Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Lehre und Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Hochgeschwindigkeitskamera mit Zubehör
Referenznummer der Bekanntmachung: M/HSB1/MI 122/LRT 7.1_AT
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 38651500 Filmkameras
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Universität beabsichtigt die Beschaffung einer Hochgeschwindigkeitskamera Phantom v2640 inkl. dem nötigen Kabelzubehör zusätzlich zum bestehenden selben Model.
Auftragsgegenstand ist die Lieferung einer Hochgeschwindigkeitskamera Phantom v2640 inkl. dem nötigen Kabelzubehör.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 154 967,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Hochgeschwindigkeitskamera wird für optische Geschwindigkeitsmessungen mit der Particle Image Velocimetry sowie für optische Deformationsmessungen benötigt. Im Verbund mit einer bereits vorhandenen, baugleichen Kamera ist der Aufbau eines stereoskopischen Messystems möglich.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Eine Kamera des gleichen Typs wurde bereits über die Firma LaVision GmbH beschafft. Nur wenn die nun zu beschaffende Kamera ebenfalls über LaVision beschafft wird, kann Sie in das vorhandene System integriert bzw. mit diesem betrieben werden. Bei der Beschaffung über eine andere Firma ist der Betrieb der Kamera mit dem vorhandenen System von La Vision nicht möglich, da sich diese aufgrund der fremden Seriennummer nicht über das System von LaVision betreiben lassen wird. LaVision gestattet aus Gründen der Systemkompatibilität nur den Betrieb der eigens verkauften Hardware in den Systemen. Der Betrieb über das System von LaVision ist zwingend notwendig, da sowohl die Messdatenerfassung und Synchronisation als auch die Messdatenauswertung mit dem bereits vorhandenen System durchgeführt wird. Ein stereoskopischer Messaufbau lässt sich nur sinnvoll erzeugen, wenn beide Kameras in einem System betrieben werden.
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung 14/06/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: LaVision GmbH
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 154 967,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI 4.1) genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Auf § 135 Abs.3 GWB wird hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 15/06/2022