Wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten, hier nur ein Unternehmen in Frage kommt und das Urheberrecht der Firma Allplan Deutschland GmbH Grundlage ist.
Daher sind diese Wartungs- und Pflegeleistungen in einem Wartungs- und Pflegevertrag aufzunehmen. Der für die Pflege- und Wartung der CAD-Software ALLPLAN beschriebene Leistungsinhalt ist für die Aufrechterhaltung des systemseitigen Betriebes dringend erforderlich.