337974-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Arzneimittel – Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
OJ S 100/2025 26/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
E-MailFP_Open-House@NORDOST.AOK.DE
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAbschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
BeschreibungGegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens.
Kennung des Verfahrens12ce54cc-5962-4282-bd2a-4252557bf35a
Interne Kennung250523_OH FAM NOST_86_GW
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4Y6M5SGD Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann13
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können13
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeAuftragsunterlagen
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelAclidiniumbromid
BeschreibungGegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD herunterladen. Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform "DTVP", unter dem Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.08.2025 spätestens bis zum 27.06.2025 vorliegen; vor dem 08.07.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.09.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes: 05.08.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen. Bei dem Punkt Bindefrist handelt es sich ebenfalls um ein Pflichtfeld. Die dazu gemachten Angaben sind allein der Nutzung dieses Formulars geschuldet und für das vorliegende Verfahren ohne Bedeutung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsInteressensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Zuverlässigkeit

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungNicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich istSchutz besonders sensibler Informationen
Beschreibung/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote05/06/2027 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss0 Woche
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationensiehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin05/06/2027 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsJedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...)."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1.
LosLOT-0002
TitelAxitinib
BeschreibungGegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD herunterladen. Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform "DTVP", unter dem Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.08.2025 spätestens bis zum 27.06.2025 vorliegen; vor dem 08.07.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.09.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes: 05.08.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen. Bei dem Punkt Bindefrist handelt es sich ebenfalls um ein Pflichtfeld. Die dazu gemachten Angaben sind allein der Nutzung dieses Formulars geschuldet und für das vorliegende Verfahren ohne Bedeutung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsInteressensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Zuverlässigkeit

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungNicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich istSchutz besonders sensibler Informationen
Beschreibung/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote05/06/2027 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss0 Woche
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationensiehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin05/06/2027 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsJedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...)."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1.
LosLOT-0003
TitelBaricitinib
BeschreibungGegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD herunterladen. Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform "DTVP", unter dem Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.08.2025 spätestens bis zum 27.06.2025 vorliegen; vor dem 08.07.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.09.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes: 05.08.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen. Bei dem Punkt Bindefrist handelt es sich ebenfalls um ein Pflichtfeld. Die dazu gemachten Angaben sind allein der Nutzung dieses Formulars geschuldet und für das vorliegende Verfahren ohne Bedeutung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsInteressensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Zuverlässigkeit

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungNicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich istSchutz besonders sensibler Informationen
Beschreibung/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote05/06/2027 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss0 Woche
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationensiehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin05/06/2027 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsJedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...)."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1.
LosLOT-0004
TitelBetamethason + Antibiotika (ATC D07CC01)
BeschreibungGegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD herunterladen. Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform "DTVP", unter dem Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.08.2025 spätestens bis zum 27.06.2025 vorliegen; vor dem 08.07.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.09.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes: 05.08.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen. Bei dem Punkt Bindefrist handelt es sich ebenfalls um ein Pflichtfeld. Die dazu gemachten Angaben sind allein der Nutzung dieses Formulars geschuldet und für das vorliegende Verfahren ohne Bedeutung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsInteressensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Zuverlässigkeit

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungNicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich istSchutz besonders sensibler Informationen
Beschreibung/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote05/06/2027 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss0 Woche
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationensiehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin05/06/2027 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsJedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...)."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1.
LosLOT-0005
TitelDenosumab
BeschreibungGegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD herunterladen. Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform "DTVP", unter dem Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.08.2025 spätestens bis zum 27.06.2025 vorliegen; vor dem 08.07.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.09.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes: 05.08.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen. Bei dem Punkt Bindefrist handelt es sich ebenfalls um ein Pflichtfeld. Die dazu gemachten Angaben sind allein der Nutzung dieses Formulars geschuldet und für das vorliegende Verfahren ohne Bedeutung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsInteressensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Zuverlässigkeit

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungNicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich istSchutz besonders sensibler Informationen
Beschreibung/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote05/06/2027 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss0 Woche
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationensiehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin05/06/2027 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsJedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...)."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1.
LosLOT-0006
TitelFormoterol + Beclometason + Glycopyrronium
BeschreibungGegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD herunterladen. Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform "DTVP", unter dem Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.08.2025 spätestens bis zum 27.06.2025 vorliegen; vor dem 08.07.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.09.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes: 05.08.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung6
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen. Bei dem Punkt Bindefrist handelt es sich ebenfalls um ein Pflichtfeld. Die dazu gemachten Angaben sind allein der Nutzung dieses Formulars geschuldet und für das vorliegende Verfahren ohne Bedeutung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsInteressensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Zuverlässigkeit

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungNicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich istSchutz besonders sensibler Informationen
Beschreibung/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote05/06/2027 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss0 Woche
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationensiehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin05/06/2027 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsJedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...)."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1.
LosLOT-0007
TitelMitomycin
BeschreibungGegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD herunterladen. Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform "DTVP", unter dem Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.08.2025 spätestens bis zum 27.06.2025 vorliegen; vor dem 08.07.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.09.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes: 05.08.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung7
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen. Bei dem Punkt Bindefrist handelt es sich ebenfalls um ein Pflichtfeld. Die dazu gemachten Angaben sind allein der Nutzung dieses Formulars geschuldet und für das vorliegende Verfahren ohne Bedeutung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsInteressensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Zuverlässigkeit

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungNicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich istSchutz besonders sensibler Informationen
Beschreibung/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote05/06/2027 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss0 Woche
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationensiehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin05/06/2027 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsJedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...)."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1.
LosLOT-0008
TitelNaloxegol
BeschreibungGegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD herunterladen. Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform "DTVP", unter dem Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.08.2025 spätestens bis zum 27.06.2025 vorliegen; vor dem 08.07.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.09.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes: 05.08.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung8
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen. Bei dem Punkt Bindefrist handelt es sich ebenfalls um ein Pflichtfeld. Die dazu gemachten Angaben sind allein der Nutzung dieses Formulars geschuldet und für das vorliegende Verfahren ohne Bedeutung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsInteressensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Zuverlässigkeit

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungNicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich istSchutz besonders sensibler Informationen
Beschreibung/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote05/06/2027 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss0 Woche
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationensiehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin05/06/2027 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsJedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...)."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1.
LosLOT-0009
TitelNatalizumab - nur DARR Infusionslösungskonzentrat
BeschreibungGegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD herunterladen. Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform "DTVP", unter dem Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.08.2025 spätestens bis zum 27.06.2025 vorliegen; vor dem 08.07.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.09.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes: 05.08.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung9
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen. Bei dem Punkt Bindefrist handelt es sich ebenfalls um ein Pflichtfeld. Die dazu gemachten Angaben sind allein der Nutzung dieses Formulars geschuldet und für das vorliegende Verfahren ohne Bedeutung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsInteressensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Zuverlässigkeit

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungNicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich istSchutz besonders sensibler Informationen
Beschreibung/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote05/06/2027 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss0 Woche
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationensiehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin05/06/2027 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsJedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...)."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1.
LosLOT-0010
TitelRoxadustat
BeschreibungGegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD herunterladen. Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform "DTVP", unter dem Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.08.2025 spätestens bis zum 27.06.2025 vorliegen; vor dem 08.07.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.09.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes: 05.08.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung10
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen. Bei dem Punkt Bindefrist handelt es sich ebenfalls um ein Pflichtfeld. Die dazu gemachten Angaben sind allein der Nutzung dieses Formulars geschuldet und für das vorliegende Verfahren ohne Bedeutung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsInteressensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Zuverlässigkeit

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungNicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich istSchutz besonders sensibler Informationen
Beschreibung/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote05/06/2027 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss0 Woche
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationensiehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin05/06/2027 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsJedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...)."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1.
LosLOT-0011
TitelRufinamid
BeschreibungGegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD herunterladen. Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform "DTVP", unter dem Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.08.2025 spätestens bis zum 27.06.2025 vorliegen; vor dem 08.07.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.09.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes: 05.08.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung11
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen. Bei dem Punkt Bindefrist handelt es sich ebenfalls um ein Pflichtfeld. Die dazu gemachten Angaben sind allein der Nutzung dieses Formulars geschuldet und für das vorliegende Verfahren ohne Bedeutung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsInteressensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Zuverlässigkeit

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungNicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich istSchutz besonders sensibler Informationen
Beschreibung/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote05/06/2027 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss0 Woche
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationensiehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin05/06/2027 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsJedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...)."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1.
LosLOT-0012
TitelTramadol und Paracetamol
BeschreibungGegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD herunterladen. Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform "DTVP", unter dem Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.08.2025 spätestens bis zum 27.06.2025 vorliegen; vor dem 08.07.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.09.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes: 05.08.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung12
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen. Bei dem Punkt Bindefrist handelt es sich ebenfalls um ein Pflichtfeld. Die dazu gemachten Angaben sind allein der Nutzung dieses Formulars geschuldet und für das vorliegende Verfahren ohne Bedeutung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsInteressensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Zuverlässigkeit

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungNicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich istSchutz besonders sensibler Informationen
Beschreibung/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote05/06/2027 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss0 Woche
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationensiehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin05/06/2027 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsJedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...)."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1.
LosLOT-0013
TitelVilanterol und Umeclidiniumbromid
BeschreibungGegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD herunterladen. Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform "DTVP", unter dem Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.08.2025 spätestens bis zum 27.06.2025 vorliegen; vor dem 08.07.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.09.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes: 05.08.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
Interne Kennung13
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenBei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen. Bei dem Punkt Bindefrist handelt es sich ebenfalls um ein Pflichtfeld. Die dazu gemachten Angaben sind allein der Nutzung dieses Formulars geschuldet und für das vorliegende Verfahren ohne Bedeutung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsInteressensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Zuverlässigkeit

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5SGD
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungNicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich istSchutz besonders sensibler Informationen
Beschreibung/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote05/06/2027 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss0 Woche
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationensiehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin05/06/2027 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsJedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...)."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungAOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
RegistrierungsnummerDE275390265
PostanschriftBrandenburger Straße 72
StadtPotsdam
Postleitzahl14467
Land, Gliederung (NUTS)Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
LandDeutschland
KontaktpersonArzneimittelversorgung
E-MailFP_Open-House@NORDOST.AOK.DE
Telefon+49 800265080-40198
Fax+49 800265080-49441
Internetadressehttps://www.aok.de/gp/arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Registrierungsnummert:022894990
PostanschriftVillemombler Str. 76
StadtBonn
Postleitzahl53123
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 22894990
Fax+49 2289499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung6c054e85-40f6-4dcb-a36d-1b20b01022c6  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung23/05/2025 12:40:45 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung337974-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe100/2025
Datum der Veröffentlichung26/05/2025