333547-2021 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
OJ S 126/2021 02/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Postanschrift: Rochusstr. 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de
Telefon: +49 228-995271604
Fax: +49 228-995272253
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmas.bund.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Vergabe von Mikrokrediten im Rahmen des Mikrokreditfonds Deutschland
Referenznummer der Bekanntmachung: Zb1-04812-6/32
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Im Rahmen dieses Verfahrens wird eine Bank gesucht, die Kredite mit einem Volumen von bis zu 25 000 EUR an kleine und mittlere Unternehmen vergibt und verwaltet. Die Kreditvergabe erfolgt im Rahmen des Förderprogramms Mikrokreditfonds Deutschland, der im Jahr 2010 mit einem Volumen von 100 Mio. EUR eingerichtet wurde, um den Zugang zu Krediten mit geringen Volumina für kleine und mittlere Unternehmen flächendeckend zu verbessern. Zur Zielgruppe zählen insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen sowie junge Unternehmen, für die der Zugang zu Bankfinanzierungen mit geringen Volumina erschwert ist.
Die Kredite im Rahmen des Förderprogramms werden durch eine kreditgebende Bank auf vorherige Empfehlung eines akkreditierten Mikrofinanzinstituts aus eigenen Mitteln der Bank vergeben. Während die kreditgebende Bank für die kreditwirtschaftliche Prüfung der Kreditanträge und die Verwaltung der ausgezahlten Kredite zuständig ist, übernehmen die Mikrofinanzinstitute schwerpunktmäßig die individuelle Begleitung der Kreditnehmenden von der Antragsstellung bis zur vollständigen Rückzahlung der Kredite. Der Mikrokreditfonds Deutschland sichert als Garantiefonds die vergebenen Kredite gegenüber der kreditgebenden Bank ab.
Im Rahmen des Mikrokreditfonds Deutschland konnten seit Einrichtung des Förderprogramms rund 26 500 Mikrokredite mit einem Volumen von rund 200 Mio. EUR vergeben werden.
Das Förderprogramm ist derzeit befristet bis zum 31. März 2021. Als federführendes Ressort hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales entschieden, das Programm bis zum 31. März 2024 mit einer Verlängerungsoption bis zum 31. März 2026 fortzusetzen. Der Mikrokreditfonds Deutschland soll weiterhin zum Erhalt eines flächendeckenden Angebots an Krediten mit einem Volumen von bis zu 25 000 EUR beitragen, um kleine und mittlere Unternehmen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und darüber hinaus zu unterstützen. Für die Fortsetzung des Förderprogramms wird die Rolle der kreditgebenden Bank vergeben.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P 01 02.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
66110000 Bankdienstleistungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P102.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kreditvergabe und Verwaltung / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Aufgaben Förderprogramm / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: EDV System / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag umfasst einer Option für die Verlängerung um 2 Jahre.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas REACT-EU
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 213-521886
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Zb1-04812-6/32
Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe von Mikrokrediten im Rahmen des Mikrokreditfonds Deutschland
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/06/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Grenke Bank AG
Postanschrift: Neuer Markt 2
Ort: Baden-BadenBaden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76532
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: +49 228/9499-0, Fax: +49 228/9499-163, gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28/06/2021