334107-2023 - ErgebnisDeutschland-Ulm: Schlammpressen
OJ S 106/2023 05/06/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW)
Postanschrift: Lise-Meitner-Str. 24
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail: markus.hoelzle@zsw-bw.de
Telefon: +49 7319530607
Fax: +49 7319530666
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: STIFTUNG DES BÜRGERLICHEN RECHTS
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Filterpresse
Referenznummer der Bekanntmachung: Pup_046
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
42996200 Schlammpressen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung und Aufstellung einer Filterpresse, geschlossen, automatisiert mit Waschfunktion und Containment
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 137 580,50 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
42510000 Wärmeaustauscher, Klimaanlagen und Kältemaschinen sowie Filtriergeräte
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung und Aufstellung einer Filterpresse, teilautomatisiert, mit Waschfunktion und Containment. Mit dem Projekt „Powder-Up!“ entsteht am ZSW eine Pilotanlage für die Hochskalierung der Synthese maßgeschneiderter Kathodenmaterialien vom 1-Kilogramm- über den 10-Kilogramm- bis zum 100-Kilogramm-Maßstab. Der Auslegung zugrundeliegende Einsatzstoffe sind NCM und NCA.In „Powder-Up“ kommen ausschließlich industriebewährte Maschinen zum Einsatz, um eine Pulverherstellung unter industrienahen Bedingungen zu garantieren - von der Produktion eines sogenannten Precursors und dessen Weiterverarbeitung mit Lithiumsalzen - bis hin zur abschließenden Oberflächennachbehandlung des Endproduktes. Die vorgesehenen Materialdurchsätze erfordern Einrichtungen mit entsprechendem Fassungsvermögen, um das Hochskalieren der Materialmengen zu ermöglichen. Maschinen und Sicherheit: EU-Richtlinie für Maschinen 2006/42/EC mit späteren Änderungen und zugehörigen Standards. ATEX-Richtlinie 2014/34/EU mit späteren Änderungen, PED-Richtlinie 2014/68/EU mit späteren Änderungen, CE Kennzeichnung: Gemäß EG Verordnung Nr. 765/2008Elektrische Norm: EN 60204-1:2018, Sicherheit von Maschinen - elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen Lieferumfang:Membranfilterpressenautomat für die Waschung und Entwässerung von Fällungsprodukt.Betriebssichere Filtration und Entleerung von Filterkuchen ohne Anwesenheit des Betreibers im Prozesszyklus. Durch die Möglichkeit von steuerungstechnisch einstellbaren Betriebsarten sollen Änderungen des zu filtrierenden Mediums sowie Änderungen von Anforderungen an Durchsatz, TS-Gehalt einfach realisiert werden können. Materialbeständigkeit gegenüber dem Produkt ist für 2 Jahre zu gewährleisten:Bei 40% Feststoffanteil und 60% Lösung (bestehend aus maximal 20%iger Säure (HCL o. H2SO4) oder Lauge (NaOH), alle Materialien der Maschine mit Produktkontakt sind Säuren und Laugenbeständig.Filterkuchendicke/Kammertiefe rd. 32 mm, Plattengröße ca. 470 x 470 mm.Möglichst kompaktes Aggregat mit einem Durchsatz von rd. 100l/8h aufgeteilt in praktikable Chargen, Filtervolumen (min) 18 l, Filterfläche 1,3 m², Abmessungen (max.) rd. 3m³, Gewicht rd. 1t, Durch tropfdichte Ausführung und Dichtheitsprüfung vor jedem Zyklus wird Personal und Material geschützt. Alle Abläufe sind geschlossen und werden entsprechend gesammelt und abgleitet. Abluftanschluss, Vorlagen-, Produkt- und Waschflüssigkeitsbehälter sind Teil des Lieferumfangs.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 043-126187
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/05/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Aquachem GmbH
Ort: Senden
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89250
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 137 580,50 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer BaWü beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
31/05/2023