3382-2022 - ErgebnisDeutschland-Recklinghausen: Allgemeine und berufliche Bildung
OJ S 2/2022 04/01/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Recklinghausen, Der Landrat
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Allee 1
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@kreis-re.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Arbeitsmarktdienstleistung: Beschäftigungsbegleitende Betreuung
Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-80-295/21
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Arbeitsmarktdienstleistung:
Zielgruppe sind erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen, die
- einem Arbeitgeber zugewiesen wurden,
- das 25. Lebensjahr vollendet haben,
- für insgesamt mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch erhalten haben
oder
- mindestens 2 Jahre arbeitslos sind
- und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt oder selbständig tätig waren.
Die Maßnahme verfolgt die Ziele "Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit" und "Direktvermittlung", gemäß der oben stehenden faz-Matrix. Dies ist so auszulegen, dass durch das Coaching die Ressourcenbereiche der Wettbewerbsfähigkeit entwickelt werden um im Anschluss an das Coaching und die geförderte Anstellung eine reguläre sozialversicherungs-pflichtige Tätigkeit zu erreichen.
Die §§ 16e, 16i SGB II fördern die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von sehr arbeitsmarktfernen Personen. Ziel ist es, auch dieser Personengruppe wieder eine Perspektive im Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Während der Förderung ist eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung erforderlich ("Coaching"). Diese Maßnahme stellt eine erforderliche sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden über die gesamte Dauer der geförderten Beschäftigung sicher und soll dadurch die Beschäftigungsfähigkeit dieser Personen durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung verbessern.
Bei einem geförderten Arbeitsverhältnis nach § 16 i SGB II soll eine erforderliche Beschäftigungsbegleitende Betreuung zunächst für 12 Monate, bei einem geförderten Arbeitsverhältnis nach § 16e SGB II für 6 Monate, erfolgen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Niedrigstes Angebot: 400,00 EUR / höchstes Angebot: 505,00 EUR das berücksichtigt wurde
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
80522000 Schulungsseminare, 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Hauptort der Ausführung: Kreis Recklinghausen Kreis Recklinghausen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Arbeitsmarktdienstleistung:
Zielgruppe sind erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen, die
- einem Arbeitgeber zugewiesen wurden,
- das 25. Lebensjahr vollendet haben,
- für insgesamt mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch erhalten haben
oder
- mindestens 2 Jahre arbeitslos sind
- und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt oder selbständig tätig waren.
Die Maßnahme verfolgt die Ziele "Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit" und "Direktvermittlung", gemäß der oben stehenden faz-Matrix. Dies ist so auszulegen, dass durch das Coaching die Ressourcenbereiche der Wettbewerbsfähigkeit entwickelt werden um im Anschluss an das Coaching und die geförderte Anstellung eine reguläre sozialversicherungs-pflichtige Tätigkeit zu erreichen.
Die §§ 16e, 16i SGB II fördern die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von sehr arbeitsmarktfernen Personen. Ziel ist es, auch dieser Personengruppe wieder eine Perspektive im Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Während der Förderung ist eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung erforderlich ("Coaching"). Diese Maßnahme stellt eine erforderliche sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden über die gesamte Dauer der geförderten Beschäftigung sicher und soll dadurch die Beschäftigungsfähigkeit dieser Personen durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung verbessern.
Bei einem geförderten Arbeitsverhältnis nach § 16 i SGB II soll eine erforderliche Beschäftigungsbegleitende Betreuung zunächst für 12 Monate, bei einem geförderten Arbeitsverhältnis nach § 16e SGB II für 6 Monate, erfolgen.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Trägervernetzung / Gewichtung: 14
Qualitätskriterium - Name: Inhalte/Erreichung der Ziele / Gewichtung: 28
Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherung / Gewichtung: 14
Qualitätskriterium - Name: Umsetzung der Maßnahmekonzeption ab Maßnahmebeginn / Gewichtung: 14
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Maßnahme kann 2 mal um je 1 Jahr verlängert werden (Optionszeitraum 1 und 2), wenn sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer über die Verlängerung des Vertrages spätestens 5 Monate vor Ende der Maßnahme laut Preisblatt (E.1) bzw. 3 Monate vor Ende der Optionslaufzeit schriftlich einigen. Mit Ablauf der Verlängerung endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Weitere Einzelheiten sind den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 191-496337
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
29/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: rebeq GmbH
Ort: Herten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Niedrigstes Angebot: 400,00 EUR / höchstes Angebot: 505,00 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3D5Z4
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/12/2021