330374-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-München: Mobile, modulare Containergebäude
OJ S 117/2022 20/06/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: LRA München
Postanschrift: Mariahilfplatz 17
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle und Einkauf
E-Mail: beschaffungsstelle@lra-m.bayern.de
Telefon: +49 8962211634
Fax: +49 896221441634
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-muenchen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Inbetriebnahme Notunterkunft in 82031 Grünwald, Zugspitzstraße für Flüchtlinge aus der Ukraine.
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
44211100 Mobile, modulare Containergebäude
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die mit dem Fortgang der kriegerischen Handlungen in der Ukraine rasch und massiv zunehmende Anzahl von Geflüchteten aus der Ukraine, die im Freistaat Bayern ankommen, führt dazu, dass die Kommunen sehr kurzfristig Bedarfe zu deren Aufnahme, Unterbringung und Versorgung decken müssen.
Der Zustrom von Flüchtlingen, die zum Teil auch medizinische Indikationen und ggf. Corona-Infektionen haben, könnte sowohl bei den Flüchtlingen als auch bei der bayerischen Bevölkerung zu einer Situation führen, bei der Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet werden könnte, sofern nicht eine schnelle und geordnete Unterbringung und medizinische Versorgung sichergestellt werden kann. Daher wurde aufgrund der Ukraine-Krise mit Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 09.03.2022 das Vorliegen der Katastrophe im Freistaat Bayern gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayKSG auch aus diesem Grund festgestellt.
Im Landkreis München wurde eine Notunterkunft für Flüchtlinge aus der Ukraine in 82031 Grünwald eingerichtet.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung: 82031 Grünwald
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Für die Geflüchteten aus der Ukraine bedarf es einer geordneten Unterbringung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
In der aktuellen Ukraine-Krise und dem damit verbundenen Zustrom von Flüchtlingen können Leistungen sehr schnell und verfahrenseffizient insbesondere über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 14 Abs. 4, § 17 Vergabeverordnung (VgV) beschafft werden.
Dieses Verfahren kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV angewandt werden, wenn
1. ein unvorhersehbares Ereignis vorliegt,
2 äußerst dringliche und zwingende Gründe bestehen, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen,
3. ein kausaler Zusammenhang zwischen dem unvorhergesehenen Ereignis und der Unmöglichkeit besteht, die Fristen anderer Vergabeverfahren einzuhalten.
Nach Ausbruch des Ukraine-Krieges Ende Februar 2022 hat es einen sprunghaften Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine in der Bundesrepublik Deutschland gegeben. Die Verteilung der Flüchtlinge ist auf das gesamte Bundesgebiet erfolgt, somit auch auf den Freistaat Bayern und letztendlich auf die einzelnen Kommunen wie den Landkreis München. Der Zustrom von Flüchtlingen, die zum Teil auch medizinische Indiktionen und ggf. Corona-Infektionen haben, könnte sowohl bei den Flüchtlingen als auch bei der bayerischen Bevölkerung zu einer Situation führen, bei der Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet werden könnte, sofern nicht eine schnelle und geordnete Unterbringung und Versorgung sichergestellt werden kann.
In der aktuellen Notsituation kann daher davon ausgegangen werden, dass bei Beschaffungen, die erforderlich sind, um die in Bayern ankommenden Geflüchteten schnellstmöglich aufzunehmen, angemessen unterzubringen und mit dem Notwendigen zu versorgen, die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV erfüllt sind.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
18/05/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Containtown
Postanschrift: Ahornstraße 1
Ort: Gilching
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82205
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 1,00 EURGesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschrift, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilanstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/06/2022