Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en) Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bildgesteuerte Schmerztherapie im Wirbelsäulenbereich (§ 140 a SGB V) Az.: 08/VE/2023
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist ein Vertrag nach § 140a SGB V (besondere Versorgung) für Versicherte der Vertragspartnerin im gesamten Bundesgebiet im Bereich Bildgesteuerte Schmerztherapie im Wirbelsäulenbereich.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 75311000 Krankenkassenleistungen, 85120000 Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen, 85121200 Dienstleistungen von Fachärzten, 85121283 Dienstleistungen von Orthopäden, 75122000 Administrative Dienste im Gesundheitswesen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist ein Vertrag nach § 140a SGB V (besondere Versorgung) für Versicherte der Vertragspartnerin im gesamten Bundesgebiet.
Der Versorgungsauftrag umfasst die Behandlung von Versicherten mittels einer unter Bildsteuerung durchgeführten ambulanten minimalinvasiven Schmerztherapie direkt am Ort der Schmerzentstehung. Die Versorgung der Versicherten erfolgt dabei bedarfsabhängig, sodass die Therapie flexibel und individuell an die Anforderungen des jeweiligen Behandlungsfalls angepasst wird. Durch den Vertrag soll zudem die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen fachärztlichen Leistungserbringern gestärkt werden, weshalb eine qualifizierte prä- und postinterventionelle Betreuung der Versicherten expliziter Leistungsbestandteil des Vertrages ist.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 063-188799
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Bildgesteuerte Schmerztherapie im Wirbelsäulenbereich (§ 140 a SGB V) Az.: 08/VE/2023
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 30/05/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: IVM plus GmbH
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
>Verfahrenssprache ist deutsch.
>Es gilt deutsches Recht.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 31/05/2023