Zusätzliche Angaben
Die Eignungsnachweise unter Nr. III.1. sind vollständig, soweit nichts anderes geregelt ist, mit dem Angebot
einzureichen. Die Nachweise und Angaben bitte möglichst in der geforderten Reihenfolge mit Inhaltsverzeichnis
und speziell auf die gewünschten Angaben hin erstellen. Die Ergänzung um weitere Unterlagen steht Ihnen
frei. Liegen Nachweise und Erklärungen nicht rechtzeitig vor, kann das Angebot wegen Unvollständigkeit
ausgeschlossen werden. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes
vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise unter III.1.1 bis III.1.3 für jedes Mitglied der
Gemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Des Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder
der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es ist anzugeben, welches Mitglied im Verfahren als
Bevollmächtigter auftritt. Je Bieter ist nur ein Angebot zugelassen. Fragen zum Vergabeverfahren sind
spätestens am 15.12.2022 zu stellen, so dass die Beantwortung noch vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgen
kann.