331413-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Gebäudereinigung – Gebäudereinigung in Objekten der Stadt Ladenburg
OJ S 93/2026 15/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Ladenburg
E-Mailvergabeberatung@staatsanzeiger.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelGebäudereinigung in Objekten der Stadt Ladenburg
BeschreibungGebäudereinigung in Objekten der Stadt Ladenburg.
Kennung des Verfahrensb78c6baa-f778-42fa-b93e-75dbeea3801d
Interne KennungSLAD-2026-0009.
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste, 90900000 Reinigungs- und Hygienedienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen>> Es sind mit dem Angebot einzureichen: << > Eigenerklärung zur Eignung (124 LD) mit folgenden Angaben: - Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsverhältnisse) - Umsatz im Bezug auf ausgeschrieben Leistung der letzten 3 Jahre - Eigenerklärung über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren - Eigenerklärung zu Arbeitskräften - Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (vor möglicher Auftragsvergabe Vorlage eines aktuellen Nachweises) - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren oder Liquidation - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft > Weitere Dokumente: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Verordnung EU 2022/522 (Russlandsanktionen) - Eigenerklärung Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG - Erklärung Bietergemeinschaft (nur im Falle einer Bietergemeinschaft /VHB 234) - Erklärung Nachunternehmerleistungen (nur im Falle von Nachunternehmern /VHB 235) -zwei Referenzen vergleichbarer Aufträge, die alle in der Anlage zum Angebot geforderten Angaben enthalten (jeweils für die Unterhalts-/Grundreinigung Lose 1-2 und für die Glasreinigung Los 3). - alle sonstigen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (VHB 631 EU) unter Kategorie C genannten Dokumente - eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, - Erklärungen des Reinigungspersonals über die Verschwiegenheitsverpflichtung - eine Erklärung, dass in seinem Unternehmen alle versicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, - eine Erklärung, dass in den Objekten des Auftraggebers nur Arbeitskräfte (einschl. der Vertretungskräfte) mit gültiger Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zum Einsatz kommen, - eine Erklärung, dass die Bestimmungen der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge für das Gebäudereiniger-Handwerk eingehalten werden, - eine Erklärung, dass die Unfall- und Brandschutzordnungen für die Gebäude dem Reinigungspersonal bekannt gegeben worden sind. >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren. Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung - Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich. - Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter. - Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen. - Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt. - Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten. - Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann3
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachungAuftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
KorruptionBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
BetrugBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
ZahlungsunfähigkeitBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelUnterhalts- und Grundreinigung für die Sporthalle
BeschreibungUnterhalts- und Grundreinigung für die Sporthalle. Römerstadion 4a 68526 Ladenburg
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen
Beschreibung der Optionen3 Jahre mit Option für eine zweimalige Verlängerung von je einem Jahr
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2026
Enddatum der Laufzeit31/08/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber behält sich gem. § 30 Abs. 3 VgV vor, den Auftrag für die Lose 1 und 2 an einen Bieter zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich die Gesamtvergabe des Loses 1 und des Loses 2 vor, wenn dies unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien wirtschaftlicher ist als die Einzelvergabe. Der Auftraggeber wertet dabei zunächst jedes Los einzeln. Im Anschluss daran wird je Bieter, die für beide Lose ein Angebot abgegeben haben, geprüft, wie die Wertung bei einer Gesamtbetrachtung der Lose 1 und 2 unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgehen würde. Ergibt diese Wertung, dass die kombinierte Vergabe wirtschaftlicher gemäß den Zuschlagskriterien ist, behält sich der Auftraggeber vor, den Zuschlag auf die Loskombination zu erteilen. Ein Anspruch auf eine Zuschlagserteilung in Form der Loskombination besteht aber nicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagen
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind Referenzen verschiedener Auftraggeber zu benennen - Auftraggeber mit mehreren Abteilungen, Objekten oder Aufträgen (z. B. Kommunalverwaltungen mit mehreren Schulen) dürfen nur einmal eingetragen werden. Vergleichbar ist ein Auftrag dann, wenn er die in der Anlage zum Angebot genannten Mindestanforderungen erfüllt. D. h.: jede Referenz muss für sich alle genannten Mindestanforderungen erfüllen. Zu fehlenden oder unvollständigen Referenzen erfolgt keine Nachforderung.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsHaftung, Versicherung und Verkehrssicherungspflicht Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Betriebshaftpflichtversicherung in einer solchen Höhe abzuschließen, die den Gegebenheiten - auch nach eingetretenen Änderungen - in vollem Umfang Rechnung trägt. Folgende Deckungssummen sind mindestens zu versichern: - Personenschäden: 1.000.000 EUR - Sachschäden: 500.000 EUR - Bearbeitungsschäden: 50.000 EUR - Schlüsselverlust: 25.000 EUR. Der Abschluss dieser Versicherung ist dem Auftraggeber vor Ausführungsbeginn, spätestens jedoch vier Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert nachzuweisen. Höhe und Art der versicherten Risiken begründen keine Haftungsbeschränkung.

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Umsatz der letzten 2 abgeschlossenen Kalenderjahre . - Gesamtumsatz Bieter / Kalenderjahr

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) zzgl. Organigramm/Darstellung Unternehmensstruktur • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer, IHK, HWK, Berufsgenossenschaft u.dgl. • Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR) Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) zzgl. Organigramm/Darstellung Unternehmensstruktur • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer, IHK, HWK, Berufsgenossenschaft u.dgl. • Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR) Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungDurchschnittlicher Leistungswert (m²/Std.)
BeschreibungDurchschnittlicher Leistungswert (m²/Std.)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl46
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZeit für die Objekt-Betreuung
BeschreibungZeit für die Objekt-Betreuung
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl4
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e02352ddb-11ac83fd9ae06f9d
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.vmstart.de
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.vmstart.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote15/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber behält sich - soweit nicht ausdrücklich anders erwähnt - im Rahmen des rechtlich zulässigen das Nachfordern von Unterlagen vor.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin15/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsErfolgt nur elektronisch.
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Ladenburg
5.1.
LosLOT-0002
TitelUnterhalts- und Grundreinigung für die Schule
BeschreibungUnterhalts- und Grundreinigung für die Schule Heidelberger Straße 18 68526 Ladenburg
Interne KennungLOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen
Beschreibung der Optionen3 Jahre mit Option für eine zweimalige Verlängerung von je einem Jahr
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2026
Enddatum der Laufzeit31/08/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber behält sich gem. § 30 Abs. 3 VgV vor, den Auftrag für die Lose 1 und 2 an einen Bieter zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich die Gesamtvergabe des Loses 1 und des Loses 2 vor, wenn dies unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien wirtschaftlicher ist als die Einzelvergabe. Der Auftraggeber wertet dabei zunächst jedes Los einzeln. Im Anschluss daran wird je Bieter, die für beide Lose ein Angebot abgegeben haben, geprüft, wie die Wertung bei einer Gesamtbetrachtung der Lose 1 und 2 unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgehen würde. Ergibt diese Wertung, dass die kombinierte Vergabe wirtschaftlicher gemäß den Zuschlagskriterien ist, behält sich der Auftraggeber vor, den Zuschlag auf die Loskombination zu erteilen. Ein Anspruch auf eine Zuschlagserteilung in Form der Loskombination besteht aber nicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagen
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind Referenzen verschiedener Auftraggeber zu benennen - Auftraggeber mit mehreren Abteilungen, Objekten oder Aufträgen (z. B. Kommunalverwaltungen mit mehreren Schulen) dürfen nur einmal eingetragen werden. Vergleichbar ist ein Auftrag dann, wenn er die in der Anlage zum Angebot genannten Mindestanforderungen erfüllt. D. h.: jede Referenz muss für sich alle genannten Mindestanforderungen erfüllen. Zu fehlenden oder unvollständigen Referenzen erfolgt keine Nachforderung.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsHaftung, Versicherung und Verkehrssicherungspflicht Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Betriebshaftpflichtversicherung in einer solchen Höhe abzuschließen, die den Gegebenheiten - auch nach eingetretenen Änderungen - in vollem Umfang Rechnung trägt. Folgende Deckungssummen sind mindestens zu versichern: - Personenschäden: 1.000.000 EUR - Sachschäden: 500.000 EUR - Bearbeitungsschäden: 50.000 EUR - Schlüsselverlust: 25.000 EUR. Der Abschluss dieser Versicherung ist dem Auftraggeber vor Ausführungsbeginn, spätestens jedoch vier Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert nachzuweisen. Höhe und Art der versicherten Risiken begründen keine Haftungsbeschränkung.

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Umsatz der letzten 2 abgeschlossenen Kalenderjahre . - Gesamtumsatz Bieter / Kalenderjahr

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) zzgl. Organigramm/Darstellung Unternehmensstruktur • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer, IHK, HWK, Berufsgenossenschaft u.dgl. • Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR) Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) zzgl. Organigramm/Darstellung Unternehmensstruktur • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer, IHK, HWK, Berufsgenossenschaft u.dgl. • Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR) Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungDurchschnittlicher Leistungswert (m²/Std.)
BeschreibungDurchschnittlicher Leistungswert (m²/Std.)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl46
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZeit für die Objekt-Betreuung
BeschreibungZeit für die Objekt-Betreuung
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl4
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e02352ddb-11ac83fd9ae06f9d
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.vmstart.de
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.vmstart.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote15/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber behält sich - soweit nicht ausdrücklich anders erwähnt - im Rahmen des rechtlich zulässigen das Nachfordern von Unterlagen vor.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin15/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsErfolgt nur elektronisch.
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Ladenburg
5.1.
LosLOT-0003
TitelGlasreinigung für beide Gebäude
BeschreibungGlasreinigung für beide Gebäude Heidelberger Straße 18 68526 Ladenburg
Interne KennungLOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
Optionen
Beschreibung der Optionen3 Jahre mit Option für eine zweimalige Verlängerung von je einem Jahr
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2026
Enddatum der Laufzeit31/08/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagen
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEs sind Referenzen verschiedener Auftraggeber zu benennen - Auftraggeber mit mehreren Abteilungen, Objekten oder Aufträgen (z. B. Kommunalverwaltungen mit mehreren Schulen) dürfen nur einmal eingetragen werden. Vergleichbar ist ein Auftrag dann, wenn er die in der Anlage zum Angebot genannten Mindestanforderungen erfüllt. D. h.: jede Referenz muss für sich alle genannten Mindestanforderungen erfüllen. Zu fehlenden oder unvollständigen Referenzen erfolgt keine Nachforderung.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsHaftung, Versicherung und Verkehrssicherungspflicht Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Betriebshaftpflichtversicherung in einer solchen Höhe abzuschließen, die den Gegebenheiten - auch nach eingetretenen Änderungen - in vollem Umfang Rechnung trägt. Folgende Deckungssummen sind mindestens zu versichern: - Personenschäden: 1.000.000 EUR - Sachschäden: 500.000 EUR - Bearbeitungsschäden: 50.000 EUR - Schlüsselverlust: 25.000 EUR. Der Abschluss dieser Versicherung ist dem Auftraggeber vor Ausführungsbeginn, spätestens jedoch vier Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert nachzuweisen. Höhe und Art der versicherten Risiken begründen keine Haftungsbeschränkung.

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Umsatz der letzten 2 abgeschlossenen Kalenderjahre . - Gesamtumsatz Bieter / Kalenderjahr

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) zzgl. Organigramm/Darstellung Unternehmensstruktur • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer, IHK, HWK, Berufsgenossenschaft u.dgl. • Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR) Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) zzgl. Organigramm/Darstellung Unternehmensstruktur • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer, IHK, HWK, Berufsgenossenschaft u.dgl. • Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR) Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e02352ddb-11ac83fd9ae06f9d
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.vmstart.de
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.vmstart.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote15/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber behält sich - soweit nicht ausdrücklich anders erwähnt - im Rahmen des rechtlich zulässigen das Nachfordern von Unterlagen vor.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin15/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsErfolgt nur elektronisch.
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Ladenburg
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungStadt Ladenburg
RegistrierungsnummerDE14 4463 958
PostanschriftHauptstraße 7
StadtLadenburg
Postleitzahl68526
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
LandDeutschland
KontaktpersonTechnische Verwaltung
E-Mailvergabeberatung@staatsanzeiger.de
Telefon+49 71166601496
Fax+49 620370154
Internetadressehttps://www.ladenburg.de
Profil des Erwerbershttps://www.ladenburg.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftKapellenstraße 17
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76131
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 7219268730
Fax+49 7219263985
Internetadressehttps://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung436288b0-c70f-46c1-b42f-926d07f1359d  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung13/05/2026 07:32:28 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung331413-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe93/2026
Datum der Veröffentlichung15/05/2026