334154-2021 - ErgebnisDeutschland-Stuttgart: Kundendienst
OJ S 126/2021 02/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Baden-Württemberg-Tarif GmbH
Postanschrift: Stockholmer Platz 1
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwtarif.gmbh
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: juristische Person des privaten Rechts i. S. d. § 99 Nr. 2 GWB
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehrsleistungen (Tariforganisation)

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Baden-Württemberg-Tarif GmbH: Kundenserviceleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JDVEZ
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79342300 Kundendienst
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Kundenservice für die Baden-Württemberg-Tarif GmbH.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 100 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Dienstleistung des Kundenservices der Baden-Württemberg-Tarif GmbH.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Qualität des Projektteams / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: 2. Maßnahmen zur Sicherstellung von Qualität, Kosten und zur Einhaltung der Bearbeitungsfristen / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: 3. Projekteinschätzung und Herangehensweise / Gewichtung: 20 %
Kostenkriterium - Name: Preisangebot / Gewichtung: 50 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 031-077372
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
21/04/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: O-TON Call Center Services GmbH
Postanschrift: Huckarder Str. 12
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44147
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 2 400 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 100 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JRHGC
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29/06/2021