Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Auftrages sind alle erforderlichen Planungsleistungen, die für die Planung und Errichtung der Bioabfallvergärungsanlage erforderlich sind. Dieses betrifft insbesondere folgende Planungsleistungen:
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. §§ 41, 43 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 12, Leistungsphasen 3 - 4, 6 - 7, 8 sowie weitergehende Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung,
— Fachplanung der Tragwerksplanung gem. §§ 49, 51 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 14, Leistungsphasen 3, 4 und 6 sowie weitergehende Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung,
— Fachplanung der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53, 55 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 15, Leistungsphasen 3 - 4, 6 - 7, 8 für die Anlagengruppen 1 - 4, 6 - 7 sowie weitergehende Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphase 3 gemäß HOAI (Beauftragungsstufe II) und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Für die angefragten Leistungen soll ein Pauschalfestpreis vereinbart werden, der sämtliche Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen des zu schließenden Vertrags sowie alle durch die Leistungserbringung ausgelösten Kosten, soweit der Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, enthält.