Beschreibung der Beschaffung
Dem Verfahren ging ein interdisziplinärer Architektenwettbewerb voran, die Leistungen der Objektplanung wurden bereits vergeben.
Die Ernst-Reuter-Schule in Groß-Umstadt mit ihrer 2-zügigen Primarstufe und 3,5-zügigen Sekundarstufe soll auf Grundlage der Schulbauleitlinien des Landkreises Darmstadt-Dieburg unter Berücksichtigung des schulspezifischen Förderschwerpunktes Lernen zu einer zeitgemäßen Integrierten Gesamtschule entwickelt werden. Eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018 hat ergeben, dass hierfür die Schule von Grund auf neu errichtet werden muss und nur vereinzelte Gebäude erhalten und grundhaft saniert werden können.
Lage, Historie
Im Zuge der Entwicklung der Schule zu einer Gesamtschule mit Grundstufe erfolgten sowohl in den 80er Jahren sowie in den 90ern und 2000ern bauliche Erweiterungen und Maßnahmen, welche zu einem architektonisch und städtebaulich heterogenen Bild am Standort führten.
Bestandssituation
Alle Baumaßnahmen führten zu einem architektonisch und städtebaulich heterogenen Bild am Standort. Die Bauten entsprechen allerdings in vielen Teilen nicht mehr den Anforderungen an moderne zeitgemäße Schulbauten.
Bestandsgebäude
Die bestehende 3-Feld-Sporthalle (Geb. 11) bleibt erhalten und ist nicht Bestandteil des Verfahrens. Sie ist organisatorisch in das Gesamtensemble des Neubaus zu integrieren.
Das auf dem Grundstück bestehende Gebäude 14 ist das jüngste Gebäude (erbaut: 1989). Es beherbergt zurzeit naturwissenschaftliche Räume für den Fachunterricht, Gruppenräume, Sammlungsräume sowie Gemeinschaftsräume (Aula, Bibliothek, Cafeteria). Das Geb. 14 soll grundhaft saniert und Teil des geplanten Gesamtensembles des Neubaus werden.
Organisationsform
Es ist geplant, die bestehenden Gebäude zurückzubauen und den Schulbetrieb zunächst in eine Interimsschule für ca. 5 Jahre auszulagern. In dieser Zeit werden die Bestandsgebäude rückgebaut und ein Neubau errichtet, der die pädagogischen Erfordernisse für beide Schulorganisationen (Primarstufe und Sekundarstufe 1) baulich umsetzt.
Planungsrecht (Bebauungsplan), Baurecht.
Grundlage der Genehmigung für die Neubauplanung ist der rechtskräftige Bebauungsplan „In den Wiesen“ (Stand 31.10.1973).
Raumprogramm
Die Planungsfläche für den gesamten Neubaubereich umfasst eine Raumprogrammgröße von ca. 10 000 m2 Nutzfläche bzw. ca. 14 500 m2 BGF für beide Schulorganisationen. Sie bildet sich in separaten und untereinander verbundenen 2 bis 4 geschossigen Baukörpern ab, welche teilweise als offene bzw. halboffene Lernbereiche organisiert werden, um flexible Unterrichtsformen zu ermöglichen.
Grundlagen Planungskonzept
– Phase 1– Errichtung Interimsschule auf südlichem Grundstücksbereich, Herrichten,
– Phase 2 – Rückbau aller Bestandsgebäude (bis auf Geb. 14 und 3- Feldsporthalle)
– Phase 3 – Errichtung Neubau Schule inkl. 1- Feldsporthalle, Sanierung Geb. 14, Freianlagen
– Phase 4 – Umzug Schule in Neubau, Rückbau Interimsschule.
Der Auftraggeber ordnet die Leistungen in Honorarzone II ein und geht von anrechenbaren Nettokosten (410, 420 und 430) von voraussichtlich 3,4 Mio. EUR netto für den Neubau, 1,9 Mio. Euro netto für die Sanierung und 0,34 Mio. Euro netto für die Interimsschule aus.
Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen der Fachplanung für technische Gebäudeausrüstung Anlagengruppen 1, 2 und 3 für den Neubau, die Sanierung des Gebäudes 14 und die Errichtung der Interimsschule gem. §§ 53-56 i. V. mit Anlage 15 HOAI 2013 LPH 1-9 unter Anwendung der Planungsmethode BIM und besondere Leistungen gem. HOAI Anlage 15.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise (Lph 1–Lph 3/ Lph 4–Lph 9).
Die Leistungserbringung erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens.
Die Entwurfsplanung soll im Sommer 2021 abgeschlossen werden; der Baubeginn ist im 1. Quartal 2024 vorgesehen. Es wird angestrebt, die Maßnahme bis Ende 2028 abzuschließen.