336368-2021 - ErgebnisDeutschland-Bayreuth: Büromöbel
OJ S 127/2021 05/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universität Bayreuth
Postanschrift: Universitätsstraße 30
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95447
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): De Zanet, Stefan
E-Mail: vergabestelle@uni-bayreuth.de
Telefon: +49 921550
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: staatliche Behörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung – Büromöbel des Herstellers „Palmberg“
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021ZV000009
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
39130000 Büromöbel
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Büromöbeln des Herstellers „Palmberg“ für eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren.
Basierend auf dem Bedarf für die kommenden Jahre ergibt sich ein durchschnittliches Volumen von ca. 200 000 EUR pro Jahr.
Es handelt sich um eine produktspezifische Ausschreibung, da die Universität Bayreuth bereits bei den letzten Ausschreibungen Möbel des Herstellers „Palmberg“ bezuschlagt hat und diese Möbel mittlerweile flächendeckend im Einsatz sind.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 800 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
39130000 Büromöbel
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Büromöbeln des Herstellers „Palmberg“ für eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren.
Basierend auf dem Bedarf für die kommenden Jahre ergibt sich ein durchschnittliches Volumen von ca. 200 000 EUR pro Jahr.
Es handelt sich um eine produktspezifische Ausschreibung, da die Universität Bayreuth bereits bei den letzten Ausschreibungen Möbel des Herstellers „Palmberg“ bezuschlagt hat und diese Möbel mitlerweile flächendeckend im Einsatz sind.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 091-235009
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung – Büromöbel des Herstellers „Palmberg“
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
28/06/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: bsk büro + designhaus GmbH
Postanschrift: Wölfelstraße 3-5
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 800 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 800 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/06/2021