334-2023 - ErgebnisDeutschland-Koblenz: Raketen
OJ S 1/2023 02/01/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Lieferungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Strasse 1
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat K2.3
E-Mail: BAAINBwK2.3@bundeswehr.org
Telefon: +49 261400-14230
Fax: +49 261400-14222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/

I.2.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.3.
Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4.
Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1.
Beschreibung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung von 2.500 EA Abschussrohr und Patrone 60 mm, DM72A1, HEAT-RA, PzF 3 IT
II.1.2.
Art des Auftrags und Ort der Ausführung bzw. Lieferung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
NUTS-Code DEA5A Siegen-Wittgenstein
II.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4.
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Beschaffung von 2.500 EA Abschussrohr und Patrone 60 mm, DM72A1, HEAT-RA, Vers.-Nr.: 1310-12-399-2766 gemäß TL 1310-0078, Ausgabe 4, vom 08.02.2021.
Es handelt sich um eine Wiederbeschaffungsmaßnahme für die an die Ukraine abge- gebene Munition, um die Munitionsbestände der Bundeswehr wieder auf Soll zu bringen.
Die Panzerfaust 3 IT ist eine von der Schulter zu schießende, rückstoßarme Schulter- waffe. Sie ist zweiteilig aufgebaut und setzt sich aus den Teilgeräten Abschussrohr mit Patrone, 60 mm, DM72A1, HEAT-RA einerseits sowie dem Abschussgerät Panzerfaust 3 andererseits zusammen. Die beiden Geräteteile werden vom Soldaten vor dem Ein- satz durch Anklinken miteinander verbunden.
Das Abschussgerät ist nicht Gegenstand dieser Beschaffung.
Die Patrone ist mit dem Abschussrohr zunächst fest verbaut. Erst mit dem Abschuss der Patrone wird sie vom Abschussrohr getrennt. Das Abschussrohr kann nur einmal verwendet werden. Es bleibt als Abfall zurück, damit der Soldat nach dem Abschuss nicht weiterhin mit dem verschossenen Abschussrohr belastet wird. Wiederverwend- bar ist nur das Abschussgerät.
Bei der Patrone Panzerfaust 3 handelt es sich um eine überkalibrige Hohlladungsmu-
nition, welche mit dem Abschussgerät inkl. Optik Pzf 3 verschossen wird. Sie dient in der Hauptsache der Bekämpfung von schweren Kampfpanzern, die durch ERA-Boxen geschützt sind. Wird eine Spikebaugruppe eingeschoben, ist auch die Bekämpfung leicht gepanzerter Ziele und befestigter Stellungen möglich. Sie dient der Panzerab- wehr aller Truppen.
Die Patrone Pzf 3 IT DM72A1 hat eine Reichweite von 300 Metern gegen bewegliche Ziele und 400 Meter gegen statische Ziele und kann in zwei verschiedenen Modi (HEAT und HESH) verschossen werden.
Im Modus HESH funktioniert die Patrone als Quetschkopfgeschoss. Dies bedeutet, dass sich der Gefechtskopf der Pzf 3 IT DM72A1 beim Auftreffen auf dem Ziel verformt und zeitverzögert zündet. Dadurch kommt es zu einer großflächigen Druckwirkung auf dem Ziel.
Im Modus HEAT dient das Geschoss der Bekämpfung schwerer Kampfpanzer mit reaktiven Zusatzboxen. Durch den Zünder wird der Sprengstoff im Gefechtskopf gezündet und ein Kupferkegel verformt sich durch die Detonationswelle zu einem Strahl, der aufgrund seiner hohen kinetischen Energie Panzerungen bis zu >700 mm durchschlagen kann.
II.1.5.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
35620000 Raketen
II.2.
Gesamtwert des Auftrags/Loses
II.2.1.
Gesamtwert des Auftrags/Loses
Wert: 0,01 EUR
ohne MwSt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung

Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S)

Richtlinie 2009/81/EG

1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG

Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein

Die Fristen eines nichtoffenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein

Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen: nein

Der Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein

Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein

Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein

Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein

Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein

Der Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein

2) Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union

Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie

Nach Art. 15 Abs. 1 lit. a der Richtlinie 2014/24/EU, die die Richtlinie 2004/18/EG aufhebt und ersetzt, gilt diese nicht für die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG fallen. Das trifft hier zu. Eine vorherige Bekanntmachung konnte daher unterbleiben, weil der Auftrag aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden kann (Art. 28 Nr. 1lit. e der Richtlinie 2009/81/EG).
IV.2.
Zuschlagskriterien
IV.2.1.
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2.
Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3.
Verwaltungsangaben
IV.3.1.
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
B/K2CA/NA143/NA143
IV.3.2.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung: Beschaffung von 2.500 EA Abschussrohr und Patrone 60 mm, DM72A1, HEAT-RA, PzF 3 IT
V.1.
Tag des Vertragsabschlusses
23.12.2022
V.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0

V.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Dynamit Nobel Defence GmbH
Postanschrift: Dr. Hermann Fleck Aller 8
Ort: Burbach
Postleitzahl: 57299
Land: Deutschland
V.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert der Beschaffung:
Wert: 0,01 EUR
ohne MwSt.
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:

V.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
VI.2.
Zusätzliche Angaben
VI.3.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.3.2.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: siehe §§ 134, 135 und 160 GWB
VI.3.3.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28.12.2022