Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Die Hamburger HOCHBAHN weis daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften.
1. Eintragung in das Handelsregister
2. Anmeldung des Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft
3. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 GWB
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §124 GWB
5. Nachweis über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, und zwar bezogen auf Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, Mindestumsatz allein bzw. in der Gemeinschaft 100 Mio. EUR eines abgeschlossenen Geschäftsjahres, Stichtag 01.01.2021
6. Angabe der Zahl der in den Letzen 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
7. Einsatz von Deutsch sprechendem Schlüsselpersonal (Projektleiter, Bauleiter, Poliere) im Auftragsfalle
8. Nachhaltigkeit - Vorlage von Unternehmenskonzepten im Hinblick auf Nachhaltigkeit/Reduktion von Emissionen etc.
9. zu benennende Referenzprojekte der folgenden Verfahren:
- Stahlbetonarbeiten zur Herstellung innerstädtischer, unterirdischer Tunnel- und Haltestellenbauwerke
- Herstellung von Schlitzwänden von mindestens 40m Tiefe
- Herstellen von Unterwasserbetonsohlen mit Auftriebssicherung
- Unterwasseraushub
- Herstellung innerstädtischer, nach innen ausgesteifter Baugruben, Mindestaushubtiefe 15 m, im Grundwasser
- Herstellung von Dichtsohlen im Düsenstrahlverfahren
- Durchführung von Kompensationsinjektionen
Für Qualifikationen Tunnelvortriebe D 11,0 m:
- Anschluss von Querschlägen an Tübbingtunnel unterhalb des Grundwasserspiegels
- Tunnelvortrieb mit Hydroschild D > 10,0 m in norddeutschem Baugrund unterhalb des Grundwasserspiegels
Für Qualifikationen Tunnelvortriebe D 7,0 m:
- Anschluss von Querschlägen an Tübbingtunnel unterhalb des Grundwasserspiegels
- Tunnelvortrieb mit Hydroschild D > 6,0 m in norddeutschem Baugrund unterhalb des Grundwasserspiegels.
Diese Bodenverhältnisse (nordeutschem Baugrund / Nordeutsche Bodenverhältnisse) werden durch einen Bodenaufbau aus Aufschüttungen, Sanden, Geschiebemergel, Beckenschluff, Lauenburger Ton und Glimmerton mit Torf- und Schlufflagen, Schmelzwassersanden sowie Rinnen- und Senkenfüllungen aus Mudden, Torf, humosen Sanden und Kieslagen beschrieben. Daher werden Referenzen zugelassen, bei dem der Vortrieb in den oben genannten Bodenverhältnissen stattgefunden hat, auch wenn dieser Boden sich geographisch nicht in Norddeutschland befindet.
10. BIM-spezifische Eignungskriterien:
- Nachweis über das Vorhandensein von Arbeitsplätzen mit BIM-fähiger Software;
- Nachweis der Verfügbarkeit von in der BIM Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter;
- Darstellung der unternehmensinternen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der BIM Methodik. Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird: Einreichung der geforderten Unterlagen.
11. Nachweis PQ Bauleistungen an Infrastrukturanlagen des DB Konzerns für Konstruktiver Ing.Bau, Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zu 1. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
Zu 2. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
Zu 3. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt.
Zu 4. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung und ggfs. Angabe dieser Ausschlussgründe. Fakultativer Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt und hierfür keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird bei der Bewertung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
Zu 5. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn er diese Anforderung nicht erfüllt
Zu 6. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn er diese Anforderung nicht erfüllt
Zu 7. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn er diese Anforderung nicht erfüllt.
Zu 8. Vorlage von Unternehmenskonzepten im Hinblick auf Nachhaltigkeit/Reduktion von Emissionen etc.
Zu 9. Vorlage einer Referenzliste über Leistungen, die das Unternehmen in den letzten 10 Jahren ausgeführt hat (Stichtag: 1.12.2021). Weiterhin sind hierbei zu den Leistungen/Gewerken jeweils mindestens ein Referenzprojekt nachzuweisen, das hinsichtlich Größenordnung und Art der Ausführung gemäß Ziffer III.1.9) Ziffer 9 mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
In dieser Auflistung sind zu jeder Referenz die Auftragssumme, Leistungsanteile, Bauzeit und der Auftraggeber zu benennen. Die Referenzprojekte sind mittels eines Referenzschreibens durch den jeweiligen AG nachzuweisen und unterzeichnet einzureichen.
zu 10. Eigenerklärung für BIM-Werkstattplanungen, Nachunternehmer sind zugelassen
zu 11. Kopie der Urkunde (PQ) des DB Konzerns für die genannten Bauleistungen
Ausschluss des Bewerbers, wenn er die Anforderungen nicht erfüllt.
Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.