33617-2021 - ErgebnisDeutschland-Potsdam: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 15/2021 22/01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Investitionsbank des Landes Brandenburg
Postanschrift: Babelsberger Straße 21
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14773
Land: Deutschland
E-Mail: ute.brylka@ilb.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilb.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Verg/ILB Hybrides Betriebsmodell SIEM
Referenznummer der Bekanntmachung: Verg/ILB Hybrides Betriebsmodell SIEM
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das bestehende SIEM-System (Security Information and Eventmanagement System) der ILB soll gemeinsam mit einem externen Dienstleister betrieben werden. Zudem soll der externe Dienstleister das existierende SIEM-System ausbauen und beratend zur Seite stehen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Investitionsbank des Landes Brandenburg Babelsberger Straße 21 14473 Potsdam
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das bestehende SIEM-System der ILB soll gemeinsam mit einem externen Dienstleister betrieben werden. Zudem soll der externe Dienstleister das existierende SIEM-System ausbauen und beratend zur Seite stehen.
Die Leistungen im Einzelnen:
— Bestandsaufnahme,
— Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung),
— Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen),
— Hotline,
— Rufbereitschaft,
— Vor-Ort-Service,
— Lizenzmanagement,
— Beratung zum SIEM-Betrieb,
— Beratung zur SIEM-Weiterentwicklung,
— Beratung zu sicherheitstechnischen Fragestellungen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Maßnahmen zur Mitarbeiternindung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Prozessmodel zur Leistungserbringung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Qualität des vorgesehenen Teams / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 184-444291
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Hybrides Betriebsmodell SIEM
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1R5XA
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim MWAE
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschiften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird.
Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160nAbs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB): Nach § 160 Abs. 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/01/2021