330939-2023 - ErgebnisDeutschland-Winsen/Luhe: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
OJ S 105/2023 02/06/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle für die Stadt Buchholz i.d.N.
Postanschrift: Schloßplatz 6
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@LKHarburg.de
Telefon: +49 41716930
Fax: +49 4171693991212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Einrichtung eines Innenstadtmanagements in Buchholz i.d.N.
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023.0083
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Einrichtung eines Innenstadtmanagements in Buchholz durch Bereitstellung einer Innenstadtmanagerin bzw. eines Innenstadtmanagers in Teilzeit mit Vor-Ort-Präsenz
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 283 200,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE933 Harburg
Hauptort der Ausführung: Stadt Buchholz i.d.N. Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Wie andere Städte und Gemeinden ist auch Buchholz von tiefgreifenden Veränderungen in der Innenstadt betroffen. Das gilt vor allem für einen anhaltenden Strukturwandel im Einzelhandel. Aber auch andere Nutzungen sind zum Teil in ihren jetzigen Angebots-und Betriebsformen nur noch gering gefragt oder nicht mehr tragfähig. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie beschleunigen diese strukturellen Entwicklungen zusätzlich und decken die drängenden Handlungsbedarfe auf.
Der Bund möchte Städte und Gemeinden daher im Rahmen des Bundesprogramms "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" bei der Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien und deren Umsetzung fördern. Die Stadt Buchholz wurde in das Förderprogramm mit dem Projekt "Vielfalt erleben" aufgenommen. Der Förderzeitraum ist bis 31. August 2025 ausgelegt.
Der durch die Pandemie erzeugte Rückzug ins Private und die deutlich zunehmende Nutzung des Online-Handels machen rasches Handeln erforderlich. So müssen Bemühungen intensiviert werden, welche die Menschen wieder in die Innenstädte locken, damit das Gesamtgefüge der Innenstadt als Ort der Begegnung und des kulturellen Lebens erhalten bleibt.
Um dies zu erreichen, soll ein gefördertes Innenstadtmanagement in Buchholz installiert werden, welches sich dieser Problemlagen annimmt und Lösungen im Dialog und mit lokalen Partnern umsetzt.
Hierfür sucht die Stadt Buchholz i.d.N. als öffentliche Auftraggeberin (im Nachgang: "AG") ein geeignetes Unternehmen als Auftragnehmer (im Nachgang: "AN").
Da die Fördermittel des Bundes an die Projekte und Haushaltsjahre gebunden sind, stehen der Finanzrahmen und die Laufzeit für das Innenstadtmanagement fest. Dieses kann längstens bis 31. August 2025 laufen (Ende des Förderzeitraums) und insgesamt ist ein Budget in Höhe von max. 340.000 EUR brutto vorgesehen (siehe hierzu auch Abschnitt C).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Wertungkriterium / Gewichtung: 70
Qualitätskriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 045-130410
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe steg Hamburg mbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
08/05/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: steg Hamburg mbH
Postanschrift: Schulterblatt 26-36
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20357
Land: Deutschland
E-Mail: steg@steg-hamburg.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 283 200,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDY16YTWVXF
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131150
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/05/2023