Das Betriebshofmanagementsystem (im folgenden BMS genannt) verknüpft die in den Bereichen der Fahrplanerstellung, der Fahrzeugdisposition und der Werkstattplanung ablaufenden Prozesse und steuert und überwacht die damit verbundenen Informations- und Datenflüsse. Das Ortungssystem für das BMS ermöglicht eine Übersicht über den aktuellen Standort aller auf dem Betriebshof befindlichen Straßenbahnen. Mit dem Umbau der Abstellhalle und der damit verbundenen Vergrößerung sowie den gestiegenen Anforderungen aus der Instandhaltung sind eine Erneuerung des BMS und des mit dem BMS verbundenen Ortungssystems notwendig.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 1 Erneuerung des Betriebshofmanagementsystem
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 48900000 Diverse Softwarepakete und Computersysteme
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Betriebshofmanagementsystem (BMS) verknüpft die in den Bereichen der Fahrplanerstellung, der Fahrzeugdisposition und der Werkstattplanung ablaufenden Prozesse und steuert und überwacht die damit verbundenen Informations- und Datenflüsse. Mit dem Umbau der Abstellhalle und der damit verbundenen Vergrößerung sowie den gestiegenen Anforderungen aus der Instandhaltung ist eine Erneuerung des BMS notwendig. Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft (VAG) betreibt ein Verkehrsnetz aus U-Bahn, Bus und Straßenbahn. Die N-ERGIE IT GmbH ist der interne IT-Dienstleister für den gesamten STWN-Konzern. Wesentliche Ziele der Erneuerung sind die reibungslose Fortführung der Funktionalitäten unter Einbindung der Abstellhallen-Erweiterung, des erhöhten Fahrzeugbestandes, des damit verbundenen neuen Abstellkonzeptes sowie der gestiegenen Anforderungen aus der Instandhaltung und die Migration der IT-Komponenten (insbesondere Server und Applikation) in den Rechenzentrumsbetrieb der N-ERGIE IT GmbH.
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 2 Erneuerung des Ortungssystem
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 48900000 Diverse Softwarepakete und Computersysteme
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Erneuerung des mit dem Betriebshofmanagementsystem verbundenem Ortungssystems für Schienenfahrzeuge der Straßenbahnwerkstatt bei der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft.Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft (VAG) betreibt ein Verkehrsnetz aus U-Bahn, Bus und Straßenbahn. Die N-ERGIE IT GmbH ist der interne IT-Dienstleister für den gesamten STWN-Konzern. Wesentliche Ziele der Erneuerung sind die reibungslose Fortführung der Funktionalitäten unter Einbindung der Abstellhallen-Erweiterung, des erhöhten Fahrzeugbestandes, des damit verbundenen neuen Abstellkonzeptes sowie der gestiegenen Anforderungen an die stellplatzgenaue Ortung von Schienenfahrzeugen und die Migration der IT-Komponenten (insbesondere Server und stationäre Ortungskomponenten) in den Rechenzentrumsbetrieb der N-ERGIE IT GmbH.
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 241-636380
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Los 1 Erneuerung des Betriebshofmanagementsystem
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 03/05/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Los 2 Erneuerung des Ortungssystem
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 13/05/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
Bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 15/06/2022