Beschreibung der Beschaffung
Es ist beabsichtigt, ein einheitliches Fachverfahren unter Ablösung der bislang verwendeten Einzelprogramme (Comp.ASS und OK.Sozius) zu etablieren.
Ausschreibungsgegenstand ist eine Software zur Leistungsgewährung und Vermittlung/Eingliederung nach Maßgabe des SGB II (inklusive laufenden Softwareaktualisierungen (Updates)) samt Implementierung (Installation, Konfiguration, Erstellung von Schnittstellen, Datenmigration, Testung, Roll-out, Inbetriebnahme), Weiterentwicklung (Customizing), Wartungs-, Pflege-, Systemservice- und Supportleistungen, Schulungsleistungen sowie Projektmanagement.
Der bisherige Service- und Entwicklungsvertrag für ein Programm endet mit Wirkung zum 31.12.2021, es ist durch den Auftragnehmer die Weiterleistung der Grundsicherung ohne etwaige Übergangsfristen ab dem 1.1.2022 zu gewährleisten.
Das zu beschaffende Fachverfahren soll die gesetzlichen Anforderungen und die Vorgaben des BMAS vollständig erfüllen, insbesondere müssen alle erforderlichen Daten für die Statistik nach den §§ 50 ff SGB II entsprechend den gesetzlichen Anforderungen verarbeitet werden können.
Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Es wird ein zweistufiges Vergabeverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Mit dem Teilnahmeantrag sind das Teilnahmeformular sowie die nach Ziffer III.1) geforderten Nachweise einzureichen.
Die Angebotsabgabe erfolgt über das Angebotsformular. Erst in der Angebotsphase sind die abgeforderten Konzepte zu erstellen und mit dem Angebot einzureichen. Das Angebotsformular wird den für das Angebotsverfahren ausgewählten Teilnehmern rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
Eine verifizierende Teststellung ist vom 20.10. bis 27.11.2020 im Jobcenter Görlitz geplant.
Die Auftraggeberin behält sich vor, in Verhandlungen einzutreten und diese ggf. in digitaler Form durchzuführen.
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das unter Ziffer I.3) genannte Vergabeportal, um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail Benachrichtigung erhalten.
Die Vergabestelle behält sich vor, denjenigen Bietern, die ein den Ausschreibungsunterlagen entsprechendes letztverbindliches Angebot abgegeben haben, den Zuschlag aber nicht erhalten, einmalig eine angemessene Aufwandsentschädigung in Höhe von 3 000,00 EUR zu gewähren. Derjenige Bieter, der im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens den Zuschlag erhält, hat auf diese Zahlung keinen Anspruch.