Kurze Beschreibung
Wartung von ca. 6 600 Brandschutzklappen
Die Arbeiten beinhalten die Wartung, Inspektion und die Durchführung kleinerer Reparaturen.
Bei Reparaturarbeiten dürfen nur Original Ersatzteile verwendet werden!
Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers (Dezernat 5.I).
Die Brandschutzklappen befinden sich in den Gebäuden der RUB, auf dem Campus (Universitätsstr. 150) oder in den Außenbereichen.
Es sind Brandschutzklappen in runder Form von 80 mm bis 500 mm und in eckiger Form bis zu einer maximalen Größe von 2 800/800 mm zu warten.
Dazu kommen nach Ablauf der Garantiezeit die Gebäude ZEMOS, GD und Prodi und die in Planung befindlichen Gebäude Zink und ZESS (die Anzahl der BSK in den zusätzlichen Gebäuden wird nach Ablauf der Wartungsverträgen mit den Generalunternehmern bekannt gegeben).
Einige Labore, Versuchsanlagen und kontaminierte Bereiche dürfen nur nach besonderer Unterweisung durch den Laborverantwortlichen und unter Einhaltung der Vorschriften, in besonderer, den jeweiligen Anforderungen angepassten, persönlichen Schutzausrüstung (PSA,) entsprechend der UVV, betreten werden.
Unterweisungen und PSA werden nicht gesondert vergütet.
Die Einbauhöhe kann bis zu 6 m betragen, Leitern/Gerüste werden nicht gestellt.
Ältere Klappen können Asbest enthalten.
Der Auftragnehmer hat nur Mitarbeiter/innen einzusetzen, die für die Arbeiten qualifiziert sind und dieses durch Zeugnisse – vor Arbeitsbeginn – nachzuweisen. Die Mitarbeiter/innen müssen der deutschen Sprache mächtig sein in Wort und Schrift, um z. B. im Notfall die Leitwarte verständigen zu können.
Es sind die Kosten für eine einmalige Wartung anzugeben.
Die Wartung wird 1x im Jahr durchgeführt.
Die E. P. gelten für eine Laufzeit von 4 Jahren.