331766-2021 - ErgebnisDeutschland-Dresden: Destillier-, Filtrier- oder Rektifiziergeräte
OJ S 126/2021 02/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e.V.
Postanschrift: Bautzner Landstraße 400
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Vergabe- und Beschaffungswesen
E-Mail: bau-vergabe@hzdr.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hzdr.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Ausseruniversitaere Forschungseinrichtung
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Ausseruniversitaere Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Membrananlage
Referenznummer der Bekanntmachung: F110_VE612.5
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
42910000 Destillier-, Filtrier- oder Rektifiziergeräte
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Einweisung einer automatisierten Laboranlage für druckgetriebene Membranfiltration.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
42912000 Maschinen und Geräte zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Hauptort der Ausführung: Helmholtz-Zentrum Dresen-Rossendorf e. V. Helmholtz-Institut Freiberg für Ressourcentechnologie Gebäude F110 Chemnitzer Straße 40 09599 Freiberg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung zielt auf die Lieferung, Inbetriebnahme, Einweisung und Schulung einer automatisierten Laboranlage für druckgetriebene Membranfiltration. Zur anzubietenden Leistungen gehören (d.h. im Angebotspreis enthalten) die Lieferung inklusive Verpackung mit Einbringung ins Gebäude zum Verwendungsort (Aussenstelle Freiberg, Gebäude F110). Die Inbetriebnahme vor Ort durch Kundendiensttechniker, die Einweisung und Schulung. Zur Abnahme muss die Einweisung erfolgt sein sowie eine Übergabe der Dokumentation in elektronischer Form (USB/CD) und 2-facher Papierausfertigung. Die Garantielaufzeit beträgt 24 Monate auf elektrische und mechanische Anlagenteile. Der Elektroanschluss (Ortsfest) ist durch einen Kundendiensttechniker des AN zu erbringen. Alle Metallgestelle der Einrichtungen sind an den bauseitigen Potentialausgleich anzuschließen. Die Leistung des Auftragnehmers besteht aus der einmaligen Einweisung des Betriebspersonals und des Instandhaltungspersonals sowie des Bedienungspersonals in dem für den Betrieb bzw. für die Bedienung nötigen Umfang. Dazu gehört die Übergabe einer Bedienungsanleitung in Deutsch und eine ausführliche Ersatzteile- und Verschleißteileliste.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: EFRE 100234297
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 072-182975
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Membrananlage
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
28/06/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: PS Prozesstechnik GmbH
Postanschrift: Neuhausstrasse 36
Ort: Basel
NUTS-Code: CH03 Nordwestschweiz
Postleitzahl: 4057
Land: Schweiz
E-Mail: peter.schirg@ps-prozesstechnik.com
Telefon: +41 615443003
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 0,01 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde der fiktive Wert 0,01 EUR eingetragen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28/06/2021