336867-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Bonn: Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte
OJ S 127/2021 05/07/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e. V.
Postanschrift: Venusberg Campus 1, Gebäude 99
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ute Meinen
E-Mail: beschaffung@dzne.de
Telefon: +49 22843302-163
Fax: +49 22843302-169
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dzne.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Forschungszentrum
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
MRT Vida System
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33113000 Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
MRT Vida System – 3T Scanner.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: DZNE e.V. 17487 Rostock
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
MRT Vida System – 3T-Scanner.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Bildgebende Verfahren sind unverzichtbar für die Forschung am DZNE. Mittels Magnetresonanztomographie (MRT) können strukturelle und funktionelle Änderungen im Frühstadium der Erkrankung nichtinvasiv untersucht werden. Um statistische verlässliche Aussagen zu erhalten, müssen diese Untersuchungen an einer großen Stichprobe erfolgen. Dafür ist das DZNE mit seinen verschiedenen Standorten optimal aufgestellt. Für die quantitative Analyse der multizentrisch erhobenen MRT-Aufnahmen ist eine Harmonisierung der MRT-Prtokolle zur Datenaufnahme und -bearbeitung zwingend notwendig. Deswegen wird die Forschung mit bildgebenden Verfahren am DZNE durch das Nationales Neuroimaging Netzwerk (NNN) koordiniert (https://www.dzne.de/forschung/neuroimaging/). Durch diese Koordination wird sichergestellt, dass möglichst ähnliche Daten an den verschiedenen Standorten aufgenommen werden. Dadurch lassen sich kleinste Variationen, wie sie im Frühstadium von neurodegenerativen Erkrankungen auftreten, mit höherer Sensitivität ermitteln. Ein wesentlicher Faktor für die Datenqualität ist das MRT-Gerät. Unterschiede in den MRT-Systemen an den verschiedenen Standorten führen deshalb zu Unterschieden in der Datenqualität, die entweder gar nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand und hohen Kosten exakt ermittelt werden können. Um Standort-spezifische Variationen so gering wie möglich zu halten, ist es von sehr großem Vorteil nur MRT-Systeme von einem Hersteller zu verwenden. Im NNN werden deshalb nur MRT-Tomopgraphen der Firma Siemens berücksichtigt. Die Hinzunahme von MRT-Geräten anderer Hersteller würde einen erheblichen Mehraufwand bedeuten: entweder müssten wesentlich größere Stichproben erhoben werden, oder es müssten die Unterschiede zwischen den Systemen für alle Messverfahren exakt bestimmt werden. Beide Fälle sind mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. Im Rahmen der durch das NNN koordinierten Studien werden an einigen Standorten die Daten auf MRT-systemen erhoben, die von der Uniklinik betrieben werden. Da diese Systeme in erster Linie nicht zur Forschung vorgesehen sind, können hier allerdings nur zeitlich begrenzt Daten für die Forschung erhoben werden. Deshalb ist es von großem Vorteil, wenn die Standorte mit DZNE-eigenen MRT-Systemen ausgestattet sind. Dies ist aktuell nur an den DZNE-Standorten in Bonn und Magdeburg der Fall. Der hier beantragte MRT-Tomopgraph für den Standort Rostock ist insofern ein wichtiger Schritt für die Forschung am DZNE, kann aber aus oben beschriebenen Gründen nur dann in die NNN-Studien einbezogen werden, wenn ebenfalls ein System der Firma Siemens angeschafft wird. Ein MRT-System von einem anderen Hersteller wäre für die Forschung am DZNE nicht verwendbar.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 4500069456
Bezeichnung des Auftrags:
MRT Vida System
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
30/06/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Siemens Healthcare GmbH
Postanschrift: Henkestr. 127
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 1,00 EURGesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/06/2021