistungen für das Projekt. Mit Erteilung des Zuschlags in diesem Verfahren werden ausschließlich Ge-schäftsbesorgungsleistungen beauftragt, die der Vorbereitung und Planung des Projekts dienen. Weitere Leistungen werden mit Zuschlag in diesem Verfahren nicht beauftragt. Der Auftraggeber hat ein einseitig ausübbares, vertragliches Optionsrecht, weitere Leistungen abzurufen. Eine Verpflichtung zum Abruf besteht allerdings nicht. Bei Nicht-Abruf weiterer Leistungen stehen dem Auftragnehmer keine Ersatzansprüche oder sonstigen Ansprüche gegen den Auftraggeber zu.
Interne Kennung761/24
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45216121 Bau von Feuerwachen
Optionen
Beschreibung der OptionenMit Erteilung des Zuschlags in diesem Verfahren werden ausschließlich Ge-schäftsbesorgungsleistungen beauftragt, die der Vorbereitung und Planung des Projekts dienen. Weitere Leistungen werden mit Zuschlag in diesem Verfahren nicht beauftragt. Der Auftraggeber hat ein einseitig ausübbares, vertragliches Optionsrecht, weitere Leistungen abzurufen. Eine Verpflichtung zum Abruf besteht allerdings nicht. Bei Nicht-Abruf weiterer Leistungen stehen dem Auftrag-nehmer keine Ersatzansprüche oder sonstigen Ansprüche gegen den Auftraggeber zu.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftWilhelmsthal  
StadtWilhelmsthal
Postleitzahl96352
Land, Gliederung (NUTS)Kronach (DE24A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/10/2025
Enddatum der Laufzeit15/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsUnternehmen haben eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass kein Russland Bezug im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 vorliegt, der zum Ausschluss führt. (Mindestanforderung)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsUnternehmen haben eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer abzugeben, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrecht erhalten wird, und dies mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. Euro und für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 5 Mio. Euro, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der geforderten Deckungssummen betragen muss. (Mindestanforderung)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsUnternehmen haben eine Finanzierungszusage eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts über die Finanzierung des verfahrensgegenständlichen Projekts mit Angabe der Finanzierungskonditionen vorzulegen. Die Zusage kann unter Vorbehalt stehen oder von Bedingungen abhängig sein. (Mindestanforderung)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nettoumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Die Angaben zum Umsatz werden wie folgt mit Punkten von 0 bis 5 bewertet: Punkte / Durchschnitt der angegebenen Nettoumsätze 0 Punkte: 0,00 € bis einschließlich 2.000.000,00 € 1 Punkt: 2.000.000,01 € bis einschließlich 3.000.000,00 € 1,5 Punkte: 3.000.000,01 € bis einschließlich 4.000.000,00 € 2 Punkte: 4.000.000,01 € bis einschließlich 5.000.000,00 € 2,5 Punkte: 5.000.000,01 € bis einschließlich 6.000.000,00 € 3 Punkte: 6.000.000,01 € bis einschließlich 7.000.000,00 € 3,5 Punkte: 7.000.000,01 € bis einschließlich 8.000.000,00 € 4 Punkte: 8.000.000,01 € bis einschließlich 9.000.000,00 € 4,5 Punkte: 9.000.000,01 € bis einschließlich 10.000.000,00 € 5 Punkte: 10.000.000,01 € und mehr Mit Faktorierung (5fach) können maximal 25 Punkte erzielt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)0,00

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2024, 2023, 2022) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Die Angaben zur Beschäftigtenzahl werden wie folgt mit Punkten von 0 bis 5 bewertet: Punkte / Durchschnitt der angegebenen Beschäftigtenzahlen 0 Punkte: 0 bis einschließlich 5 1 Punkt: mehr als 5 bis einschließlich 8 1,5 Punkte: mehr als 8 bis einschließlich 11 2 Punkte: mehr als 11 bis einschließlich 14 2,5 Punkte: mehr als 14 bis einschließlich 17 3 Punkte: mehr als 17 bis einschließlich 20 3,5 Punkte: mehr als 20 bis einschließlich 23 4 Punkte: mehr als 23 bis einschließlich 26 4,5 Punkte: mehr als 26 bis einschließlich 29 5 Punkte: mehr als 29 Mit Faktorierung (10fach) können maximal 50 Punkte erzielt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)0,00

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Ausführung von Referenzleistungen des Unternehmens im Zeitraum ab 01.01.2019 bis zum Ende der Teilnahmefrist in diesem Verfahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Referenzleistungen, die die vorstehenden Anforderungen betreffend Ausfüh-rungszeitraum und Vergleichbarkeit nicht erfüllen, sind nicht wertbar und werden nicht gewertet. Referenzleistungen, die die vorstehenden Anforderungen erfüllen, sind wertbar und werden anhand der folgenden Kriterien mit Teilpunkten bewertet: 1 Teilpunkt: Neubau 2 Teilpunkte: Leistungen betreffen Gebäude aus dem Bereich Feuerwehr 1 Teilpunkt: gefördertes Projekt 3 Teilpunkte: Leistungen umfassen Finanzierungsdienstleistungen für den Auftraggeber Um eine Beurteilung der Wertbarkeit der Referenzen und der Erfüllung der vorstehenden Wertungskriterien zu ermöglichen, sind je Referenz folgende Angaben zu machen: Auftraggeber einschl. Ansprechpartner, Gegenstand und Umfang der Leistungen einschließlich einer Erläuterung dazu, aus welchen Gründen die Anforderungen der Referenzleistungen mit den Anforderungen des zu vergebenden Auftrages vergleichbar sind, Auftragssumme, Ausführungszeit, Angaben zur Erfüllung der Wertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben der Bieter zu Referenzen durch ein Auskunftsverlangen beim früheren Auftraggeber zu überprüfen. In das Gesamtergebnis des Kriteriums unternehmensbezogene Referenzen fließen die Einzelwertungen nach Teilpunkten von maximal 5 wertbaren Referenzen ein. Dies bedeutet im Einzelnen: Sofern genau 5 wertbare Referenzen oder weniger angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung des Auswahlkriteriums ein. Sofern mehr als 5 wertbare Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der 5 Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung des Auswahlkriteriums ein, welche die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben. Erhalten die maximal 5 wertbaren Referenzen jeweils die maximale Teilpunktzahl von 7, wird die maximale Teilpunktgesamtzahl von 35 Teilpunkten (5 x 7 Teilpunkte) erreicht. Die erreichten Teilpunkte werden nach der in den Verfahrensbedingungen angegebene Formel in Punkte umgerechnet. Die erreichten Punkte werden bis auf die 2. Nachkommastelle kaufmännisch gerundet. Mit Faktorierung (35fach) können maximal 175 Punkte erzielt werden. Ein Unternehmen kommt nur dann für die Zulassung zur 2. Stufe des Verfahrens in Betracht, wenn es hinsichtlich der Unternehmensreferenzen eine Punktezahl von mindestens 125 Punkten mit Faktorierung erreicht (Mindestanforderung).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)0,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungHonorarangebot. Siehe Verfahrenbedingungen für Einzelheiten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl150
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungKonzept zu: Herangehensweise des Bieters bei der Organisation der Auftragsdurchführung durch das Projektteam, Herausforderungen des Auftrags - Förderung des Projekts gemäß Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien. Siehe Verfahrenbedingungen für Einzelheiten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten AuftragsunterlagenSchutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unterhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av255111-eu
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av255111-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung02/07/2025
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av255111-eu
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge20/06/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNachforderung gemäß den vergaberechtlichen Vorgaben.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlichja
Zusätzliche Angaben zur GeheimhaltungsvereinbarungDer Auftraggeber trifft Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit von sensiblen und besonders schutzbedürftigen Informationen im Vergabeverfahren, da es sich bei dem Feuerwehrhaus um kritische Infrastruktur handelt. Folgende Unterlagen enthalten solche Informationen: Vorentwurfsplanung; Planunterlagen Feuerwehrhaus. Diese Unterlagen übermittelt der Auftraggeber zum Schutz der Vertraulichkeit erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs denjenigen Unternehmen, die mit ihrem Teilnahmeantrag eine Verschwiegenheitserklärung abgegeben haben und vom Auftraggeber zur Stufe 2 des Verfahrens zugelassen worden sind.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGemeinde Wilhelmsthal
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltGemeinde Wilhelmsthal
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungGemeinde Wilhelmsthal
Registrierungsnummer96352
PostanschriftWöhrleite 1
StadtWilhelmsthal
Postleitzahl96352
Land, Gliederung (NUTS)Kronach (DE24A)
LandDeutschland
E-Mailinfo@wilhelmsthal.de
Telefon+49926099090
Fax+499260990933
Internetadressewww.wilhelmsthal.de
Profil des Erwerbershttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av255111-eu
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Registrierungsnummer09-0358002-61
AbteilungSachgebiet 21 - Handel und Gewerbe, Vergabekammer Nordbayern
PostanschriftPromenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
StadtAnsbach
Postleitzahl91522
Land, Gliederung (NUTS)Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
LandDeutschland
KontaktpersonGeschäftsstelle
E-Mailvergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon+4981531277
Fax+49981531837
Internetadressehttps://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungd6858602-fe07-4c34-8a5c-d60904b6fa31  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung21/05/2025 10:49:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung330087-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe98/2025
Datum der Veröffentlichung22/05/2025