33143-2025 - Ergebnis
Deutschland – Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen – Tiefbau/Montage-Rahmenverträge für Netzbetreiber
OJ S 12/2025 17/01/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnungnaturenergie netze GmbH
E-Maileinkauf@naturenergie-netze.de
Tätigkeit des AuftraggebersMit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelTiefbau/Montage-Rahmenverträge für Netzbetreiber
BeschreibungTiefbau-Rahmenverträge für Netzbetreiber
Kennung des Verfahrens52ca7f8a-6213-4bdc-b215-0b69eb79d688
Interne KennungNEN-2024-Tiefbau
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftSchildgasse 20  
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel1 a - Tiefbau, Auftragswertgrenze < 10.000 €, Zone 1
Beschreibung1 a - Tiefbau, Auftragswertgrenze < 10.000 €, Zone 1
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel1 b - Tiefbau, Auftragswertgrenze < 10.000 €, Zone 2
Beschreibung1 b - Tiefbau, Auftragswertgrenze < 10.000 €, Zone 2
Interne KennungLOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel1 c - Tiefbau, Auftragswertgrenze < 10.000 €, Zone 3
Beschreibung1 c - Tiefbau, Auftragswertgrenze < 10.000 €, Zone 3
Interne KennungLOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
Titel1 d -Tiefbau, Auftragswertgrenze < 10.000 €, Zone 4
Beschreibung1 d -Tiefbau, Auftragswertgrenze < 10.000 €, Zone 4
Interne KennungLOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0005
Titel1 e - Tiefbau, Auftragswertgrenze < 10.000 €, Zone 5
Beschreibung1 e - Tiefbau, Auftragswertgrenze < 10.000 €, Zone 5
Interne KennungLOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0006
Titel2 a - Tiefbau, Auftragswertgrenze 10.000 € bis 50.000 €, Zone 1
Beschreibung2 a - Tiefbau, Auftragswertgrenze 10.000 € bis 50.000 €, Zone 1
Interne KennungLOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0007
Titel2 b - Tiefbau, Auftragswertgrenze 10.000 € bis 50.000 €, Zone 2
Beschreibung2 b - Tiefbau, Auftragswertgrenze 10.000 € bis 50.000 €, Zone 2
Interne KennungLOT-0007
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0008
Titel2 c - Tiefbau, Auftragswertgrenze 10.000 € bis 50.000 €, Zone 3
Beschreibung2 c - Tiefbau, Auftragswertgrenze 10.000 € bis 50.000 €, Zone 3
Interne KennungLOT-0008
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0009
Titel2 d - Tiefbau, Auftragswertgrenze 10.000 € bis 50.000 €, Zone 4
Beschreibung2 d - Tiefbau, Auftragswertgrenze 10.000 € bis 50.000 €, Zone 4
Interne KennungLOT-0009
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0010
Titel2 e - Tiefbau, Auftragswertgrenze 10.000 € bis 50.000 €, Zone 5
Beschreibung2 e - Tiefbau, Auftragswertgrenze 10.000 € bis 50.000 €, Zone 5
Interne KennungLOT-0010
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0011
Titel3 a - Tiefbau, Auftragswertgrenze 50.000 € bis 100.000 €, Zone 1
Beschreibung3 a - Tiefbau, Auftragswertgrenze 50.000 € bis 100.000 €, Zone 1
Interne KennungLOT-0011
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0012
Titel3 b - Tiefbau, Auftragswertgrenze 50.000 € bis 100.000 €, Zone 2
Beschreibung3 b - Tiefbau, Auftragswertgrenze 50.000 € bis 100.000 €, Zone 2
Interne KennungLOT-0012
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0013
Titel3 c - Tiefbau, Auftragswertgrenze 50.000 € bis 100.000 €, Zone 3
Beschreibung3 c - Tiefbau, Auftragswertgrenze 50.000 € bis 100.000 €, Zone 3
Interne KennungLOT-0013
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0014
Titel3 d - Tiefbau, Auftragswertgrenze 50.000 € bis 100.000 €, Zone 4
Beschreibung3 d - Tiefbau, Auftragswertgrenze 50.000 € bis 100.000 €, Zone 4
Interne KennungLOT-0014
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0015
Titel3 e - Tiefbau, Auftragswertgrenze 50.000 € bis 100.000 €, Zone 5
Beschreibung3 e - Tiefbau, Auftragswertgrenze 50.000 € bis 100.000 €, Zone 5
Interne KennungLOT-0015
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0016
Titel4 a - Montage Kabel Niederspannung, Zone 1
Beschreibung4 a - Montage Kabel Niederspannung, Zone 1
Interne KennungLOT-0016
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0017
Titel4 b - Montage Kabel Niederspannung, Zone 2
Beschreibung4 b - Montage Kabel Niederspannung, Zone 2
Interne KennungLOT-0017
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0018
Titel4 c - Montage Kabel Niederspannung, Zone 3
Beschreibung4 c - Montage Kabel Niederspannung, Zone 3
Interne KennungLOT-0018
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0019
Titel4 d - Montage Kabel Niederspannung, Zone 4
Beschreibung4 d - Montage Kabel Niederspannung, Zone 4
Interne KennungLOT-0019
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0020
Titel4 e - Montage Kabel Niederspannung, Zone 5
Beschreibung4 e - Montage Kabel Niederspannung, Zone 5
Interne KennungLOT-0020
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0021
Titel5 a - Montage Kabel Mittelspannung, Zone 1
Beschreibung5 a - Montage Kabel Mittelspannung, Zone 1
Interne KennungLOT-0021
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0022
Titel5 b - Montage Kabel Mittelspannung, Zone 2
Beschreibung5 b - Montage Kabel Mittelspannung, Zone 2
Interne KennungLOT-0022
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0023
Titel5 c - Montage Kabel Mittelspannung, Zone 3
Beschreibung5 c - Montage Kabel Mittelspannung, Zone 3
Interne KennungLOT-0023
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0024
Titel5 d - Montage Kabel Mittelspannung, Zone 4
Beschreibung5 d - Montage Kabel Mittelspannung, Zone 4
Interne KennungLOT-0024
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0025
Titel5 e - Montage Kabel Mittelspannung, Zone 5
Beschreibung5 e - Montage Kabel Mittelspannung, Zone 5
Interne KennungLOT-0025
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0026
Titel6 a - Montage Freileitung Niederspannung, Zone 1
Beschreibung6 a - Montage Freileitung Niederspannung, Zone 1
Interne KennungLOT-0026
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0027
Titel6 b - Montage Freileitung Niederspannung, Zone 2
Beschreibung6 b - Montage Freileitung Niederspannung, Zone 2
Interne KennungLOT-0027
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0028
Titel6 c - Montage Freileitung Niederspannung, Zone 3
Beschreibung6 c - Montage Freileitung Niederspannung, Zone 3
Interne KennungLOT-0028
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0029
Titel6 d - Montage Freileitung Niederspannung, Zone 4
Beschreibung6 d - Montage Freileitung Niederspannung, Zone 4
Interne KennungLOT-0029
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0030
Titel6 e - Montage Freileitung Niederspannung, Zone 5
Beschreibung6 e - Montage Freileitung Niederspannung, Zone 5
Interne KennungLOT-0030
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0031
Titel7 a - Montage Freileitung Mittelspannung, Zone 1
Beschreibung7 a - Montage Freileitung Mittelspannung, Zone 1
Interne KennungLOT-0031
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0032
Titel7 b - Montage Freileitung Mittelspannung, Zone 2
Beschreibung7 b - Montage Freileitung Mittelspannung, Zone 2
Interne KennungLOT-0032
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0033
Titel7 c - Montage Freileitung Mittelspannung, Zone 3
Beschreibung7 c - Montage Freileitung Mittelspannung, Zone 3
Interne KennungLOT-0033
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0034
Titel7 d - Montage Freileitung Mittelspannung, Zone 4
Beschreibung7 d - Montage Freileitung Mittelspannung, Zone 4
Interne KennungLOT-0034
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0035
Titel7 e - Montage Freileitung Mittelspannung, Zone 5
Beschreibung7 e - Montage Freileitung Mittelspannung, Zone 5
Interne KennungLOT-0035
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltnaturenergie netze GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeNeue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Sonstige BegründungIm Vorfeld hat eine Präqualifikation stattgefunden.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungS.Ramaj Garten- und Landschaftsbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHeck Tief- und Straßenbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0002
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungWeber Bau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0003
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0003
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBraun GmbH Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0004
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0004
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSaugbagger Hochrhein-Oliver Schapfel GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0005
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0005
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungB. Braun Pflaster- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0006
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0006
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungJohann Joos Tief- und Strassenbauunternehmung GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0007
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0007
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKern Transporte-Erdbewegungen Gmbh
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0008
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0008
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungH. + J. Prüß GmbH, Kabel- und Freileitungsbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0009
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0009
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGeorg Vetter e. K.
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0010
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0010
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungFranz & Peter Frank GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0222
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0222
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungJosef Schnell GmbH Bauunternehmung
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0012
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0012
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDreher + Dreher GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0013
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0013
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge13
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge12
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge13
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungStaller
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0014
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0014
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungS.Ramaj Garten- und Landschaftsbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0015
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0015
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDaniel Stoll Bau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0016
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0016
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungAsal GmbH Bauunternehmen
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0017
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0017
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungWeber Bau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0018
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0018
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSaugbagger Hochrhein-Oliver Schapfel GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0019
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0019
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBauunternehmen Schmid GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0020
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0020
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0021
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0021
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGugelberger Bauunternehmen GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0022
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0022
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungFloriano Scalzillo Garten- und Landschaftsbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0023
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0023
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungJohann Joos Tief- und Strassenbauunternehmung GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0024
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0024
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDreher + Dreher GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0025
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0025
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSchmidt Hoch- und Tiefbau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0026
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0026
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge11
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge11
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge11
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungWilli Gliese Bauunternehmen
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0027
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0027
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungStaller
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0028
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0028
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMayer-Baggerarbeiten
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0029
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0029
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0030
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0030
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungEMT EnergieMontagen
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0031
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0031
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHeitzmann und Wenzel GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0032
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0032
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKaiser Tief- und Pflasterbau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0033
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0033
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDaniel Stoll Bau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0034
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0034
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungWeber Bau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0035
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0035
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSaugbagger Hochrhein-Oliver Schapfel GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0036
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0036
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGeorg Vetter e. K.
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0037
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0037
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSchmidt Hoch- und Tiefbau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0038
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0038
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge11
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge10
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge11
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungWilli Gliese Bauunternehmen
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0039
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0039
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungStaller
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0040
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0040
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMayer-Baggerarbeiten
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0041
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0041
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHeitzmann und Wenzel GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0042
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0042
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungEMT EnergieMontagen
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0043
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0043
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0044
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0044
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungWinterhalder GmbH & Co. Forstbetrieb KG
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0045
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0045
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSaugbagger Hochrhein-Oliver Schapfel GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0046
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0046
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKundt Elektrobau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0047
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0047
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGeorg Vetter e. K.
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0048
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0048
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungJohann Joos Tief- und Strassenbauunternehmung GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0049
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0049
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge9
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge9
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge9
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0050
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0050
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLeonhard Störk GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0051
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0051
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungEMT EnergieMontagen
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0052
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0052
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSaugbagger Hochrhein-Oliver Schapfel GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0053
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0053
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGeorg Vetter e. K.
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0054
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0054
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHegau Energie Anlagenbau GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0055
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0055
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKundt Elektrobau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0056
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0056
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge8
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge8
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge8
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungWeber Bau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0057
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0057
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBraun GmbH Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0058
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0058
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungB. Braun Pflaster- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0059
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0059
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHM Tiefbau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0060
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0060
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKern Transporte-Erdbewegungen Gmbh
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0061
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0061
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungJohann Joos Tief- und Strassenbauunternehmung GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0062
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0062
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSaugbagger Hochrhein-Oliver Schapfel GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0063
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0063
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungJosef Schnell GmbH Bauunternehmung
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0064
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0064
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungH. + J. Prüß GmbH, Kabel- und Freileitungsbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0065
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0065
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDreher + Dreher GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0066
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0066
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGeorg Vetter e. K.
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0067
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0067
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungFranz & Peter Frank GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0223
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0223
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge12
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge11
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge12
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0007
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungStaller
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0068
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0007
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0068
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDaniel Stoll Bau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0069
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0007
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0069
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungWeber Bau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0070
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0007
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0070
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGugelberger Bauunternehmen GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0071
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0007
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0071
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBauunternehmen Schmid GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0072
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0007
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0072
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungAsal GmbH Bauunternehmen
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0073
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0007
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0073
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSaugbagger Hochrhein-Oliver Schapfel GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0074
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0007
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0074
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHM Tiefbau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0075
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0007
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0075
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0076
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0007
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0076
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungFloriano Scalzillo Garten- und Landschaftsbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0077
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0007
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0077
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungJosef Schnell GmbH Bauunternehmung
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0078
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0007
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0078
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDreher + Dreher GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0079
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0007
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0079
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSchmidt Hoch- und Tiefbau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0080
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0007
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0080
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge13
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge13
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge13
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0008
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungWilli Gliese Bauunternehmen
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0081
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0008
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0081
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0082
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0008
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0082
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKaiser Tief- und Pflasterbau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0083
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0008
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0083
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMayer-Baggerarbeiten
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0084
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0008
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0084
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungStaller
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0085
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0008
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0085
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHeitzmann und Wenzel GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0086
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0008
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0086
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungEMT EnergieMontagen
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0087
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0008
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0087
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMaier Bau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0088
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0008
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0088
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDaniel Stoll Bau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0089
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0008
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0089
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungWeber Bau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0090
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0008
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0090
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGeorg Vetter e. K.
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0091
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0008
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0091
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSaugbagger Hochrhein-Oliver Schapfel GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0092
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0008
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0092
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSchmidt Hoch- und Tiefbau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0093
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0008
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0093
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge14
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge13
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge14
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0009
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungWilli Gliese Bauunternehmen
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0094
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0009
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0094
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMayer-Baggerarbeiten
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0095
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0009
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0095
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungStaller
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0096
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0009
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0096
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0097
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0009
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0097
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHeitzmann und Wenzel GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0098
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0009
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0098
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungEMT EnergieMontagen
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0099
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0009
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0099
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKaiser Tief- und Pflasterbau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0100
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0009
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0100
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGeorg Vetter e. K.
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0101
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0009
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0101
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSaugbagger Hochrhein-Oliver Schapfel GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0102
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0009
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0102
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKundt Elektrobau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0103
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0009
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0103
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge10
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge10
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge10
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0010
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungEMT EnergieMontagen
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0104
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0010
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0104
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0105
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0010
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0105
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLeonhard Störk GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0106
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0010
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0106
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGeorg Vetter e. K.
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0107
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0010
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0107
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSaugbagger Hochrhein-Oliver Schapfel GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0108
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0010
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0108
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHegau Energie Anlagenbau GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0109
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0010
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0109
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKundt Elektrobau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0110
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0010
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0110
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge8
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge8
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge8
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0011
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungWeber Bau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0111
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0011
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0111
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungJosef Schnell GmbH Bauunternehmung
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0112
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0011
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0112
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBraun GmbH Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0113
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0011
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0113
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDreher + Dreher GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0114
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0011
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0114
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKern Transporte-Erdbewegungen Gmbh
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0115
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0011
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0115
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGeorg Vetter e. K.
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0116
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0011
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0116
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHM Tiefbau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0117
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0011
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0117
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungB. Braun Pflaster- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0118
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0011
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0118
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungJohann Joos Tief- und Strassenbauunternehmung GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0119
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0011
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0119
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSaugbagger Hochrhein-Oliver Schapfel GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0120
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0011
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0120
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSchmidt Hoch- und Tiefbau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0121
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0011
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0121
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge10
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge9
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge10
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0012
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungStaller
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0122
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0012
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0122
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungWeber Bau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0123
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0012
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0123
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDaniel Stoll Bau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0124
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0012
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0124
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGugelberger Bauunternehmen GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0125
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0012
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0125
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungJosef Schnell GmbH Bauunternehmung
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0126
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0012
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0126
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBauunternehmen Schmid GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0127
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0012
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0127
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLienhard Tief- und Leitungsbau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0128
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0012
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0128
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDreher + Dreher GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0129
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0012
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0129
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGeorg Vetter e. K.
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0130
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0012
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0130
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungAsal GmbH Bauunternehmen
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0131
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0012
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0131
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHM Tiefbau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0132
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0012
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0132
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSaugbagger Hochrhein-Oliver Schapfel GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0133
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0012
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0133
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungFloriano Scalzillo Garten- und Landschaftsbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0134
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0012
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0134
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSchmidt Hoch- und Tiefbau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0135
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0012
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0135
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge14
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge14
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge14
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0013
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0136
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0013
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0136
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungWilli Gliese Bauunternehmen
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0137
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0013
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0137
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKaiser Tief- und Pflasterbau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0138
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0013
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0138
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHeitzmann und Wenzel GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0139
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0013
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0139
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungStaller
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0140
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0013
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0140
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMaier Bau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0141
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0013
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0141
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDaniel Stoll Bau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0142
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0013
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0142
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungWeber Bau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0143
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0013
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0143
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGeorg Vetter e. K.
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0144
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0013
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0144
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLienhard Tief- und Leitungsbau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0145
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0013
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0145
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungEMT EnergieMontagen
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0146
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0013
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0146
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSaugbagger Hochrhein-Oliver Schapfel GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0147
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0013
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0147
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSchmidt Hoch- und Tiefbau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0148
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0013
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0148
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge14
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge13
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge14
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0014
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungWilli Gliese Bauunternehmen
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0149
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0014
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0149
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungStaller
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0150
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0014
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0150
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHeitzmann und Wenzel GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0151
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0014
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0151
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0152
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0014
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0152
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLienhard Tief- und Leitungsbau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0153
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0014
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0153
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGeorg Vetter e. K.
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0154
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0014
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0154
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKaiser Tief- und Pflasterbau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0155
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0014
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0155
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungEMT EnergieMontagen
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0156
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0014
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0156
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKundt Elektrobau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0157
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0014
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0157
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSaugbagger Hochrhein-Oliver Schapfel GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0158
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0014
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0158
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSchmidt Hoch- und Tiefbau GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0159
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0014
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0159
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge9
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge9
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge9
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0015
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLeonhard Störk GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0160
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0015
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0160
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungEMT EnergieMontagen
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0161
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0015
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0161
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0162
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0015
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0162
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGeorg Vetter e. K.
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0163
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0015
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0163
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKundt Elektrobau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0164
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0015
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0164
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHegau Energie Anlagenbau GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0165
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0015
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0165
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSaugbagger Hochrhein-Oliver Schapfel GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0166
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0015
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0166
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge8
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge8
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge8
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0016
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungElektrizitätswerk Kandern Bissinger GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0167
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0016
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0167
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungH. + J. Prüß GmbH, Kabel- und Freileitungsbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0168
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0016
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0168
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0169
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0016
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0169
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGeorg Vetter e. K.
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0170
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0016
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0170
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0017
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungElektro Buck GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0171
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0017
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0171
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungElektrizitätswerk Kandern Bissinger GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0172
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0017
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0172
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0173
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0017
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0173
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0018
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungElektro Buck GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0174
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0018
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0174
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0175
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0018
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0175
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGeorg Vetter e. K.
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0176
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0018
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0176
Datum des Vertragsabschlusses16/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0019
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0177
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0019
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0177
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKundt Elektrobau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0178
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0019
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0178
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGeorg Vetter e. K.
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0179
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0019
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0179
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0020
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0180
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0020
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0180
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHegau Energie Anlagenbau GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0181
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0020
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0181
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKundt Elektrobau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0182
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0020
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0182
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGeorg Vetter e. K.
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0183
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0020
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0183
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0021
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0184
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0021
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0184
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungH. + J. Prüß GmbH, Kabel- und Freileitungsbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0185
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0021
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0185
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGeorg Vetter e. K.
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0186
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0021
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0186
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0022
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungElektro Buck GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0187
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0022
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0187
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0188
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0022
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0188
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0023
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungElektro Buck GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0189
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0023
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0189
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGeorg Vetter e. K.
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0190
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0023
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0190
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0191
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0023
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0191
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0024
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0192
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0024
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0192
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKundt Elektrobau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0193
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0024
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0193
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGeorg Vetter e. K.
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0194
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0024
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0194
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0025
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0195
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0025
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0195
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHegau Energie Anlagenbau GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0196
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0025
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0196
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKundt Elektrobau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0197
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0025
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0197
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGeorg Vetter e. K.
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0198
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0025
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0198
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0026
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungEAR GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0199
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0026
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0199
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0200
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0026
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0200
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKern Transporte-Erdbewegungen Gmbh
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0201
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0026
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0201
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0027
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungEAR GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0202
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0027
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0202
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0203
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0027
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0203
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0028
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungEAR GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0204
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0028
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0204
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0205
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0028
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0205
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0029
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungEAR GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0206
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0029
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0206
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0207
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0029
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0207
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKundt Elektrobau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0208
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0029
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0208
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0030
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungEAR GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0209
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0030
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0209
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0210
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0030
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0210
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHegau Energie Anlagenbau GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0211
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0030
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0211
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKundt Elektrobau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0212
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0030
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0212
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0031
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0213
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0031
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0213
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKern Transporte-Erdbewegungen Gmbh
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0214
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0031
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0214
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0032
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0215
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0032
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0215
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0033
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0216
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0033
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0216
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0034
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0217
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0034
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0217
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKundt Elektrobau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0218
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0034
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0218
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0035
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0219
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0035
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0219
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHegau Energie Anlagenbau GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0220
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0035
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0220
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKundt Elektrobau
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0221
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0035
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0221
Datum des Vertragsabschlusses04/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnungnaturenergie netze GmbH
RegistrierungsnummerDE142378929
PostanschriftSchildgasse 20
StadtRheinfelden (Baden)
Postleitzahl79618
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
E-Maileinkauf@naturenergie-netze.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim, Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftDurlacher Allee 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 7219268730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0010
Offizielle BezeichnungGeorg Vetter e. K.
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE232451163
PostanschriftSeemühle 20
StadtHüfingen
Postleitzahl78183
Land, Gliederung (NUTS)Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
LandDeutschland
E-Mailausschreibung@vetter-huefingen.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005, LOT-0006, LOT-0008, LOT-0009, LOT-0010, LOT-0011, LOT-0012, LOT-0013, LOT-0014, LOT-0015, LOT-0016, LOT-0018, LOT-0019, LOT-0020, LOT-0021, LOT-0023, LOT-0024, LOT-0025
8.1.
ORG-0024
Offizielle BezeichnungEMT EnergieMontagen
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleinstunternehmen
RegistrierungsnummerDE257057816
PostanschriftRaiffeisenstraße 6
StadtEigeltingen
Postleitzahl78253
Land, Gliederung (NUTS)Konstanz (DE138)
LandDeutschland
E-Mailyvonne-buechin@t-online.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0003, LOT-0004, LOT-0005, LOT-0008, LOT-0009, LOT-0010, LOT-0013, LOT-0014, LOT-0015
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungHeck Tief- und Straßenbau
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleinstunternehmen
RegistrierungsnummerDE 369035863
PostanschriftHauptstr. 23
StadtAuggen
Postleitzahl79424
Land, Gliederung (NUTS)Breisgau-Hochschwarzwald (DE132)
LandDeutschland
E-Mailkontakt@heck-tiefbau.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungB. Braun Pflaster- und Tiefbau
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleinstunternehmen
RegistrierungsnummerDE202229341
PostanschriftIm Gießen 1
StadtEfringen-Kirchen, Kleinkems
Postleitzahl79588
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
E-Mailb.braun.pflasterbau@t-online.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0006, LOT-0011
8.1.
ORG-0012
Offizielle BezeichnungJosef Schnell GmbH Bauunternehmung
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE246517455
PostanschriftBeim Breitenstein 30
StadtEfringen-Kirchen
Postleitzahl79588
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
E-Mailandreaboecherer@josefschnell.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0006, LOT-0007, LOT-0011, LOT-0012
8.1.
ORG-0013
Offizielle BezeichnungDreher + Dreher GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE 142395187
PostanschriftMühlenstraße 10
StadtWittlingen
Postleitzahl79599
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
E-Mailkalkulation@dreher-dreher.eu
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002, LOT-0006, LOT-0007, LOT-0011, LOT-0012
8.1.
ORG-0023
Offizielle BezeichnungMayer-Baggerarbeiten
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleinstunternehmen
RegistrierungsnummerDE123456789
PostanschriftSeewaldstr.3
StadtSchluchsee
Postleitzahl79859
Land, Gliederung (NUTS)Breisgau-Hochschwarzwald (DE132)
LandDeutschland
E-Mailinfo@mayer-baggerarbeiten.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0003, LOT-0004, LOT-0008, LOT-0009
8.1.
ORG-0036
Offizielle BezeichnungEAR GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleinstunternehmen
RegistrierungsnummerCHE-428.141.684
PostanschriftChörenmattstrasse 18
StadtBerikon
Postleitzahl8965
Land, Gliederung (NUTS)Aargau (CH033)
LandSchweiz
E-Mailear.meindl@gmx.ch
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0026, LOT-0027, LOT-0028, LOT-0029, LOT-0030
8.1.
ORG-0030
Offizielle BezeichnungHegau Energie Anlagenbau GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE193037790
PostanschriftAm Sportplatz 3a
StadtEigeltingen
Postleitzahl78253
Land, Gliederung (NUTS)Konstanz (DE138)
LandDeutschland
E-Mailinfo@hegauenergie.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0005, LOT-0010, LOT-0015, LOT-0020, LOT-0025, LOT-0030, LOT-0035
8.1.
ORG-0026
Offizielle BezeichnungKaiser Tief- und Pflasterbau GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE 142832614
PostanschriftSchwarzbachstr. 39
StadtKlettgau
Postleitzahl79771
Land, Gliederung (NUTS)Waldshut (DE13A)
LandDeutschland
E-Maildominik.flum@kaiser-pflasterbau.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0003, LOT-0008, LOT-0009, LOT-0013, LOT-0014
8.1.
ORG-0031
Offizielle BezeichnungHM Tiefbau GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE366113135
PostanschriftKürzeller Straße 1
StadtNeuried
Postleitzahl77743
Land, Gliederung (NUTS)Ortenaukreis (DE134)
LandDeutschland
E-Mailmarkus.metzger@hm-tiefbau.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0006, LOT-0007, LOT-0011, LOT-0012
8.1.
ORG-0027
Offizielle BezeichnungWinterhalder GmbH & Co. Forstbetrieb KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleinstunternehmen
RegistrierungsnummerDE218335475
PostanschriftWeibermoos 1
StadtEisenbach
Postleitzahl79871
Land, Gliederung (NUTS)Breisgau-Hochschwarzwald (DE132)
LandDeutschland
E-Mailinfo@forstbetrieb-winterhalder.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0004
8.1.
ORG-0016
Offizielle BezeichnungAsal GmbH Bauunternehmen
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE 186760472
PostanschriftAuf der Säge 7
StadtTodtnau
Postleitzahl79674
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
E-Mailinfo@asal-bau.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0002, LOT-0007, LOT-0012
8.1.
ORG-0008
Offizielle BezeichnungKern Transporte-Erdbewegungen Gmbh
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE 813328074
PostanschriftSitzenkicher Straße 12/1
StadtKandern
Postleitzahl79400
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
E-Mailinfo@transporte-kern.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0006, LOT-0011, LOT-0026, LOT-0031
8.1.
ORG-0018
Offizielle BezeichnungBinner Kurt Elektro- und Tiefbau
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE 142844336
PostanschriftStraßbündten 3
StadtKüssaberg
Postleitzahl79790
Land, Gliederung (NUTS)Waldshut (DE13A)
LandDeutschland
E-Mailinfo@binner-tiefbau.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0002, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005, LOT-0007, LOT-0008, LOT-0009, LOT-0010, LOT-0013, LOT-0014, LOT-0015, LOT-0016, LOT-0017, LOT-0018, LOT-0019, LOT-0020, LOT-0021, LOT-0022, LOT-0023, LOT-0024, LOT-0025, LOT-0026, LOT-0027, LOT-0028, LOT-0029, LOT-0030, LOT-0031, LOT-0032, LOT-0033, LOT-0034, LOT-0035
8.1.
ORG-0033
Offizielle BezeichnungLienhard Tief- und Leitungsbau GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE 362654224
PostanschriftVon-Opel-Str. 10
StadtWaldshut-Tiengen
Postleitzahl79761
Land, Gliederung (NUTS)Waldshut (DE13A)
LandDeutschland
E-Mailinfo@lienhard-tiefbau.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0012, LOT-0013, LOT-0014
8.1.
ORG-0009
Offizielle BezeichnungH. + J. Prüß GmbH, Kabel- und Freileitungsbau
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE142206701
PostanschriftBlochmattenstrasse 14
StadtHeitersheim
Postleitzahl79423
Land, Gliederung (NUTS)Breisgau-Hochschwarzwald (DE132)
LandDeutschland
E-Mailjuergen.spitz@kabelbau-pruess.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0006, LOT-0016, LOT-0021
8.1.
ORG-0021
Offizielle BezeichnungSchmidt Hoch- und Tiefbau GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE 189712854
PostanschriftTodtmooser Str. 88
StadtBernau
Postleitzahl79872
Land, Gliederung (NUTS)Waldshut (DE13A)
LandDeutschland
E-Maildaniela.maier@schmidt-bernau.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0002, LOT-0003, LOT-0007, LOT-0008, LOT-0011, LOT-0012, LOT-0013, LOT-0014
8.1.
ORG-0025
Offizielle BezeichnungHeitzmann und Wenzel GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerHRB 621192
PostanschriftRebbergweg 10b
StadtStühlingen
Postleitzahl79780
Land, Gliederung (NUTS)Waldshut (DE13A)
LandDeutschland
E-Mailinfo@heitzmann-wenzel.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0003, LOT-0004, LOT-0008, LOT-0009, LOT-0013, LOT-0014
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungWeber Bau GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE 181382865
PostanschriftBuchhalde 1
StadtLaufenburg
Postleitzahl79725
Land, Gliederung (NUTS)Waldshut (DE13A)
LandDeutschland
E-Mailmail@weber-bau-laufenburg.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0006, LOT-0007, LOT-0008, LOT-0011, LOT-0012, LOT-0013
8.1.
ORG-0032
Offizielle BezeichnungMaier Bau GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE142830820
PostanschriftMühleweg 13
StadtDettighofen
Postleitzahl79802
Land, Gliederung (NUTS)Waldshut (DE13A)
LandDeutschland
E-MailInfo@maier-spezialtiefbau.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0008, LOT-0013
8.1.
ORG-0034
Offizielle BezeichnungElektrizitätswerk Kandern Bissinger GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummerde812845281
PostanschriftHauptstr.4
StadtBaden-Württemberg - Kandern
Postleitzahl79400
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
E-Mailabissinger@elektro-bissinger.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0016, LOT-0017
8.1.
ORG-0035
Offizielle BezeichnungElektro Buck GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE 255217915
PostanschriftDr. Rudolf Eberle Str. 40
StadtAlbbruck
Postleitzahl79774
Land, Gliederung (NUTS)Waldshut (DE13A)
LandDeutschland
E-Mailinfo@elektro-buck.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0017, LOT-0018, LOT-0022, LOT-0023
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungSaugbagger Hochrhein-Oliver Schapfel GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE359172344
PostanschriftAllmendgrütt 14
StadtBad Säckingen
Postleitzahl79713
Land, Gliederung (NUTS)Waldshut (DE13A)
LandDeutschland
E-Mailinfo@saugbagger-hochrhein.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005, LOT-0006, LOT-0007, LOT-0008, LOT-0009, LOT-0010, LOT-0011, LOT-0012, LOT-0013, LOT-0014, LOT-0015
8.1.
ORG-0020
Offizielle BezeichnungFloriano Scalzillo Garten- und Landschaftsbau
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE203494783
PostanschriftSalzwerkstraße 8-10
StadtGrenzach-Wyhlen
Postleitzahl79639
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
E-Mailinfo@gartenbau-scalzillo.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0002, LOT-0007, LOT-0012
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungBraun GmbH Tiefbau
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleinstunternehmen
RegistrierungsnummerDE142476788
PostanschriftWerkstr. 27
StadtBuggingen
Postleitzahl79426
Land, Gliederung (NUTS)Breisgau-Hochschwarzwald (DE132)
LandDeutschland
E-Mailinfo@brauntiefbau.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0006, LOT-0011
8.1.
ORG-0029
Offizielle BezeichnungLeonhard Störk GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE225431171
PostanschriftHegaustraße 17
StadtEmmingen-Liptingen
Postleitzahl78576
Land, Gliederung (NUTS)Tuttlingen (DE137)
LandDeutschland
E-Mailinfo@leonhard-stoerk.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0005, LOT-0010, LOT-0015
8.1.
ORG-0007
Offizielle BezeichnungJohann Joos Tief- und Strassenbauunternehmung GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE142205220
PostanschriftIndustriestraße 1
StadtHartheim
Postleitzahl79258
Land, Gliederung (NUTS)Breisgau-Hochschwarzwald (DE132)
LandDeutschland
E-Mailinfo@joos-gruppe.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002, LOT-0004, LOT-0006, LOT-0011
8.1.
ORG-0011
Offizielle BezeichnungFranz & Peter Frank GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE 175302301
PostanschriftIm Hofacker 8
StadtSchliengen
Postleitzahl79418
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
E-Mailkontakt@frank-tiefbau.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0006
8.1.
ORG-0019
Offizielle BezeichnungGugelberger Bauunternehmen GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE142684432
PostanschriftMurgtalstraße 22
StadtRickenbach - Hottingen
Postleitzahl79736
Land, Gliederung (NUTS)Waldshut (DE13A)
LandDeutschland
E-Mailbau@gugelberger.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0002, LOT-0007, LOT-0012
8.1.
ORG-0014
Offizielle BezeichnungStaller
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE275611656
PostanschriftGrafenhauser Str. 15
StadtGrafenhausen
Postleitzahl79865
Land, Gliederung (NUTS)Waldshut (DE13A)
LandDeutschland
E-Mailc.draeger@firma-staller.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0002, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0007, LOT-0008, LOT-0009, LOT-0012, LOT-0013, LOT-0014
8.1.
ORG-0015
Offizielle BezeichnungDaniel Stoll Bau GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE241971014
PostanschriftIm Sägemoos 13
StadtTodtmoos
Postleitzahl79682
Land, Gliederung (NUTS)Waldshut (DE13A)
LandDeutschland
E-Mailhj@stollbau.eu
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0002, LOT-0003, LOT-0007, LOT-0008, LOT-0012, LOT-0013
8.1.
ORG-0028
Offizielle BezeichnungKundt Elektrobau
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE156614704
PostanschriftHohlgasse 11
StadtLöffingen
Postleitzahl79843
Land, Gliederung (NUTS)Breisgau-Hochschwarzwald (DE132)
LandDeutschland
E-Mailrkundt@kundt-elektrobau.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0004, LOT-0005, LOT-0009, LOT-0010, LOT-0014, LOT-0015, LOT-0019, LOT-0020, LOT-0024, LOT-0025, LOT-0029, LOT-0030, LOT-0034, LOT-0035
8.1.
ORG-0022
Offizielle BezeichnungWilli Gliese Bauunternehmen
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleinstunternehmen
RegistrierungsnummerDE 141888477
PostanschriftFrohnwiesenstraße 6
StadtWutach
Postleitzahl79879
Land, Gliederung (NUTS)Waldshut (DE13A)
LandDeutschland
E-Mailinfo@bauunternehmen-willi-gliese.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0003, LOT-0004, LOT-0008, LOT-0009, LOT-0013, LOT-0014
8.1.
ORG-0017
Offizielle BezeichnungBauunternehmen Schmid GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerHRB 630753
PostanschriftSteinenstraße 83
StadtBad Säckingen
Postleitzahl79713
Land, Gliederung (NUTS)Waldshut (DE13A)
LandDeutschland
E-Mailharald.schmid@bauunternehmen-schmid.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0002, LOT-0007, LOT-0012
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungS.Ramaj Garten- und Landschaftsbau
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE 294659232
PostanschriftMeiergarten 3
StadtKandern
Postleitzahl79400
Land, Gliederung (NUTS)Lörrach (DE139)
LandDeutschland
E-Mailinfo@ramaj-garten.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungab228e01-22da-41bc-b7af-7464048fcda7  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung15/01/2025 16:16:53 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung33143-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe12/2025
Datum der Veröffentlichung17/01/2025